Ich frage mich derzeit, ob es zulässig ist, rechts und links am Auto unterschiedliche Felgen zu haben, soweit diese die gleichen Abmessungen (Größe, ET...) haben...?!
Bei der Recherche im www finden sich dazu widersprüchliche Aussagen, viel Halb- und Pseudowissen und, noch "hilfreicher", Leute, die ihre Meinung zu Sinn und Unsinn eines solchen Unternehmens zum Besten geben.
....vielleicht weiß ja hier jemand was genaueres!?
"Dass ich dich liebe, habe ich dir doch schon bei unserer Hochzeit gesagt
und wenn sich daran etwas ändert, erfährst du's von meinem Anwalt!"
in jedem fall einzelabnahme. viel erfolg! bitte hier berichten.........
Und wenn ich z. B. vier verschiedene freigegebene Felgen auf dem Yeti fahre, was soll ich da abnehmen lassen. Wo steht, dass die Felgen alle ein Design haben müssen?
Yeti * 01.12.10 - † 11.05.22
Jazz gehts los
Selbstladend ohne Steckdose, sparsamer als ein Goggomobil
es geht auf jeden fall achsweise.
links/rechts verschieden wohl eher nicht. es sei denn, die räder haben bei verschiedenen
designs absolut identische abmessungen und vor allem identisches gewicht. sollte das eine
(einzel)abnahme bekommen, bleibt noch immer die frage nach der sinnhaftigkeit..........
1. Es muss sich um eine zulässige Reifen/Felgen-Kombination handeln
2. Die Felgen müssen über eine [lexicon]ABE[/lexicon] (oder Einzelabnahme) für das Fahrzeug verfügen
3. In der [lexicon]ABE[/lexicon] darf keine Einschränkung enthalten sein, dass die Felge nur auf allen Rädern gefahren werden darf
4. Auf einer Achse dürfen keine unterschiedlichen Reifengrößen gefahren werden (außer Notreifen)
Daraus folgt, dass es nicht verboten ist, links und rechts unterschiedliche Felgen der gleichen Größe zu fahren, wenn die o.a. Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist danach nicht einmal verboten, auf der einen Seite eine Stahlfelge und auf der anderen Seite eine Alufelge zu fahren. Sicherheitsrisiken, die ein solches Verbot begründen könnten, sehe ich nicht. Selbst unterschiedliche Felgengrößen, wenn sie für die ansonsten identische [lexicon]Reifengröße[/lexicon] zugelassen sind, sind von Gesetztes wegen nach meinem Wissensstand nicht verboten. Auch dort sehe ich keine Sicherheitsrisiken. Veränderungen im Fahrverhalten, die dadurch hervorgerufen werden können, sind minimal. Reifen unterschiedlicher Hersteller auf einer Achse beeinflussen das Fahrverhalten im Zweifel mehr als die Felgen.