Und es hat "Blitz" gemacht

    • [ Gesetz ]

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    Sponsoren




    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

    Sponsoren



    • Wer komplett sicher ist, nie zu schnell zu fahren, der lügt sich entweder selbst in die Tasche, oder fährt ständig deutlich langsamer als erlaubt. Kein Wunder, wenn diese Kandidaten sich dann bedrängt fühlen... 70 erlaubt, 65 Tacho zur Sicherheit, sind tatsächlich etwa 60 km/h. Folge sind dann gefährliche Überholmanöver und Drängelei.
      Natürlich sind die Regeln einzuhalten, und die wenigsten werden sie absichtlich ignorieren. Leider gibt es viel zu viele Beschränkungen, die absolut keinen Sinn ergeben, und je sinnloser, desto weniger wird eine Regel beachtet, das ist nicht nur im Straßenverkehr so. Gibt es auf Bundesstraßen eigentlich noch Kurven, vor denen kein 70er-Schild steht? Nur mal so als Beispiel...
      Und geblitzt wird dann da, wo ganz sicher kein Unfallschwerkunkt ist. Man sieht ja, wo sie stehen. Unfälle passieren da keine, schon gar keine, die mit der Geschwindigkeit zu tun haben.
      Es gibt sicher sinnvollere Aufgaben für die Polizei, und die gewerbliche Blitzerei im Aufrag der Kommunen ist sowie fragwürdig und dient der Verkehrssicherheit noch viel weniger.
      Mein Chef wollte mich durch einen Roboter ersetzen.
      Er konnte keinen finden, der nur Solitär spielt und im Internet surft.
    • floflo schrieb:

      Aber auch der "normale" Autofahrer, der willens ist, die Vorschriften zu achten, fährt mal zu schnell. Da wird sich niemand hier im Forum ausnehmen können...

      In allen Navigationsgeräten sind für alle dort abgelegten Straßen und deren Abschnitte auch die dazugehörenden zulässigen Geschwindigkeiten gespeichert. Ich habe mein Navi so programmiert, dass es mich warnt (optisch und akkustisch) wenn ich die zulässige Geschwindigkeit mal aus lauter Unachtsamkeit, Dusseligkeit oder Verträumtheit überschreite. Also? Geht doch! Eine sehr einfache Hilfe um entspannt und gesetzeskonform Auto zu fahren. Wieso eigentlich nutzen diese einfache Funktion so wenige? Damit kann man sich irgendwelche Radarwarn-Apps oder sonstige "Mogelhilfen" getrost sparen...

      Grüße - Bernhard
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • BernhardJ schrieb:

      Wieso eigentlich nutzen diese einfache Funktion so wenige?
      ... weil mit das permanent "ACHTUNG" - "ACHTUNG" - "ACHTUNG" - "ACHTUNG" der Damen in meinem "alten" Becker-Navi auf die Nerven ging.
      Wenn man in Berlin z. B. die vorgeschrieben 50 km/h fährt, ist man "Bremsklotz" und wird ausgehupt und bedrängt - wer bei gewünschten 50 km/h mit dem Strom knapp 60 km/h fährt bekommt von der Rennleitung KEIN Ticket/Foto.

      Ich nutze für die standardmäßige Innerorts-Geschwindigkeit den "Geschwindigkeits-Gong" meiner [lexicon]MFA[/lexicon] - das klappt gut, sobald ich diesen höre, nehme ich den Fuß vom Gas.
    • BernhardJ schrieb:

      Wieso eigentlich nutzen diese einfache Funktion so wenige? Damit kann man sich irgendwelche Radarwarn-Apps oder sonstige "Mogelhilfen" getrost sparen...
      Ja, das kann mein Navi auch. Nur nutze ich das Navi vor allem auf längeren Strecken, und auf Autobahnen stimmt der gespeicherte Wert die halbe Zeit nicht. Deswegen habe ich die Funktion wieder rausgenommen. Die Blitzerwarnung funktioniert auch nicht viel besser, die warnt dann vor Blitzern in der Tempo-100-Zone, wo es diese gar nicht gibt... Das aber wenigstens nur einmal kurz vor dem vermeintlichen Blitzer, und nicht ständig über eine lange Strecke. Letztlich muss man eben doch selbst aufpassen wie schnell man darf und wie schnell man ist, aber auch diese Methode ist bekanntlich fehleranfällig.
      Mein Chef wollte mich durch einen Roboter ersetzen.
      Er konnte keinen finden, der nur Solitär spielt und im Internet surft.
    • BernhardJ schrieb:

      Ich habe mein Navi so programmiert, dass es mich warnt (optisch und akkustisch) wenn ich die zulässige Geschwindigkeit mal aus lauter Unachtsamkeit, Dusseligkeit oder Verträumtheit überschreite.

