Und es hat "Blitz" gemacht

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Chief Joseph schrieb:

      Sind Blitzer-Apps verboten?
      Die Nutzung von Blitzer-Apps während der Fahrt ist verboten und kann mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog geahndet werden.
      Welche Strafe droht, wenn ich eine Blitzer-App nutze?
      Ich war Beifahrer :D

      Mein Freund von VW wurde geblitztdingst......
    • Chief Joseph schrieb:

      Sind Blitzer-Apps verboten?
      Das ist umstritten. Die Gesetzesregelung lautet wie folgt (§ 23 Abs. 1c StVO):

      Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. 2Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

      Das entscheidende Wort in dieser Vorschrift ist das Wort "Verkehrsüberwachungsmaßnahmen". Eine Maßnahme beinhaltet immer eine Handlung, eine Aktion. Genau die aber können die Blitzer-Apps nicht erfassen und folglich auch nicht anzeigen. Blitzer-Apps sind grundsätzlich "doof". Sie erkennen keine Verkehrsüberwachungsmaßnahmen sondern sie kennen lediglich deren Standort, der angezeigt wird, und das nicht einmal zuverlässig. Sie wissen im besten Fall, dass hier oder dort eine Einrichtung steht, mit der die Geschwindigkeit überwacht werden kann. Sie wissen aber nicht, ob diese Einrichtung auch aktiv ist, ob also überhaupt eine Maßnahme durchgeführt wird. Daher bin ich der Ansicht, dass Blitzer-Apps nicht unter den Wortlaut des § 23 Abs. 1c StVO fallen. Diese Ansicht wird durch den Satz 2 dieser Vorschrift noch untermauert, wobei das Verbot insbesondere für Geräte gilt, die die Maßnahme stören können. Das Gerät muss also in der Lage sein, mit dem Blitzer zu "kommunizieren", ihn anhand gesendeter Messstrahlen zu identifizieren, was auf Blitzer-Aps aber gerade nicht zutrifft. M.W. gibt es allerdings noch kein Gerichtsurteil, das sich konkret mit dem Begriff der Verkehrsüberwachungsmaßnahme befasst.

      Andreas
    • Allerdings entschieden beispielsweise sowohl das Oberlandesgericht (OLG) Celle als auch das OLG Rostock, dass Blitzer-Apps als illegal zu bewerten seien (Az. 2 Ss OWi 313/15 sowie Az. 21 Ss OWi 38/17).

      Celle ist hier 40 km entfernt, da weiß ich jetzt schon wie ein Urteil gegen mich enden wird.
    • Chief Joseph schrieb:

      Allerdings entschieden beispielsweise sowohl das Oberlandesgericht (OLG) Celle als auch das OLG Rostock, dass Blitzer-Apps als illegal zu bewerten seien (Az. 2 Ss OWi 313/15 sowie Az. 21 Ss OWi 38/17).
      Das ist richtig. Die Urteile gehen allerdings mit keinem Wort auf den Begriff der Verkehrsüberwachungsmaßnahme ein. Stattdessen erläutern die Gerichte breit, was man unter "dazu bestimmt" versteht. Das ist aber hier nicht das Problem sondern die Frage, was eine Verkehrsüberwachungsmaßnahme ist. Der Begriff Maßnahme ist aber klar definiert als ein Handeln oder eine Aktion, was die Blitzer-Apps aber gerade nicht anzeigen können. Leider haben nicht nur die beiden von dir zitierten Senate hier den Fokus auf das falsche Tatbestandsmerkmal gelegt, sondern offenbar auch die Anwälte des jeweils Betroffenen nicht gemerkt, dass die Blitzer-App eine Überwachungsmaßnahme anzeigen muss. Geradezu symptomatisch ist es, wenn in dem Urteil des OLG Rostock an vielen Stellen der Begriff Verkehrsüberwachungsmaßnahme einfach durch Verkehrsüberwachungsanlage ersetzt wird und damit ein neuer Tatbestand geschaffen wird, der so nicht im Gesetz steht. Das zeigt, dass man bei beiden Gerichten das Problem gar nicht erkannt hat.

      Sollte hier im Forum mal jemand mit einer Blitzer-App oder einem entsprechendem Navi erwischt werden, müsste er sich darauf berufen, dass man damit keine Maßnahmen sondern nur den Standort der Anlagen anzeigen kann.

      Andreas
    • Eine Verkehrsüberwachungsmaßnahme wird nicht definiert, aber bedeutet sie nicht auch das blitzen?
      Es wird ja im Verkehr mit dem Messinstrument die erlaubte Geschwindigkeit überwacht.
      Das anschließende Foto dient ja nur der Beweiskraft.

