floflo schrieb:
Das sehe ich ganz anders. Das vorherige Bekanntgeben von Geschwindigkeitskontrollen ist mittlerweile weit verbreitet. Bei uns werden allen geplanten mobilen Geschwindigkeitskontrollen vorher in der Presse bekanngeben. Auch bei den fest montierten "Starenkästen" erfolgt vielfach ein vorheriger Hinweis. Durch eine derartige Verfahrensweise beugt man nicht nur dem Vorwurf der Abzockerei vor sondern trägt auch aktiv zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei, denn mit Geschwindigkeitskontrollen will man den Verkehrsteilnehmern nicht das Geld aus der Tasche ziehen sondern sie dort, wo das besonders geboten ist, zum Einhalten der Geschwindigkeit anhalten. Aus diesem Grund sind auch Blitzer-Apps durchaus sinnvoll, weil sie das Übertreten der zulässigen Geschwindigkeit verhindern und darauf kommt es ja schließlich an. Bei mobilen Kontrollen funktionieren diese Apps übrigens nicht oder nur sehr unzureichend.
Diese Sichtweise wundert mich doch sehr.
Und noch mehr bei jemandem, der eine juristische Ausbildung hat.
Bis zur letzten Landtagswahl hatten wir hier in Hessen einen Verkehrsminister, der kurz vor der Wahl noch mal schnell ein paar Stimmen gewinnen wollte.
Die "Abzocke" der Städte und Gemeinden meinte er bekämmpfen zu müssen, ganz im Sinne einer bestimmten Gruppe von Autofahrern.
Zu den - ohnehin schon viel zu vielen - Schildern auf unseren Straßen wurden die Kommunen verpflichtet, zusätzliche Hinweisschilder aufzustellen, um auf ihre "Abzocker-Maßnahmen", nämlich die Einhaltung bestehender Vorschriften zu überwachen, extra hinzuweisen.
Wahrscheinlich verstehe ich das alles ganz falsch.
Ich sehe ein zusätzliches Schild als Hinweis daruf, dass ich die schon lange vorhandenen Schilder NUR zu beachten habe, wenn der zusätzliche Hinweis auf Kontrollmaßnahmen gegeben wird.
Ohne entsprechende, zusätzliche "Vorwarnung" sind die bisherigen Schilder "unverbindliche Empfehlungen".
Was das mit Erhöhung der Verkehrssicherheit zu tun haben soll - der genannte Minister hat ähnlich begründet -, erschließt sich mir überhaupt nicht.
Vielmehr läßt mich eine solche Argumentation an unserem Rechtsstaat zweifeln.
Mir erscheint das Vorgehen des Ministers strafrechtlich relevant zu sein.
So, wie ich auch Hinweise in Rundfunkprogrammen für rechtswidrig halte.
Im Moment kann ich noch hoffen, dass die Aktion des hessischen Ministers nicht geholfen hat, ihn wieder in ein Ministeramt zu bringen.
Zum Zweiten hoffe ich, dass uns weitere Schilder und den Kommunen die Kosten dafür erspart bleiben.
Der Minister war im Übrigen auch mal angetreten mit der Ankündigung, er wolle den "Schilderwald" lichten.