      Auch diese Funktion ist in meinem Navi einprogrammiert. Gewarnt wird - nach meiner Einstellung - ab 20km/h mehr und ausschließlich außerorts.
      Diese Funktion ist mit einer Sprachansage hinterlegt: "Das zulässige Tempolimit ist xx."
      Das führt immer wieder zu witzigen Situationen, da diese Ansage wiederholt gerne 20m vor einer Aufhebung eines (eingespeicherten) Tempolimits kommt (das eigentliche Tempolimit ist meist bereits aufgehoben). Zum Zeitpunkt der Ansage ist es dann schon veraltet. Inzwischen kommt dann von der Rückbank: "Hier sind keine xx (mehr)!" - Die Kinder achten sehr stark darauf, wie schnell Papa fährt und auch fahren darf... :rolleyes:
      Da zudem die eingespeicherten Informationen zu Temolimits eher ungenau sind, habe ich verhältnismäßig oft diese Ansage - zumeist dann, wenn ich mal etwas zügiger beschleunige (immer im Rahmen des Legalen!).


      LG
      Mi-go


    • Ein kleiner Tipp: Diese Funktion kann man so programmieren, dass die Warnung bei einer frei wählbaren Prozentzahl kommt, z.B. bei +10 % (tatsächliche GPS-Geschwindigkeit!). Zusammen mit dem Tacho-Vorlauf reicht das auch für alle "Nach-Tacho-60-Fahrer". Und man kann den Warnton meistens frei wählen (ich habe einen leisen Gong drinn), sogar Vogelgetzwitschere habe ich schon gehört. Vor allem im Ausland weiß ich diese Funktion sehr zu schätzen. Da wird auch nicht so viel wie bei uns gabaut, aber in Baustellen ist sowieso erhöhte eigene Wachsamkeit gefragt. Die abgelegten Geschwindigkeitsdaten halte ich wiederum für ziemlich genau und nur in Außnahmefällen (siehe z.B. Baustelle) unstimmig mit der Realität. Also alles kein Problem. Aber jeder wie er es mag.

      Grüße - Bernhard
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von BernhardJ ()

    • Upps, auf meiner Anliegerstraße ist 50 km/h erlaubt, aber mein Navi gaukelt mir 100 km/h vor. Aber dennoch ist die Geschwindigkeitsangabe vom Navi schon eine Hilfe, selbst mitdenken aber weiterhin notwendig.
      Viele Grüße aus Chemniz
      Rainer
      Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt ;) .
    • BernhardJ schrieb:

      floflo schrieb:

      Aber auch der "normale" Autofahrer, der willens ist, die Vorschriften zu achten, fährt mal zu schnell. Da wird sich niemand hier im Forum ausnehmen können...

      In allen Navigationsgeräten sind für alle dort abgelegten Straßen und deren Abschnitte auch die dazugehörenden zulässigen Geschwindigkeiten gespeichert.

      Ich hab diese Funktion in meinem Navi nicht (nutze die Googlemaps App auf Smartphone mit Android-Betriebssystem). ....würde aber solch eine Warnung, zumindest für Geschwindigkeiten ab etwa 110% des erlaubten Rahmens durchaus nutzen. Andererseits fahre ich aber meistens auch nicht mit aktiviertem Navi. :|

      "Dass ich dich liebe, habe ich dir doch schon bei unserer Hochzeit gesagt
      und wenn sich daran etwas ändert, erfährst du's von meinem Anwalt!"
    • Hallo yeti_in_red,

      würde ich mich in Berlin nicht darauf verlassen, geblitzt mit 59 Km/H - 3 Km/H Tolleranz machte € 15,00 :cursing: .


      YETI_in_red schrieb:

      wer bei gewünschten 50 km/h mit dem Strom knapp 60 km/h fährt bekommt von der Rennleitung KEIN Ticket/Foto.

