Alle Fahrer die sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeiten halten oder in der letzten Zeit nicht geblitzt wurden sind erstmal höchst verdächtig. Wahrscheinlich haben viele davon eine unerlaubte höchst kriminelle Funktion in ihrem Navi. Die muss man alle anhalten und die Geräte erstmal beschlagnahmen und anschließend auswerten. Dient alles der Sicherheit der Bürger.
Grüße - Bernhard
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Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
In der Praxis wird das kaum möglich sein, da wird sicherlich kein Polizist das Smartphone auf "illegale" Apps durchsuchen!
Es gibt ja bereits Gerichtsentscheidungen zu den Blitzer-Apps. Dazu wäre es nicht gekommen, wenn es zuvor keine Kontrolle gegeben hätte. Also muss es zumindest sporadisch Kontrollen geben, auch wenn die Gefahr, mit einer Blitzer-App oder einem vergleichbaren Navi erwischt zu werden, doch sehr gering, aber eben nicht unmöglich sein dürfte. Ungeachtet dessen bleibe ich dabei, dass diese Apps aus den von mir bereits beschriebenen Gründen nicht unzulässig sind. Eine Gerichtsentscheidung, die sich mit "meinem" Einwand befasst hat, gibt es m.W. bisher nicht.
Tempomessungen durch private Firmen sind unzulässig!
Beschluß Oberlandesgericht Frankfurt, Aktenzeichen 2 Ss-OWi 942/19 von heute.
Laut der Grundsatzentscheidung ist Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister gesetzeswidrig. Auf einer solchen Grundlage dürften keine Bußgeldbescheide erlassen werden, erklärten die Richter.
Tempomessungen durch private Firmen sind unzulässig!
Beschluß Oberlandesgericht Frankfurt, Aktenzeichen 2 Ss-OWi 942/19 von heute.
Laut der Grundsatzentscheidung ist Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister gesetzeswidrig. Auf einer solchen Grundlage dürften keine Bußgeldbescheide erlassen werden, erklärten die Richter.
Die immer wieder zu hörende Behauptung
„Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
Die Frage, ob private Unternehmen eine Geschwindigkeitsüberwachung vornehmen dürfen, war schon öfters Gegenstand von Gerichtsentscheidungen. Das OLG Frankfurt ist hier am rigorosesten und untersagt die Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen durch private Dritte gänzlich. Andere Gerichte haben so geurteilt, dass die Messvorgänge durch Private Dienstleister durchgeführt werden dürfen, die Verarbeitung der Daten und Durchführung der Ahndung aber durch die Behörde erfolgen muss. Da die Geschwindigkeitsüberwachung eine hoheitliche Aufgabe ist, halte ich die strengere Auslegung des OLG Frankfurt für zutreffend. Auch derjenige, der die Geschwindigkeitsmessung vornimmt, muss m.E. in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis mit der Behörde stehen, weil nur dann die umfassenden Schweige- und Geheimhaltungspflichten im öffentlichen Dienst voll greifen.
Das OLG Frankfurt ist hier am rigorosesten und untersagt die Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen durch private Dritte gänzlich
Das entspricht der Logik in der Sache.
Vor etwa 7 Jahren hatte ich eine Begegnung mit beauftragten Gestalten.
Im Klartext der Blitzer löste aus.
Neugierig schaute ich mir die Sache genau an.
Fotoapparat in der Hand zum Messgerät.
Da bekomme ich zur Antwort ich hätte sofort zu verschwinden sonst würden Sie mir die Kamera aus der Hand nehmen.
Freundlich wie es meine Art ist, habe ich den beiden Herren erklärt das bei einen versuchten Diebstahl mit Gegenwehr zu rechnen sei.
Trotz meines Alters schlage ich noch eine gute Rechte, gern eine Kostprobe !
Na, das hat doch die Sache erheblich beruhigt.
Also schreiten wir gemeinsam zum Messgerät aufgestellt auf einer Stützmauer mit zirka 6 % Gefälle.
-Sollte das Gerät nicht in Waage( Straßenverlauf ohne Gefälle an der Prüfstelle) also ohne Gefälle stehen ?-
Ungläubige Blicke.
-Unten befinden sich Stellschrauben zum einstellen-
Traurige Blicke.
-Im Unterteil befindet sich ein Glasröhrchen voll Wasser mit einer Luftblase (Libelle) und Markierungen.
Irgendwie haben die Gestalten gedacht das sei eine Notreserve beim arbeiten in der Wüste !
Ja, das bestens ausgebildete Personal dient hier der Gemeindekasse !
Noch fix ein Foto, Gerät +Personal gern noch eine Visitenkarte falls Sie Klagen wollen.
Obwohl Sie nach Ihrer Aussage alles richtig gemacht haben sind Sie samt Anlage sofort verschwunden.
F.U.
Es gibt ja bereits Gerichtsentscheidungen zu den Blitzer-Apps. Dazu wäre es nicht gekommen, wenn es zuvor keine Kontrolle gegeben hätte. Also muss es zumindest sporadisch Kontrollen geben, auch wenn die Gefahr, mit einer Blitzer-App oder einem vergleichbaren Navi erwischt zu werden, doch sehr gering, aber eben nicht unmöglich sein dürfte. Ungeachtet dessen bleibe ich dabei, dass diese Apps aus den von mir bereits beschriebenen Gründen nicht unzulässig sind. Eine Gerichtsentscheidung, die sich mit "meinem" Einwand befasst hat, gibt es m.W. bisher nicht.
Ja aber was ist mit einen fest eingebauten Navi bei dem der Partner die Blitzer als POIs eingepflegt hat ?
Wem werfen wir jetzt in den Kerker ?
Den Fahrzeughalter ?
Den Besitzer ?
Den Beifahrer, der das Navi eingeschaltet hat?
Den Partner oder dessen Gehilfen Bei der Funktionserweiterung ?
Was tun wir mit dem der das Auto mit Genehmigung nutzt aber nichts von der zusätzlichen Ausrüstung ahnt ?
Darf der kontrollierende Erfüllungsgehilfe ohne weiters nach Daten im Navi suchen- Datenschutz .......?
Ja aber was ist mit einen fest eingebauten Navi bei dem der Partner die Blitzer als POIs eingepflegt hat ?
Bei der von mir vertretenen Ansicht, wonach derartige Navis oder Apps nur Überwachungsstandorte, nicht aber eine Überwachungsmaßnahme, wie es im Gesetz steht, erfassen und anzeigen können, spielt das keine Rolle, da dann ohnehin kein unzulässiges Gerät oder eine unzulässige Software vorliegt. Geht man hingegen davon aus, dass entgegen dem Wortlaut des Gesetzes auch das bloße Anzeigen von Blitzer-Standorten verboten ist, spielt es ebenfalls keine Rolle, wer dir dir Software aufgespielt hat und ob ein Navi bereits werksseitig mit POIs zur Erfassung der Blitzer-Standorte versehen. Wird das Navi betriebsbereit mitgeführt, muss immer der Fahrer für die Folgen aufkommen.
Die immer wieder zu hörende Behauptung
„Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
In Radio sagten sie das der BGH für andere Gerichte bindend ist, also das andere sich da anschließen würden?
Vieleicht kann floflo dazu noch etwas schreiben?
Die immer wieder zu hörende Behauptung
„Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.