Und es hat "Blitz" gemacht

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • „Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken
      auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen
      verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen
      nicht verwendet werden.“ ‘
      __________
      Hab's noch nicht ganz kapiert.
      Da Apps die Verkehrsüberwachungen ja auch anzeigen können dürfte man nach obigen Gesetzestext wohl doch bestraft werden ?
    • berme schrieb:

      Da Apps die Verkehrsüberwachungen ja auch anzeigen können dürfte man nach obigen Gesetzestext wohl doch bestraft werden ?
      Es geht hier um die Verkehrsüberwachungsmaßnahme, über die wir hier diskutieren.
      Eine Maßnahme wäre somit ein aktives Handeln, und das können diese Apps halt nicht anzeigen. ;)
      (Es ist halt juristische Spitzfindigkeit ^^ )
      Es war so mit Sicherheit nicht von Gesetzgeber geplant!


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • berme schrieb:

      Was ist damit genau gemeint ?
      Das hat Andreas oben genauer erklärt:

      floflo schrieb:

      Eine Maßnahme beinhaltet nach deutschem Sprachgebrauch nämlich stets eine Handlung, d.h. ein positives Tun. Die Blitzer-Apps auf Smartphones sind aber gar nicht in der Lage, eine Maßnahme zu erfassen sondern nur Standorte. Ob sich an den vorher in das Kartenmaterial einprogrammierten Standorten tatsächlich ein Blitzer befindet oder dieser funktionsfähig ist, vermögen die Smartphones nicht zu erkennen, weshalb sie die tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Norm nicht erfüllen.
      Somit dürfte es keine App oder Blitzerwarner geben, die ein aktives Handeln anzeigen können!
      Das bedeutet natürlich nicht, dass deine Geschwindigkeitsüberschreitung nicht geahndet werden kann ;)


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • berme schrieb:

      Gibt es denn überhaupt Blitzerwarner die ein aktives handeln anzeigen können ?
      Was ist damit genau gemeint ?
      Ja, die gibt es. Das sind Geräte, die entweder Messwellen empfangen und so den Blitzer anzeigen oder selber Wellen aussenden, um ihn zu stören oder auch beides. An diese Geräte richtete sich die Vorschrift ursprünglich. Ich gebe Käfer62 allerdings recht, dass es sich um juristische Spitzfindigkeit handelt und das von mir dargestellte Ergebnis so mit Sicherheit vom Gesetzgeber auch nicht gewollt ist. Die Crux liegt darin, dass es bisher gar keine Rechtsprechung zum Begriff der Maßnahme in dieser Vorschrift gibt und auch sonst sich noch niemand um die Bedeutung dieses Begriffs Gedanken gemacht zu haben scheint. Eingewendet wurde bisher immer nur, dass Smartphones nicht dazu bestimmt seinen, Blitzer anzuzeigen und daher auch nicht unter die Norm fallen. Das hat der Gesetzgeber jetzt geändert bzw. klargestellt und dabei nicht gemerkt, dass das Problem ganz woanders liegt. Wer mit einer Blitzer-App oder einem Navi mit Blitzer-Warnung erwischt wird und nicht bereit ist, das Bußgeld zu bezahlen, sollte daher in jedem Fall mit der von mir dargestellten Begründung Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben. Dann werden wir sehen, wie spitzfindig die Richter denken.

      Andreas
    • Wie ist es denn mit dem Radio? :thumbup:
      Da weden doch im Lokalradio gern die aktuellen Blitzerstandorte genannt.
      Übrigens werden diese in der Regel von der Polizei mitgeteilt.

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • Hallo Forumsfreunde, hallo otto36.
      Radio hören ist nicht verboten.
      Über die Mitteilungen der Blitzer im Radio hat einer unserer Redakteure schon vor längerer Zeit eine ganze Seite geschrieben. Mit entsprechender Recherche.
      Die Polizei kann nichts dagegen unternehmen. Auch der Gesetzgeber nicht. Es ist legitim, im Radio über Blitzer zu berichten.
      Im Moment noch.
      Ich verbleibe mit besten freundlichen Grüßen aus Öpfingen von Nate.
    • nate-nate schrieb:

      Radio hören ist nicht verboten.
      Ein navi benutzen auch nicht..
      Wenn mir mein Reporter im Radio den Blitzer nennt ist es legal und wenn mir mein Radio einen potentiellen Standpunkt nennt ist es illegal.....komische Welt.
      Das Geräte verboten sind die Geschwingkeitsmeßanlagen erkennen können finde ich richtig. Doch warum sind Geräte veboten die mich vor "Unfallschwerpunkten" warnen??

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • otto36 schrieb:

      Wenn mir mein Reporter im Radio den Blitzer nennt ist es legal und wenn mir mein Radio einen potentiellen Standpunkt nennt ist es illegal.....komische Welt.
      Nein, nicht wirklich komisch. Der Unterschied ist, dass die Warndurchsage des Radiosenders im aller Regel recht ungenau ist, d.h. z.B. eine bestimmte Straße nennt oder einen Streckenabschnitt zwischen zwei markanten Stellen, aber nicht den exakten Standort, den die Blitzer-App oder das Navi zumindest bei stationären Blitzern fast metergenau darstellen kann. Die nur ungenaue Standortmeldung erhöht die Verkehrssicherheit, da sich der Verkehrsteilnehmer dann über einen längeren Streckenabschnitt an die Geschwindigkeitsbegrenzung hält, denn er weiß ja nicht, wo der Blitzer genau steht. Ich persönlich bin zwar der Ansicht, dass auch die Warnmeldung in Blitzer-Apps oder dem Navi die Verkehrssicherheit erhöht, doch das sieht der Gesetzgeber hier wohl anders.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Der Unterschied ist, dass die Warndurchsage des Radiosenders im aller Regel recht ungenau ist, d.h. z.B. eine bestimmte Straße nennt oder einen Streckenabschnitt zwischen zwei markanten Stellen,...
      Och, ich finde, dass die Standorte der Blitzer schon recht genau angegeben werden. ...in der Ortschaft X, gegenüber der Kirche, ...kurz hinter dem Ortseingang von Y... :D
      Oftmals werden die Standorte von "Flitzer-Blitzer-Meldern" angegeben, also vom ganz normalen Radiohörer, der im Sender die Hotline anruft.
      Ich habe noch nichts davon gehört, dass da die Polizei versucht hat, gegenzusteuern! ;)


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Käfer62 schrieb:

      Och, ich finde, dass die Standorte der Blitzer schon recht genau angegeben werden. ...in der Ortschaft X, gegenüber der Kirche, ...kurz hinter dem Ortseingang von Y...
      Ja, manchmal sind die Angaben auch recht genau, in der Regel aber nicht so präzise wie die Darstellung im Navi oder Smartphone. Vor allem fehlt aber der zeitliche Zusammenhang. Die Blitzer-App und das Navi warnen einen unmittelbar vor Erreichen des Blitzer.s Die Radiodurchsage erfolgt dagegen mehr oder weniger willkürlich zu einer bestimmten Zeit für alle Autofahrer gleich, ohne Rücksicht darauf, wo man sich gerade befindet. Man wird also nicht unmittelbar vor einem Blitzer gewarnt, sondern erhält nur die Information, dass an diesem oder jenem Ort ein Blitzer steht. Ein solche Information ist natürlich nicht verboten und kann auch nicht verboten werden.

      Andreas
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