      MfG

      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • mi-go schrieb:

      ToddBeamer schrieb:

      Siehe dazu auch Gesetzestext, § 23 Abs. 1 b) 2. Satz StVO:

      (1b) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).


      Tut es ja nicht!
      Ein Navi oder auch die App auf'm Handy kann weder einen Laser stören, noch erkennen, ob per Radar irgendetwas gemessen wird.
      Außerdem ist ein Navigationsgerät zur Navigation bestimmt.
      Das Handy zum Telefonieren. Und auf die Benutzung des Handys während er Fahrt (laufender Motor) stehen 1 Punkt und Geldstrafe.
      Daher lobe ich mir mein Navi.
      (...)

      Jo, da hast du Recht. .....wobei ich der Vollständigkeit halber noch anmerken möchte, dass die Nutzung eines Mobiltelefons in einer Halterung NICHT verboten ist (vgl. § 23 Abs. 1a) StVO). :thumbup:


      floflo schrieb:

      ToddBeamer schrieb:

      Bist du da sicher mit der Auslegung von "Maßnahme"? ....ich hätte gemeint, dass das Aufstellen des Blitzers durch die Behörde als Aktion ausreicht (wobei es unerheblich ist, ob diese ursprüngliche Aktion ggfs. schon lange Zeit zurück liegt).

      Was ist in der Juristerei schon sicher? Es gibt bisher keine Gerichtsentscheidung, in der diese Frage geklärt wurde. Es gibt m.W. noch nicht einmal eine juristische Abhandlung, in der der Frage, was eine Maßnahme ist, nachgegangen wird.

      Jetzt, da du es sagst, fällt mir ein, dass der Begriff als Merkmal des Verwaltungsakts tatsächlich bekannt und definiert ist. Allerdings wird in den einschlägigen Kommentierungen, die ich gerade überflogen habe, stets nur auf die Hoheitlichkeit und Einseitigkeit der Maßnahme, auch in Abgrenzung zum Vertrag, abgestellt, und nicht auf eine erforderliche "Handlungsqualität" o.ä. Hilft uns also nicht weiter....


      floflo schrieb:

      Ich bin mir allerdings ziemlich sicher, dass ein Richter, wenn man ihn mit dieser Problematik konfrontieren würde, so entscheiden würde, wie ich es hier beschrieben habe, denn eine Maßnahme ist sprachlich immer mehr als ein bloßer Zustand. Smartphones und Navis können mehr als den Zustand gar nicht erfassen. Hätte der Gesetzgeber das bloße Vorhandensein einer Einrichtung zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen ausreichen lassen wollen, hätte er nicht von Maßnahmen sondern von Einrichtungen sprechen müssen. Für die von mir vertretene Ansicht spricht auch, dass als zweiter Tatbestand ausdrücklich die Störung der Überwachungsmaßnahme aufgeführt ist. Darum ging es nämlich primär bei dieser Vorschrift. Geräte, die die Maßnahme aktiv erfassen können, können sie nämlich auch stören, was mit Smartphones und Navis nicht möglich ist. Des weiteren kann ich auch das Argument, das Aufstellen sei ja bereits eine Maßnahme, nicht anerkennen. Das Aufstellen allein bewirkt nämlich noch gar nichts, die Anlage muss vielmehr auch betriebsbereit sein. Das aber können Smartphones und Navis auch nicht anzeigen. Schließlich spricht gerade der von dir in Fettdruck zitierte Satz in der Vorschrift für die von mir vertretene Auslegung, denn darin ist von Geschwindigkeitsmessungen die Rede. Das Wort "Messung" ist aber noch deutlicher auf eine konkrete Handlung gerichtet als das Wort "Maßnahme". Nach der Vorschrift muss das Radarwarngerät auch konkret die Geschwindigkeitsmessung anzeigen können und nicht etwa nur die Einrichtung zur Geschwindigkeitsmessung.

      Andreas

      Bzgl. "Störung der Anlagen" und genanntem Satz 2 der Vorschrift hast du Recht, insoweit sind wir uns einig. :|

      Bzgl. "Maßnahme" würde ich aber weiterhin davon ausgehen, dass das Aufstellen (und auch das betriebsbereit Einstellen und Halten, was ja die von dir geforderte Handlungsqualität noch verstärkt) der Blitzer ausreicht; insbesondere bei mobilen, aber auch bei stationären Blitzern, bei denen die entsprechenden Aktionen seitens der Behörde noch länger zurück liegen mögen.

