(teilweise) unkenntliche Verkehrszeichen - was tun ?

    • [ Gesetz ]

    Sponsoren




    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

    Sponsoren



    • (teilweise) unkenntliche Verkehrszeichen - was tun ?

      ich hab' da mal 'ne frage,.... an unserer verkehrsrechtsexperten:
      mir sind in letzter zeit des öfteren vor allem verkehrs-zusatzschilder (z.b. eingeschränkte gültigkeit) aufgefallen, die durch aufkleber aller art unkenntlich bzw. teilweise unkenntlich gemacht werden, so daß man beim vorbeifahren sie nicht lesen bzw. verstehen kann; auch gibt es immer wieder mal durch sprayattacken unkenntliche verkehrszeichen (z.b. geschwindigkeitsbeschränkungen).
      wie ist die rechtslage für den autofahrer, der die gebote bzw. verbote aus genannten gründen nicht erkennen kann?

      "Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..."

      J. Fleischhauer
    • Unwissenheit schütz nicht vor Strafe,

      oder doch?

      YETI_in_red schrieb:

      @ yyeettii, Wo wohnst denn Du?
      Als Wohnort steht Berlin, aber schon Ideal (Humpe Sisters) sangen :" ... mal sehen was im Dschungel läuft" :thumbup: .
      Hier in Celle haben wir eine Spielstraße mit Durchgangsverkehr und Parkhausausfahrt . Das Spielstraßenschild ist durch Zweige völlig verdeckt. Deshalb kann die Gemeinde gut mit der Radarpistole kontrollieren. Der "Pistolero" tarnt sich als ein an einen Baum gelehnter Tourist, abkassiert wird dann an Ort und Stelle :thumbdown: .

      MfG.



      ...man muss kein Huhn sein, um beurteilen zu können , ob ein Ei schmeckt.



      Malachitgrüner 1.8 TSI - Bj. 2012 - Ambi+
    • Verkehrszeichen stellen sog. Allgemeinverfügungen (§ 35 S. 2 VwVfG) dar, die wirksam mit ihrer Bekanntgabe (§ 43 Abs. 1 VwVfG) werden.

      ....wenn das Verkehrsschild nun nicht erkennbar ist, liegt auch keine Bekanntgabe und damit keine Wirksamkeit vor. :thumbup:

      PS:
      wen's interessiert - siehe auch: lexexakt.de/glossar/verkehrszeichen.php

      "Dass ich dich liebe, habe ich dir doch schon bei unserer Hochzeit gesagt
      und wenn sich daran etwas ändert, erfährst du's von meinem Anwalt!"
    • rotax schrieb:

      Hier in Celle haben wir eine Spielstraße mit Durchgangsverkehr und Parkhausausfahrt . Das Spielstraßenschild ist durch Zweige völlig verdeckt. Deshalb kann die Gemeinde gut mit der Radarpistole kontrollieren. Der "Pistolero" tarnt sich als ein an einen Baum gelehnter Tourist, abkassiert wird dann an Ort und Stelle

      Versteh ich jetzt nicht ganz. Wenn das Vz. 325 (verkehrsberuhigter Bereich) verdeckt und dadurch nicht erkennbar ist, ist es nicht wirksam, womit auch die Beschränkung auf Schrittgeschwindigkeit keine Wirksamkeit entfalten kann. Es gilt also eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Km/h. Die Einhaltung welcher Geschwindigkeit kontrolliert denn die Behörde?

      Im übrigen möchte ich noch auf eine Besonderheit zum Sichtbarkeitsgrundsatz hinweisen. Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten anders als z.B. Halteverbote nicht nur bis zur nächsten Einmündung sondern so lange, bis sie entweder aufgehoben oder durch eine andere Geschwindigkeitsbeschränkung abgeändert werden (Ausnahme streckengebundene Geschwindigkeitsbeschränkungen). Meistens wird jedoch nach Einmündungen oder auch bei längeren Streckenabschnitten das Verkehrszeichen wiederholt. Ist ein solches Wiederholungszeichen verdeckt oder aus anderen Gründen nicht erkennbar, kann sich der Verkehrsteilnehmer nicht auf die Ungültigkeit des Schildes berufen, da bereits zuvor die Geschwindigkeitsbeschränkung wirksam in Kraft getreten ist.

      Andreas
    • Jahreszeitlich bedingt

      floflo schrieb:

      Die Einhaltung welcher Geschwindigkeit kontrolliert denn die Behörde?
      Der "Pistolero" (Stadtangestellter) kontrolliert auf Spielstraßentempo, also 7 bis 10 km/h . Wenn man in diese Sraße reinfährt hat man den Eindruck einer Tempo 30 Zone. Man fährt also deutlich langsamer als auf einer Durchgangsstraße zumal ja dort auch die Parkhausausfahrt ist. Aber unter den Zweigen eines Baum ist halt das Spielstraßenschild, welches man nur im Frühjahr und im Winter sieht :( .
      Die Gemeinde kontrolliert aber gern im Sommer wenn das Schid fast unsichtbar ist, dass lohnt sich offenbar.
      Ich habe das Schild erst nach einiger Zeit als Radfahrer entdeckt und richte mich beim Befahren der "Spielsrtaße" darauf ein .

      MfG.



      ...man muss kein Huhn sein, um beurteilen zu können , ob ein Ei schmeckt.



