Verschiedene Felgen rechts und links - zulässig?

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Verschiedene Felgen rechts und links - zulässig?

      Ich frage mich derzeit, ob es zulässig ist, rechts und links am Auto unterschiedliche Felgen zu haben, soweit diese die gleichen Abmessungen (Größe, ET...) haben...?!

      Bei der Recherche im www finden sich dazu widersprüchliche Aussagen, viel Halb- und Pseudowissen und, noch "hilfreicher", Leute, die ihre Meinung zu Sinn und Unsinn eines solchen Unternehmens zum Besten geben. :|

      ....vielleicht weiß ja hier jemand was genaueres!? :thumbsup:

      "Dass ich dich liebe, habe ich dir doch schon bei unserer Hochzeit gesagt
      und wenn sich daran etwas ändert, erfährst du's von meinem Anwalt!"
    • Selbst bei (mehr oder weniger) geringfügig unterschiedlichem Gewicht rechts und links kann ich mir kaum ernsthafte Sicherheitsrisiken vorstellen...!? ?(

      "Dass ich dich liebe, habe ich dir doch schon bei unserer Hochzeit gesagt
      und wenn sich daran etwas ändert, erfährst du's von meinem Anwalt!"
    • Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

      1. Es muss sich um eine zulässige Reifen/Felgen-Kombination handeln
      2. Die Felgen müssen über eine [lexicon]ABE[/lexicon] (oder Einzelabnahme) für das Fahrzeug verfügen
      3. In der [lexicon]ABE[/lexicon] darf keine Einschränkung enthalten sein, dass die Felge nur auf allen Rädern gefahren werden darf
      4. Auf einer Achse dürfen keine unterschiedlichen Reifengrößen gefahren werden (außer Notreifen)

      Daraus folgt, dass es nicht verboten ist, links und rechts unterschiedliche Felgen der gleichen Größe zu fahren, wenn die o.a. Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist danach nicht einmal verboten, auf der einen Seite eine Stahlfelge und auf der anderen Seite eine Alufelge zu fahren. Sicherheitsrisiken, die ein solches Verbot begründen könnten, sehe ich nicht. Selbst unterschiedliche Felgengrößen, wenn sie für die ansonsten identische [lexicon]Reifengröße[/lexicon] zugelassen sind, sind von Gesetztes wegen nach meinem Wissensstand nicht verboten. Auch dort sehe ich keine Sicherheitsrisiken. Veränderungen im Fahrverhalten, die dadurch hervorgerufen werden können, sind minimal. Reifen unterschiedlicher Hersteller auf einer Achse beeinflussen das Fahrverhalten im Zweifel mehr als die Felgen.

      Andreas
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