eine kurze, vielleicht auch dumme, frage: im kfz-schein ist nur eine größe eingetragen. diese sommerräder sind auch montiert. für den 1.2 tsi sollen ja auch die 205/55 zulässig sein. kann die einfach montieren oder brauche ich noch eine bescheinigung (abe, etc.).
Wenn die andere Radgröße nur im Certificate of Conformity CoC drin steht, dann ist das auch zulässig. Nur bei einer Verkehrskontrolle kann das niemand wissen. Daher würde ich das CoC dann mit dem Schein mitführen, damit's kein unnötiges Theater gibt.
Alle zugelassenen Reifengrößen stehen jetzt nur noch in der EG - Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) und nicht mehr in der Zulassungsbescheinigung Teil I, das sollte auch die Rennleitung wissen!
Bei mir stehen in der Zulassungsbescheinigung nicht mal die Räder mit denen der Yeti ausgeliefert wurde.
Aber ist es gut die CoC im Fahrzeug zu lassen? Ist ja fast als ob man die Zulassungsbescheinigung Teil II (Brief) im Auto lässt. Kann man bei Diebstahl irgendwelchen Unfug damit anstellen?
Bei meinem Golf VI (GTI) ist die serienmäßige Radgröße 225/45-17
IM Kfz Schein ist allerdings nur 205/55-16 (= Winterreifen) eingetragen.
Nachdem ich letztens einen Bericht über Polizeikontrollen bei getunten Fahrzeugen (gerne auch GTI) gesehen habe, lege ich mir wohl auch besser eine Kopie der CoC ins Fahrzeug. Da stehen auch noch andere Radgrößen drin.
Ja, sollte man machen.
Bei mir war bei der Übergabe im Bordbuch schon eine [lexicon]COC[/lexicon] eingelegt und bei den übrigen
Papieren noch eins für zu Hause.
viele Grüße aus Hessen
Horst
...Schildkröten können über den Weg mehr erzählen als Hasen...
Aber ist es gut die CoC im Fahrzeug zu lassen? Ist ja fast als ob man die Zulassungsbescheinigung Teil II (Brief) im Auto lässt. Kann man bei Diebstahl irgendwelchen Unfug damit anstellen?
Halt Stopp!
Ich meine nicht, daß man die CoC im Auto lassen sollte. Ich meinte, man sollte sie zusammen mit dem [lexicon]Fahrzeugschein[/lexicon] mitführen. Du lässt das doch nicht etwa im Auto liegen?
Ich meine nicht, daß man die CoC im Auto lassen sollte.
Warum nicht?
Ist rechtlich nicht vergleichbar mit der [lexicon]Zb T1[/lexicon] oder [lexicon]ZB T2[/lexicon] . Kopie tut's aber auch.
Die Rennleitung kann diese eh online abrufen.
Also ich habe eine Kopie des [lexicon]COC[/lexicon] bei meinem Serviceheft/ABE beiliegen. Sollte nun mal Kontrolle kommen kein Problem. Wenn sich also ein Stratege entscheiden sollte meinen dicken zu knacken und das [lexicon]COC[/lexicon] zu stehlen, bitte sehr. Was er damit will entzieht sich meiner Kenntnis, Hauptsache er macht sonst keine weitere Randale im Auto.