      Malachitgrüner 1.8 TSI - Bj. 2012 - Ambi+
    • @rotax

      Das Verhalten der "Pistoleros" in Celle finde ich sehr merkwürdig. Ein Verkehrsschild, das durch Pflanzen so zugewachsen ist, dass man es nicht mehr oder nur sehr erschwert erkennen kann (nach dem Sichtbarkeitsgrundsatz sind Verkehrszeichen so aufzustellen oder anzubringen, dass sie ein durchschnittlicher Kraftfahrer bei Einhalten der nach § 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) erforderlichen Sorgfalt schon mit einem raschen und beiläufigen Blick erfassen kann), entfaltet keine Rechtswirkungen, so dass auch nicht die Schrittgeschwindigkeitsregelung gilt. Verwarnungen oder Bußgeldbescheide wegen Nichteinhaltens der Schrittgeschwindigkeit sind also rechtswidrig. Du hast jedoch geschrieben, dass es sich um eine Straße mit Durchgangsverkehr handelt. Also muss das Vz. 325 auch an der anderen "Einfahrt" stehen und war dort vielleicht nicht verdeckt. Dann entfaltet es in die von der anderen Seite in den verkehrsberuhigten Bereich einfahrenden Fahrzeuge Wirksamkeit. Wenn der "Pistolero" also nur in diese Richtung Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen hat, wäre das korrekt.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Du hast jedoch geschrieben, dass es sich um eine Straße mit Durchgangsverkehr handelt.
      Diese Spielstraße ist eine Einbahnstraße . Ich habe mal zum besseren Verständnis einige Bilder beigefügt.
      Spielstraße.JPG

      Das Spielstraßenschild ist z.Zt. auch wesentlich besser zu erkennen als vor einigen Jahren . Möglicherweise werden die Äste doch ab und an geschnitten oder der Baum ist schlicht größer geworden :) .
      Spielstraße 1.JPG
      Hier endet die Spielstraße und die Tempo 30 Zone beginnt wieder. In Höhe des kleinen Denkmals steht dann der Hilfssheriff und kontrolliert die Autofahrer mir einer Kamera oder etwas ähnlichem. Gemessen wird in Richtung Parkhaus, also dort wo Schrittgeschwindigkeit sein soll . Der Spielstraßenabschnitt ist ca. 150 Meter lang. Wenn man das Spielstraßen-Ende-Schild sieht, ist es bereits zu spät :( . Man denkt, dass ein Tourist sich etwas ansieht oder filmt.
      Spielstraße 2.JPG
      Bedingt durch die Ein- und Ausfahrten des Parkhauses ist dort reger Betrieb. Eine Tempobegrenzung für alle gut sichtbar auf 10 km/h wäre sicherlich angemessen.

      MfG.



      ...man muss kein Huhn sein, um beurteilen zu können , ob ein Ei schmeckt.



      Malachitgrüner 1.8 TSI - Bj. 2012 - Ambi+

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von rotax ()

    • Danke rotax für die zusätzlichen Erklärungen. Danach muss ich zunächst einmal richtigstellen, dass es sich hier nicht um eine Spielstraße handelt, die allein durch das Vz. 250 i.V.m dem entsprechenden Zusatzzeichen ausgewiesen wird und in der Fahrzeugverkehr ganz verboten ist, sondern um einen verkehrsberuhigten Bereich (ich weiß, das klingt jetzt klugscheißerisch). Wenn ich die Bilder betrachte, finde ich es erstaunlich, zu was Verkehrsbehörden so alles fähig sind. Die Kombination aus Einbahnstraße und VB ist zwar nicht per se verboten, jedoch ziemlicher Blödsinn und kann sogar gefährliche Situationen hervorrufen. So dürfen Kinder in einem VB spielen und sind, wenn sie ein Kinderfahrrad benutzen, das rechtlich nicht als Fahrzeug sondern als Spielgerät gilt, nicht an die Einbahnstraßenregelung gebunden. Ob Kinder überhaupt zwischen Kinderfahrrädern und "richtigen" Fahrrädern unterscheiden können, wage ich zu bezweifeln, so dass sich faktisch teils zulässiger und teils nicht zulässiger Gegenverkehr ergeben kann, womit ein Autofahrer in einer Einbahnstraße nicht gerade unbedingt rechnet. Einbahnstraße und VB widersprechen sich daher in ihrer Zielrichtung. Wenn dann auch noch trotz verdecktem Schild Geschwindigkeitskontrollen gemacht werden, muss man sich fragen, ob die Behörde, die so etwas veranlasst, noch "alle im Kasten" hat. Haarsträubend!

      Andreas
    • Verkehrsberuhiging

      @ floflo,
      danke für deine Erklärungen / Abgrenzung zur Spielstraße und zum VB :) .
      Bei Wikipedia habe ich nachgelesen, dass die Schrittgeschwindigkeit auch für Radfahrer gilt. Ich würde gern einmal einen Verantwortlichen mit 6 Km/h auf einem Fahrrad über eine Strecke von 250 Meter beobachten. Wer denkt sich solche Vorschriften aus ?( .

      MfG.



      ...man muss kein Huhn sein, um beurteilen zu können , ob ein Ei schmeckt.



      Malachitgrüner 1.8 TSI - Bj. 2012 - Ambi+
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.