Es hat etwas mit Rechtstaatlichkeit zu tun, dass nur Jemand bestraft werden kann, der auch eine entsprechende Tat begangen hat.
Da hast du zweifellos recht. Da sind wir eben etwas rechtsstaatlicher als viele unserer Nachbarn. Das heißt allerdings nicht, dass die mögliche Strafbarkeit von Haltern unrechtsstaatlich sein muss. Lösen lässt sich das Problem über die Beweislast. In D muss die Behörde dem Halter nachweisen, dass er auch selbst gefahren ist. Für mit Bußgeldern belegte Verkehrsdelikte könnte man auch an eine Umkehr der Beweislast denken. Die Vermutung spricht zunächst dafür, dass der Halter auch der Fahrer ist. Dieser hat dann die Möglichkeit sich zu entlasten, indem er entweder den tatsächlichen Fahrer benennt oder aber auf andere Weise (Zeugen) nachweist, dass er zur Tatzeit nicht am Tatort war. Ein Verfahren, wo der Halter immer für ein Verkehrsdelikt verantwortlich gemacht werden kann, würde ich aber auch als bedenklich ansehen.
Warum willst du hier die Punkte aus dem Spiel lassen? Irgendwann ist Schluss mit Verkehrsvergehen und dann ist der Lappen halt weg!
Die Punkte werden doch sowieso nicht erhoben, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden konnte bzw. vom Halter nicht "verpfiffen" wurde. Wo liegt also das Problem den Halter für ein Vergehen zu belangen welches "man" mit seinem Auto nachweislich begangen hat. Er ist ja schließlich für sein Fahrzeug und deren Fahrer verantwortlich, außer es wurde geklaut.
Grüße - Bernhard
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Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
Die Punkte werden doch sowieso nicht erhoben, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden konnte bzw. vom Halter nicht "verpfiffen" wurde. Wo liegt also das Problem den Halter für ein Vergehen zu belangen welches "man" mit seinem Auto nachweislich begangen hat.
Das Problem liegt darin, dass Bußgeld und Punkte in Abhängigkeit zueinander stehen. Bestimmte Bußgeldtatbestände ziehen zwangsweise auch Punkte nach sich. Man kann also nicht sagen, Bußgeld ja und Punkte nein. Entweder es wird ein Bußgeld festgesetzt, dann findet auch der Punktekatalog Anwendung, oder es gibt weder ein Bußgeld noch Punkte.
Wo liegt also das Problem den Halter für ein Vergehen zu belangen welches "man" mit seinem Auto nachweislich begangen hat.
Der Halter ist zwar für sein Fahrzeug verantwortlich, wenn er aber persönlich das Vergehen nicht begangen hat und auch niemanden dazu angestiftet hat, kann er auch nicht dafür bestraft werden.
Es gibt viele Ausnahmen von diesem Grundsatz, z.B. beim Fahren ohne Fahrerlaubnis, aber wir waren ja hier bei den Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Der Fahrer hat die Geschwindigkeitsüberschreitung begangen, der Halter hat i.d.R keinen Einfluss darauf!
Grüße
Bernd
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"Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"
Man kann also nicht sagen, Bußgeld ja und Punkte nein.
Wieso nicht? Andreas, als Jurist solltest Du doch am besten wissen, dass kein Gesetz für die Ewigkeit in Stein gemeißelt ist.
In anderen Ländern geht das Bußgeld für den Halter sehr wohl, in D scheint es wieder "unmöglich" zu sein.
Daher habe ich ja geschrieben: Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, zahlt auf jeden Fall der Halter das Bußgeld, bekommt aber keine "persönlichen" Punkte - wäre also eine Art "abgemilderte" Strafe beim Verschweigen des Fahrers. Das Gesetz könnte man in diese Richtung ändern. Wo liegt also das Problem?
Grüße - Bernhard
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Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
Der Halter ist zwar für sein Fahrzeug verantwortlich, wenn er aber persönlich das Vergehen nicht begangen hat und auch niemanden dazu angestiftet hat, kann er auch nicht dafür bestraft werden.
Bernhard will wohl sagen, dass der Gesetzgeber das ja ändern und auch bei uns eine "Halterhaftung" einführen könnte, wie es sie z.B. in den Niederlanden, Frankreich oder Österreich gibt. In der Tat wäre das möglich, weil der verfassungsrechtlich verankerte Grundsatz "Keine Strafe ohne Schuld" auf das Bußgeldverfahren keine Anwendung findet. Bußgelder sind auch keine Strafen im Sinne des Gesetzes.
Man kann es aber auch so sehen, dass man den Halter dazu rechtlich verpflichtet immer den Fahrer seines Fahrzeugs ermitteln zu können. Tut er das nicht (aus Absicht oder anderer Unfähigkeit), so trifft ihn das Bußgeld sozusagen für seine Ordnungswidrigkeit den Fahrer nicht ermitteln zu wollen/können. Somit wäre eine "Schuld" im Sinn einer Ordnungswidrigkeit auch für den Halter gegeben.
Grüße - Bernhard
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Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
Ja, das könnte man (siehe auch meinen vorherigen Beitrag). Ich hatte dich irrtümlich zunächst so verstanden, als würde auch die augenblickliche Gesetzeslage es ermöglichen, dem Halter ein Bußgeld aufzubrummen und nur der Punktekatalog würde keine Anwendung finden.
- ich bin ein Verkehrsrowdy!
Heute morgen (06:30 Uhr) bin ich in einer verkehrsberuhigten Zone geblitzdingst worden.
Ich war mit sagenhaft wahnsinnigen 20 km/h unterwegs und bitte um gerechte Strafe
Mir ist völlig klar, dass ich als Verkehrsteilnehmer für unsere Gesellschaft so nicht mehr tragbar bin.
Ich hoffe nur, dass mein Yeti nicht als Tatmittel gerichtlich eingezogen wird.
könntest Du nicht mit einem Zivilfahrzeug im Einsatz gewesen sein?
"Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..." J. Fleischhauer
Tla lieber Bernd, wirklich dumm gelaufen. Fast dreimal so schnell wie erlaubt, dafür gibts nur eine Strafe: Der Lappen ist weg, lebenslänglich. Da du jedoch ein geständiger und reuiger Verkehrssünder bist, gibt es Gnade. Du brauchst nicht völlig auf PS zu verzichten, ein PS sei dir erlaubt. Weg ist der Lappen, dafür steht da jetzt ein ein Rappen. Willkommen bei der Kavallerie!
Weg ist der Lappen, dafür steht da jetzt ein ein Rappen.
Lieber Andreas, danke für die tröstende Alternative!
Die Sache mit der Kavallerie klappt aber auch nicht! Damit bin ich ja wieder zu schnell!
Selbst die Alternativen Fahrrad oder Roller scheiden für mich aus, ich werde wohl hauptamtlicher Fußgänger werden
Grüße
Bernd
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