      Da hier ja auch Polizisten sind, würde ich gerne ihre Meinung und Auslegung hören.
    • Chief Joseph schrieb:

      Eine Verkehrsüberwachungsmaßnahme wird nicht definiert, aber bedeutet sie nicht auch das blitzen?
      Es stimmt, dass der Begriff Verkehrsüberwachungsmaßnahme im Gesetz nicht definiert wird. Der Begriff Maßnahme wird jedoch im Duden als eine Handlung definiert. Im Rechtssinne ist eine Maßnahme ein einseitig hoheitliches Handeln, dass einen Einzelfall betrifft. Ein solches Handeln vermögen die Blitzer-Apps und Navis aber nicht zu erfassen und daher auch nicht anzuzeigen. Erfasst werden allein Verkehrsüberwachungsstandorte. Die Begriffe Standort und Maßnahme darf man nicht gleichsetzen, weil sie etwas völlig anderes beschreiben. Wenn man dies in einem Verfahren dem Gericht verdeutlicht, bin ich sehr sicher, dass ein Bußgeldbescheid aufgehoben würde. Die Entscheidungen der OLGe Celle und Rostock sind daher m.E. klassische Fehlentscheidungen, weil man das kleine Einmaleins der Rechtsfindung, nämlich eine saubere Subsumtion der Tatbestandmerkmale sträflich vernachlässigt hat und auch die Anwälte der Betroffenen offensichtlich nicht viel auf dem Kasten hatten.

      Andreas
    • Alle aktuellen gängigen Verkehrs-Navis von Garmin (und wahrscheinlich auch TomTom sowie anderen Herstellern) zeigen die Positionen der stationären Werkehrsüberwachungen an (z.B. Geschwindigkeits- und Ampelblitzer), und warnen vor diesen.
      Wäre dies verboten, so wären sie höchstwahrscheinlich schon alle vom Markt oder diese Funktionalität wäre nicht frei verfügbar.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Na und? Vieles lässt sich ein- oder abschalten. Beispielsweise die Warnungen beim Überschreiten der Geschwindigkeit. Ist es etwa auch nicht erlaubt?
      Wenn es gesetzlich verboten wäre, einige Funktionen des Navis zu benutzen, würde das nicht in der Anleitung stehen? Würde das Internet nicht massenweise von Tipps, Klagen und Strafen berichten?

      Nicht, dass mich das alles irgendwie tangieren würde, aber die zunehmende Kriminalisierung allerlei harmlosen Verhaltens des Bürgers geht mir langsam aber gewaltig auf den Keks.

      Grüße - Bernhard
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    • BernhardJ schrieb:

      Alle aktuellen gängigen Verkehrs-Navis von Garmin (und wahrscheinlich auch TomTom sowie anderen Herstellern) zeigen die Positionen der stationären Werkehrsüberwachungen an (z.B. Geschwindigkeits- und Ampelblitzer), und warnen vor diesen.
      Ich werde also als Verkehrsteilnehmer deutlich "ermahnt" mich an die Regeln zu halten . Das finde ich gut, denn manchmal ist man etwas nachlässig :nana: .
      Durch diese Funktion des Navis wird die Verkehrssicherheit nachhaltig verbessert, darum geht es doch schlussendlich :) .
      Die für die Verkehrsüberwachung Zuständigen werden doch nicht müde zu betonen, dass es allein um die Sicherheit von uns allen geht . Zahlen sollen nur Dumme, Uneinsichtige und Rüpel :pfeif: .

      MfG.



      ...man muss kein Huhn sein, um beurteilen zu können , ob ein Ei schmeckt.



      Malachitgrüner 1.8 TSI - Bj. 2012 - Ambi+
    • Ob die Verkehrssicherheit dadurch tatsächlich verbessert wird, kann man sich streiten.
      Denn die, die eh vernünftig fahren, brauchen die Warnungen eher nicht, sie fahren relativ konstant eh im Rahmen des Erlaubten, und die Uneinsichtigen und Träumer bremsen oft vor den Blitzern so stark ab (oft stärker als nötig), dass es eher zur Gefährdung oder Stauung des nachfolgenden Verkehrs führt.

      Grüße - Bernhard
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    • BernhardJ schrieb:

      Alle aktuellen gängigen Verkehrs-Navis von Garmin (und wahrscheinlich auch TomTom sowie anderen Herstellern) zeigen die Positionen der stationären Werkehrsüberwachungen an (z.B. Geschwindigkeits- und Ampelblitzer), und warnen vor diesen.
      Wäre dies verboten, so wären sie höchstwahrscheinlich schon alle vom Markt oder diese Funktionalität wäre nicht frei verfügbar.

      Grüße - Bernhard
      Nur das betriebsbereite Mitführen oder das Benutzen durch den Fahrer ist verboten, nicht der Handel.
      In Staaten die rigoros durchgreifen (z.B. die Schweiz) werden die genannten Geräte ohne entsprechende Daten für diese Staaten ausgeliefert.
      Rauschgifthandel ist auch verboten und sind die entsprechenden Produkte etwa vom Markt verschwunden?
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • Dann hoffe ich, dass Du uns hier die Liste der Länder und die dazugehörenden Gesetzestexte zeigst, in denen die Benutzung von Navigationsgeräten mit enthaltenen Stationär-Blitzer-POIs verboten sind.
      Deutschland gehört sicher nicht dazu. Dazu hat Andreas (u.a. #437, #439) schon etwas geschrieben. Ich bin nicht immer seiner Meinung, aber hier hat er sicher Recht.

      Grüße - Bernhard
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