Fahrtrichtungsänderung anzeigen? Ja, Nein oder Vielleicht?

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • lego63 schrieb:

      Der eigentliche Grund für das Blinkverbot beim Einfahren ist ja, dass derjenige, der an der nächsten Einfahrt einfahren möchte, nicht irrtümlich annehmen soll, man wolle dort den Kreisverkehr verlassen. Da Du den Kreisverkehr aber tatsächlich verlassen möchtst, besteht diese Gefahr des Irrtums nicht.

      Und das muss ich mir jetzt von einem Nicht-Juristen sagen lassen. Du hast recht, der Gedanke ist (juristisch) brillant und folgerichtig. Vielleicht nicht vor der Polizei aber vor dem Richter könnte ich mir vorstellen, dass man damit trotz der klaren Regelung in § 8 Abs.1a StVO durchkäme. Es wird wie immer auf den Einzelfall ankommen.

      Andreas
    • lego63 schrieb:

      floflo schrieb:

      Wenn ich da erst blinke, wenn ich im Kreisel drin bin, bin ich im Prinzip schon wieder draußen, so dass der Blinkvorgang zu spät kommt. Vor der Einfahrt in den Kreisel darf ich aber auch nicht blinken, dennoch tue ich es hier intuitiv. Da steckt der Teufel im Detail.
      Der "Teufel" ergibt sich aber auch nur durch die gesetzliche Vorschrift des Blinkverbots. Intuitiv verhältst Du Dich ja richtig, indem Du trotzdem blinkst. Der eigentliche Grund für das Blinkverbot beim Einfahren ist ja, dass derjenige, der an der nächsten Einfahrt einfahren möchte, nicht irrtümlich annehmen soll, man wolle dort den Kreisverkehr verlassen. Da Du den Kreisverkehr aber tatsächlich verlassen möchtst, besteht diese Gefahr des Irrtums nicht. Ob diese Argumentation einen Polizisten vor Ort, der ein Bußgeld verhängen möchte, interessiert (oder gegebenenfalls später einen Verkehrsrichter), weiß ich nicht. ?( LG lego63
      Wenn Du allerdings nach dem Nutzen schaust, dann sind diese ganzen Gedankengänge für die Katz: Was soll ich denn denken als der, der eine Einfahrt weiter im "Minikreisel" wartet? Ich kann ja nicht unterscheiden, ob Du einer der *Idioten* bist, die bei Einfahrt in den Kreisel blinken, oder wirklich jemand, der gleich wieder rausfährt. Von daher warte sowieso bis ich es am Fahren erkennen kann.....
    • @ lfb

      Aus Sicht Desjenigen, "der eine Einfahrt weiter im 'Minikreisel' wartet", magst Du Recht haben. Mich interessieren aber in erster Linie die Folgen meines Verhaltens.

      Ich befinde mich also in der Situation, in einen Minikreisel hineinzufahren. Dabei darf ich offiziell nicht blinken, sonst riskiere ich ein Bußgeld. Kaum im Kreisel angekommen, möchte ich ihn auch schon wieder verlassen. Jetzt muss ich blinken (ansonsten Bußgeld). Zeitlich liegen diese beiden Ereignisse so dicht zusammen, dass ich entweder gar nicht oder (missverständlich) für beide Ereignisse blinken kann. In beiden Fällen droht mir ein Bußgeld, es besteht jedoch keine Unfallgefahr mit dem wartenden Fahrzeug (egal, ob der Wartende meine Absicht erkennt oder nicht und wie er reagiert, da ich ja gar nicht seinen Weg kreuze). Sollte allerdings ein mir folgendes Fahrzeug durch fehlende Blinkzeichen nicht meine Abbiegeabsicht erkennen und auf mich auffahren, könnte ich daran zumindest mitschuldig sein. Ein Bußgeld (wg. Einfahrens mit Blinken) könnte ich aber argumentativ wie vorher beschrieben vermeiden. Blinken ist hier aus meiner Sicht die sicherere Variante.

      LG lego63
    • mi-go schrieb:

      In der Regel blinke ich bei Einfahrt in den Kreisverkehr, wenn ich diesen sofort bei der ersten Ausfahrt wieder verlasse.
      Bei kleineren Kreisverkehren ohne echte Mittelinsel blinke ich als Gespann links, wenn ich die 3. Ausfahrt nehme (da ich über die Mitte abbiegen muss - ansonsten führt das zu Irritationen der anderen Verkehrsteilnehmer, da ich den vorgegebenen Kreis nicht benutze(n kann)).

      Zitat aus #24

      Noch Fragen?


      LG
      Mi-go


    • Weitere Verkehrsteilnehmer

      Die Minikreisel werden hier ja akribisch erforscht ;) . Wie ist denn die mangelnde Bereitschaft von Radfahrern Richtungszeichen zu geben zu bewerten ?



      ...man muss kein Huhn sein, um beurteilen zu können , ob ein Ei schmeckt.



      Malachitgrüner 1.8 TSI - Bj. 2012 - Ambi+
    • mi-go schrieb:

      Noch Fragen?
      Jau! Da wir uns hier in einem Thread unter der Überschrift "Gesetz & Recht" befinden, fehlt leider fast immer die rechtliche Einordnung dieser Verhaltensweisen (siehe auch #25 von FoodFreezer). Die Vorschrift ist eigentlich eindeutig: nicht Blinken beim Einfahren, rechts Blinken beim Verlassen eines Kreisverkehrs mit entsprechender Beschilderung (Zeichen 215). Welche Rechtsfolgen (Bußgeld, Haftung) ergeben sich aus einem nicht konformen Fahrverhalten?

      LG lego63
    • rotax schrieb:

      Wie ist denn die mangelnde Bereitschaft von Radfahrern Richtungszeichen zu geben zu bewerten ?

      @ rotax, musstes du Deinen Führerschein abgeben ?( oder willst Du mit dem Rad zu einer Party?

      Nein, im Ernst - über das Thema Radfahren (vor allem in Großstädten) könnte man Romane schreiben.

      Da in Berlin die Radfahrer sogar vom Himmel fallen, geht man hier zu Recht immer davon aus, dass die armen Radfahrer aus allen Richtungen mit allen Geschwindigkeiten und ohne Beachtung von Regeln angerast kommen. Handzeichen, was ist das?

      Es ist hier also höchste Vorsicht geboten, wenn man die Vermutung hat, ein Rad könnte in der Nähe sein - zumal der Kraftfahrer, der in einen Unfall mit einem schwachen Radfahrer verwickelt ist, immer schuldig ist.

      Selbst die Rennleitung ist machtlos - die Radfahrer haben kein Kennzeichen - fahren weiter und verschwinden um die nächste Ecke, in den nächsten Hausflur.
    • Da wo geblinkt werden soll(te) blinke ich auch zu 99% , da es besonders auch für durch Alter oder Fahrpraxis benachteiligte Fahrer (die nicht "Alles" erahnen wollen / können ) wichtig ist !
      Natürlich ergeben sich bestimmte Richtungen , aber es hat schon seinen Grund warum geblinkt werden soll !!!
      Immer Blinken JA ! ^^
      :whistling:
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