      Zudem ist der Gesetzgeber selbst wohl auch der Auffassung, Blitzer-Warngeräte seien von dem Verbot umfasst, da ja vor einiger Zeit über deren Legalisierung diskutiert wurde.

      Last but not least: welchen Anwendungsbereich sollte denn die "Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen" haben, wenn nicht die von Blitzern? ....Geräte, die vor Verkehrspolizisten mit Kelle in der Hand warnen, gibt es nicht!? :P

      "Dass ich dich liebe, habe ich dir doch schon bei unserer Hochzeit gesagt
      und wenn sich daran etwas ändert, erfährst du's von meinem Anwalt!"
    • ToddBeamer schrieb:

      Jetzt, da du es sagst, fällt mir ein, dass der Begriff als Merkmal des Verwaltungsakts tatsächlich bekannt und definiert ist. Allerdings wird in den einschlägigen Kommentierungen, die ich gerade überflogen habe, stets nur auf die Hoheitlichkeit und Einseitigkeit der Maßnahme, auch in Abgrenzung zum Vertrag, abgestellt, und nicht auf eine erforderliche "Handlungsqualität" o.ä. Hilft uns also nicht weiter....

      M.E. ist der Begriff Maßnahme als Merkmal des Verwaltungsaktes nicht vergleichbar mit dem Begriff der Maßnahme, wie er hier gebraucht wird. Die Begründung hast du bereits selbst geliefert.

      ToddBeamer schrieb:

      Zudem ist der Gesetzgeber selbst wohl auch der Auffassung, Blitzer-Warngeräte seien von dem Verbot umfasst, da ja vor einiger Zeit über deren Legalisierung diskutiert wurde.

      Als das Gesetz erlassen wurde, gab es Radarwarner in der hier zur Diskussion stehenden Form noch gar nicht, so dass man auch nicht sagen kann, der Gesetzgeber sei der Ansicht, diese seien vom Verbot erfasst. Wenn das jetzt diskutiert wurde, so gibt das lediglich die Meinung von Politikern aber nicht des Gesetzgebers wieder. Damals ging es ausschließlich um elektronische Geräte, die die Messung als solche erfassen und stören können. Ich habe auch meine Zweifel, ob sich diese Blitzer-Apps und Navis mit entsprechender Funktion überhaupt verbieten lassen, denn sie tun nicht mehr, als den eigenen Standort bestimmen und den mit zuvor in eine Straßenkarte eingetragenen Geschwindigkeitsmessanlagen abzugleichen. Beides ist nicht verboten.

      ToddBeamer schrieb:

      welchen Anwendungsbereich sollte denn die "Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen" haben, wenn nicht die von Blitzern? ....Geräte, die vor Verkehrspolizisten mit Kelle in der Hand warnen, gibt es nicht!?

      Es geht nicht darum, dass der Anwendungsbereich des Gesetzes primär die Blitzer sind, es geht um die Art und Weise des Vorgangs. Geräte, die Messungen erfassen, sollen verboten sein, da sie durch die Eigenschaft, sie aktiv zu erfassen, sie natürlich auch beeinflussen können. Das alles können Apps nicht.

      Andreas
    • ToddBeamer schrieb:

      Ich hab diese Funktion in meinem Navi nicht (nutze die Googlemaps App auf Smartphone mit Android-Betriebssystem).

      Ja, diese App-Krücken haben natürlich so manche Funktion eines "erwachsenen" Navis nicht. Noch ein Grund für mich diese "smart-multi-funktion-alles-können-aber-nix-richtig" Geräte abzulehnen. Bei mir gibt es für alles ein getrenntes vernünftiges Gerät. So muß man nicht jede Nase lang austauschen, weil eine Funktion nicht den Wünschen oder dem Stand der Technik entspricht.

      Ich weiß, jetzt werden wieder alle Besitzer der ganzen tollen tausendfunktion-und-zehntausendäpps Smart-Fohns mit hunderten Gegenargumenten über mich herfallen... egal...

      Grüße - Bernhard
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von BernhardJ ()

    • Hab' ich ja gesagt, dass jetzt hunderte von Gegenargumenten kommen.
      Wer hat denn gesagt, dass ich immer und überall mit all den Geräten herumrennen muß? Ich bin kein Händiejunkie.

      Grüße - Bernhard
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.