nur eine größe im kfz-schein

    • [ Reifen ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • nur eine größe im kfz-schein

      hallo,

      eine kurze, vielleicht auch dumme, frage: im kfz-schein ist nur eine größe eingetragen. diese sommerräder sind auch montiert. für den 1.2 tsi sollen ja auch die 205/55 zulässig sein. kann die einfach montieren oder brauche ich noch eine bescheinigung (abe, etc.).

      viele grüße vom sauerländer
    • Alle zugelassenen Reifengrößen stehen jetzt nur noch in der EG - Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) und nicht mehr in der Zulassungsbescheinigung Teil I, das sollte auch die Rennleitung wissen!
      Bei mir stehen in der Zulassungsbescheinigung nicht mal die Räder mit denen der Yeti ausgeliefert wurde.
      Aber ist es gut die CoC im Fahrzeug zu lassen? Ist ja fast als ob man die Zulassungsbescheinigung Teil II (Brief) im Auto lässt. Kann man bei Diebstahl irgendwelchen Unfug damit anstellen?
      Gruß Ralf

      Wer immer mit der Herde zieht sieht nur Ärsche.
    • Bei meinem Golf VI (GTI) ist die serienmäßige Radgröße 225/45-17

      IM Kfz Schein ist allerdings nur 205/55-16 (= Winterreifen) eingetragen.

      Nachdem ich letztens einen Bericht über Polizeikontrollen bei getunten Fahrzeugen (gerne auch GTI) gesehen habe, lege ich mir wohl auch besser eine Kopie der CoC ins Fahrzeug. Da stehen auch noch andere Radgrößen drin.

      Gruß Jörg
    • ralfi61 schrieb:

      Aber ist es gut die CoC im Fahrzeug zu lassen? Ist ja fast als ob man die Zulassungsbescheinigung Teil II (Brief) im Auto lässt. Kann man bei Diebstahl irgendwelchen Unfug damit anstellen?

      Halt Stopp!
      Ich meine nicht, daß man die CoC im Auto lassen sollte. Ich meinte, man sollte sie zusammen mit dem [lexicon]Fahrzeugschein[/lexicon] mitführen. Du lässt das doch nicht etwa im Auto liegen?
    • Moin

      Also ich habe eine Kopie des [lexicon]COC[/lexicon] bei meinem Serviceheft/ABE beiliegen. Sollte nun mal Kontrolle kommen kein Problem. Wenn sich also ein Stratege entscheiden sollte meinen dicken zu knacken und das [lexicon]COC[/lexicon] zu stehlen, bitte sehr. Was er damit will entzieht sich meiner Kenntnis, Hauptsache er macht sonst keine weitere Randale im Auto.


      der Rainer :D
      :D der wo da yetifiziert ist ;(
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