Rostpusteln

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Schumi III schrieb:

      jetzt kommt's..... und das, was mir noch auffällt am Lack mit Edding zu markieren.......
      Jo, der ist gut! :D Hätte bei meinem Schwarzen auch viel Sinn...bei Motorschaden wird übrigens geraten, den Motorblock mit Edding schwarz anzumalen, damit er auch gefunden wird...(ja, ich weiß, BÖSEEEE :whistling: 8o )


      Ich habe zum Glück keinerlei (Flug-)Roststellen am Yeti. Nach Meldungen hier im Forum habe ich mal sehr genau geschaut - nichts...toitoitoi...

      Warum einige dennoch Rostprobleme haben, ist wohl nicht so einfach nachzuvollziehen. Eine mögliche Erklärung wäre eine inkonstante Fertigung...

      Ich hoffe, dass alle Rostler entsprechend vernünftig behandelt und die Schäden behoben werden. :thumbup:

      LG Markus
      Alle Verallgemeinerungen sind falsch - einschließlich dieser! (Donald H. Rumsfeld)
    • Diese hab ich heute entdeckt:
      Dateien
    • ralfi61 schrieb:

      Sollte kein Problem sein, meines Wissens geht Edding wieder völlig Rückstandslos mit Spiritus ab.

      Na ja, ich persönlich finde es keine gute Idee, Lackstellen an denen der Klarlack bzw. sonst irgend etwas beschädigt ist mit Edding zu kennzeichen !
      Einfach aus dem Grund, es "könnte" ja sein, das dann etwas davon unter den Klarlack läuft....... und das sieht bestimmt genauso Schei... aus wie die braunen Spuren aus den "Zinkaufblühungen ! :cursing: :cursing:

      In diesem Sinne eine schöne Woche

      Schumi III
    • Meiner ist auch 8/2011 und hatte an der Fahrertür Zinkausblühungen. Hat Skoda auf Garantie neu lackiert. Diese Zinkausblühungen kommen öfters vor beim Yeti.
      Dies hat aber nichts mit Flugrost zu tuen. Bei uns im Sauerland hat nach dem Winter jeder Pkw Flugroststellen, nicht nur auf dem Lack, sondern auch am Kunststoff des hinteren Stossfängers. Liegt am starken Streusalz/Granulat Einsatz. Hinzu kommen noch jede Menge Bitumenstippel am Lack auf Grund der Schlaglochausbesserungen im Winter.
      Yeti 2.0TDI 4x4 Expirience 103 kW -MJ 2012- mit Pan-Dach, Sunset, [lexicon]AHK[/lexicon], TFL-LED, Schmutzfänger vorn, Kofferraum-BOOTECTOR und Sonniboy
      Nokian WR D3 215/60 R16 99 H XL auf Borbet CA 7 x 16 ET 45
    • Ibiki schrieb:

      Kann man so ein Auto einfach umtauschen? Wenn es ein Elektroartikel wäre, würde dieser sofort (für den Kunden kostenlos) umgetauscht und vernichtet werden.
      Naja, da sind die Größenordnungen schon andere...

      Aber letztendlich gilt das auch für Autos: Umtausch = Wandlung. Bei Elektronikgeräten kann man heute nicht mehr viel reparieren, daher werden diese - auf Kulanz (Gewährleistung) - schnell komplett ausgetauscht. Bei einem Preis von ~30.000 Euro fällt das mit der Kulanz natürlich schwerer... ;)
      Dazu kommt, dass bei Fahrzeugproblemen meist (auch hier im Forum immer wieder nachzulesen) angenommen wird, dass das die ganze Baureihe betrifft...bei einem PC würde wohl kaum einer diese Vermutung äußern...

      Die Rostprobleme mit den billigen Ostblechen beim Golf I der Baujahre 74-76 wurden von VW totgeschwiegen und nur im Einzelfall - auf Kulanz (man hat ja nichts falsch gemacht) - behoben. Ich wusste das damals nicht und hab alles selbst gemacht! Und wenn das Auto nach Verkauf keinen Totalschaden gehabt hätte, würde es wohl heute noch fahren... :whistling: :D

      LG Markus
      Alle Verallgemeinerungen sind falsch - einschließlich dieser! (Donald H. Rumsfeld)
    • Man lernt nie aus

      floflo schrieb:

      Die Wandlung gibt es nur noch in der (katholischen) Kirche.

      de.wikipedia.org/wiki/Transsubstantiation

      Ich sehe deinen Beitrag nicht im Zusammenhang mit einem Diplom in der Korinthenverdauung, sondern als einen Hinweis auf Mysterien des Glaubens ;) .

      In diesem Sinne

      MfG.



      ...man muss kein Huhn sein, um beurteilen zu können , ob ein Ei schmeckt.



      Malachitgrüner 1.8 TSI - Bj. 2012 - Ambi+
    • floflo schrieb:

      Die Wandlung gibt es nur noch in der (katholischen) Kirche. Im BGB wurde sie abgeschafft. Sie ist bzw. war auch kein Umtausch sondern die Rückgängigmachung eines Kauf- oder Werkvertrags.

      Hallo Korinthenkacker mit Klugscheißerdiplom , skoda-suv-forum.de/forum/index…0dd403395aef8938a4af8bc69

      Ist der § 440 BGB "Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz" abgeschafft - ersatzlos gestrichen?
      Bisher musste man zwei erfolglose Nacherfüllungen (Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung) ertragen und konnte dann "wandeln" (rückabwickeln).
      Abgeschafft in Intersse des Kunden (Käufers/Auftrggebers)? Versteh ich nicht.
    • YETI_in_red schrieb:

      Ein Glück - ich dachte schon, jetzt werden auch noch die letzten bürgerfreundlichen §§ abgeschafft.

      Na ja, du als selbst und ständige Unternehmerin müsstest die Abschaffung von bürgerfreundlichen oder richtiger verbraucherfreundlichen §§ ja eigentlich mit einem lachendem und einem weinenden Auge sehen. Aber keine Sorge. Die Rechte der Verbraucher sind in der Vergangenheit eigentlich immer mehr gestärkt worden und ich kann mir im Augenblick nicht vorstellen, dass sich das in nächster Zeit ändern wird. Um nicht ganz [lexicon]OT[/lexicon] zu werden: Dass man wegen Rostpusteln an den Türen seines Autos irgendwann mal ein neues verlangen kann, kann ich mir allerdings nicht vorstellen.

      Andreas
    • Was wird die Zukunft bringen?

      floflo schrieb:

      Dass man wegen Rostpusteln an den Türen seines Autos irgendwann mal ein neues verlangen kann, kann ich mir allerdings nicht vorstellen.
      [lexicon]OT[/lexicon]

      Ein neues Auto vielleicht nicht, aber Schmerzensgeld wegen seelischer Grausamkeit und eine Behandlung beim Psycho-Klempner um damit fertig zu werden . ;sorry;

      MfG.



      ...man muss kein Huhn sein, um beurteilen zu können , ob ein Ei schmeckt.



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