Ergebnisse der Hauptuntersuchungen ... TÜV/DEKRA/KÜS und andere ...

    • [ TÜV ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • @old man
      Danke für die Genesungswünsche.
      Ich habe die Achsmanschetten noch nicht gesehen, bin halt längere Zeit nicht zu Hause.
      Werde mir die Sache später mal genauer ansehen. :D


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • dito


      Bremsen vorn, Radlager hinten rechts wurden vorher gewechselt

      Rock.Opa schrieb:

      ... HU ... nach 11 Jahren OHNE MÄNGEL

      Mal schauen ob gelochte Bremsscheiben weniger rosten?
    • Karoq EZ 06/2019 - damit erste HU fällig ...

      völlig zu Recht erwartet - ohne Beanstandungen wurde die Plakete heute erteilt.

      Jedoch ist mir etwas beim Überflug der Belege dann zuhause aufgefallen, was ich gerne noch einmal hinterfragen möchte.
      Und zwar hat der "TÜV - Nord" (Bundesland Mecklenburg-Vorpommern) eine separate Rechnung über die erfolgte "HU gemäß §29 STZVO mit einer - durch eine Werkstatt - beigesteuerten Abgassuntersuchung" mit einem Rechnungsbetrag von 73,11€ + MwSt. = 87,00€ erhoben. Soweit, so gut...
      Nun taucht aber auf der Rechnung vom Autohaus die Position: "Auslage Gebühr f. Hauptuntersuchung Dekra 1Stk. 86,00€ " auf.
      Separat die Position "AU-Service 42,50€ " ...
      Jetzt kommt der Strich unter allen Positionen und dann die Endsumme Netto. Dazu dann die MwSt. und dadurch der Brutto Betrag.

      Ich habe doch aber bei dem TÜV - Nord für die HU schon einmal MwSt. bezahlt ?( ?( ?( ?
      Habe ich, oder hat das Autohaus da einen rechnerischen Denkfehler ?

      Wenn Ihr die HU und die AU auch im Autohaus habt machen lassen, könnte da mal der eine und der andere User mal auf die Rechnung schauen, wie es bei Euch so verrechnet wurde ?
      Der Betrag vom TÜV - Nord ist Ansich für sich völlig okay nach Gebührenordnung. Siehe Anhang !

      Danke im Voraus für Eure Unterstützung bei der "Aufklärung" ...
      Dateien
      Seit dem 13. Juni 2019 nun im Karoq unterwegs ...
    • mattodriver schrieb:

      Ich habe doch aber bei dem TÜV - Nord für die HU schon einmal MwSt. bezahlt ?
      Habe ich, oder hat das Autohaus da einen rechnerischen Denkfehler ?
      Der Fehler liegt bei deinem Autohaus. Wenn du die HU beim Händler machen lässt, stellt die Prüforganisation, in deinem Fall also der TÜV Nord, die Rechnung für die HU grundsätzlich auf den Fahrzeughalter aus und weist auf der Rechnung auch die MwSt. aus. Das Autohaus gibt diese Kosten an dich über die eigene Rechnung weiter, wobei es sich bei den HU-Kosten dann um einen durchlaufenden Posten handelt, auf die keine gesonderte MwSt. mehr berechnet werden darf. Sinnvollerweise sollte die Rechnung des Autohauses einen Hinweis enthalten, dass es sich um einen durchlaufenden Posten handelt. Sie kann den Betrag aber auch ohne diesen Hinweis aufführen. An der Tatsache, dass es sich um einen durchlaufenden Posten handelt, ändert sich dadurch nichts.

      In deinem Fall solltest du zunächst einmal prüfen, ob die MwSt. tatsächlich doppelt berechnet wurde. Der Umstand dass der Betrag zusammen mit anderen Posten der Werkstatt aufgeführt und unter dem Strich dann auf den Gesamtbetrag die MwSt. ausgewiesen wird, muss nicht heißen, dass tatsächlich auf den HU-Betrag MwSt. berechnet wurde. Du müsstest also nachrechnen, ob der MwSt.-Betrag sich auf die Gesamtforderung bezieht oder auf die Gesamtforderung abzüglich des HU-Bruttobetrags. Manche Rechnungsprogramme können das unterscheiden und berechnen die MwSt. dann nur auf dem steuerpflichtigen Betrag, was für den Kunden auf den ersten Blick nicht immer erkennbar ist.

      Sollte die Nachrechnung ergeben, dass die MwSt. doppelt berechnet wurde, müsstest du das bei deinem Autohaus natürlich reklamieren. Allerdings kann die Werkstatt zusätzlich zu den durchlaufenden HU-Gebühren auch noch Kosten für eigene Leistungen, z.B. für das Zurverfügungstellen der Hebebühne und Messinstrumente berechnen. Manche Werkstätten tun dies, bei anderen gehört das zum kostenfreien Service. Auf diese Leistung ist dann natürlich wieder gesondert die MwSt. auszuweisen.

      Andreas
    • Weil die Prüforganisation die MwSt schon abgeführt hat. Deshalb brauchen bei Firmen auch die Original TÜV Belege für die Buchhaltung. Originale gehören aber ins Fahrzeug, denn nur sie bestätigen die Echtheit der Prüfung bei Kontrollen. Eine Zwickmühle für Firmenfahrzeuge die bis heute nicht gelöst ist.

      Dienstlich lasse ich die originale im Fahrzeug, wobei wir nie kontrolliert werden ;)

      Im anderen Fuhrpark packe ich Kopien rein, mit dem Vermerk, das sich das original im Firmensitz des Gewerbes befindet.

      Ich habe mal ein Bild von einer Rechnung mit angefügt ;)
      Dateien
    • In abschließender "Ergänzung" zum Beitrag 111 von mir, es wurde alles geklärt, es ist natürlich alles völlig korrekt berechnet und gebucht ! :thumbup:

      Autohaus hat sich bei mir sogar nach der "Bewertung" via Skoda - Deutschland bei mir bedankt, für die Einschätzung der Leistung im betreuenden AH in Ziehten.
      Was mir noch zu sagen bliebe: "Gerne doch !"
      Seit dem 13. Juni 2019 nun im Karoq unterwegs ...
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