Rettungsgasse - ab wann ist sie zu bilden?

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Rettungsgasse - ab wann ist sie zu bilden?

      So eindeutig, wie der § 11 (2) StVO formuliert zu sein scheint, stellen sich mir doch ein paar Fragen zur 'Rettungsgasse'.
      Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden.
      1. Ab wann "stockt der Verkehr"?
      2. Ist bei allen Staus, egal aus welchem Grund entstanden (Unfall, Baustelle, hohes Verkehrsaufkommen, "Staus aus dem Nichts"), gleich zu verfahren?
      3. Wie bildet man alleine eine "Gasse"? Indem man mit 'gutem Beispiel' vorangeht?
      4. Ist notfalls auch der Standstreifen zum Ausweichen freigegeben, um eine größere Gasse zu bilden?

      Im Gegensatz zu Österreich (mit entsprechend hoher Bußgeldandrohung) funktioniert das Bilden der Rettungsgasse meiner Beobachtung nach in Deutschland überhaupt nicht (siehe auch die Sendung "RTL extra" von gestern). Erst wenn Rettungs- und/oder Bergungsfahrzeuge im Rückspiegel auftauchen, macht der deutsche Autofahrer Platz. Nur ist es dann häufig zu spät, da man - Stoßstange an Stoßstange stehend - kaum ausweichen kann.

      Muss in Deutschland nun aufgeklärt oder das Bußgeld erhöht werden? Ist es denn überhaupt sinnvoll, in allen Stausituationen eine Rettungsgasse zu bilden? Wie ist die aktuelle rechtliche Situation zu bewerten bzw. welche verkehrspolitischen Konsequenzen sind aus der Tatsache zu ziehen, dass das mit der Rettungsgasse in Deutschland so gar nicht funktioniert? Oder funktioniert es Eurer Meinung nach ausreichend?

      LG lego63
    • Bei Stau (heißt bei Stop'n'go) fahre ich grundsätzlich zu Rand der Fahrbahn, jeweils ganz nahe zum durchgezogenen Streifen. Auch schon der Motorradfahrer wegen.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • BernhardJ schrieb:

      Bei Stau (heißt bei Stop'n'go) fahre ich grundsätzlich zu Rand der Fahrbahn, jeweils ganz nahe zum durchgezogenen Streifen. Auch schon der Motorradfahrer wegen.

      Grüße - Bernhard


      Genau so mache ich das auch. Scharf rechts oder links ran kostet schließlich keine Zeit, falls es nur ein Stau war.

      Gruß Kajo
    • @ BernhardJ

      So verhalte ich mich auch, wenn ich den Staugrund nicht kenne oder Rettungs- bzw. Bergungsfahrzeuge erwarte. Das "gute Beispiel" hilft manchmal, meistens aber nicht (es ergibt sich also keine Rettungsgasse).

      Den von Dir erwähnten "Motorradfahrer"-Grund finde ich eher bedenklich, er kann aber gerne in die Diskussion einfließen ('Missbrauch der Rettungsgasse' etc.).

      LG lego63
    • lego63 schrieb:

      1. Ab wann "stockt der Verkehr"?
      2. Ist bei allen Staus, egal aus welchem Grund entstanden (Unfall, Baustelle, hohes Verkehrsaufkommen, "Staus aus dem Nichts"), gleich zu verfahren?
      3. Wie bildet man alleine eine "Gasse"? Indem man mit 'gutem Beispiel' vorangeht?
      4. Ist notfalls auch der Standstreifen zum Ausweichen freigegeben, um eine größere Gasse zu bilden?

      Zu 1. Wenn es gelegentlich zum Stillstand kommt.
      Zu 2. Meistens weiss, bzw. erkennt man den Grund des Staus nicht, ausser in Ballungsgebieten wo man täglich fährt, somit könnte es immer ein Unfall sein.
      zu. 3. Wenn ich allein bin fahr ich an den rechten Fahrbahnrand, steige aus und stelle mich an den linken Fahrbahnrand, dem Fahrzeug gegenüber.
      zu 4. Es gibt keine Standstreifen, nur Mehrzweckstreifen und diese sind unter anderen auch dazu gebaut, damit eine Rettungsgasse gebildet werden kann.

      Und nun ab in den nächsten Stau.
      LG Bernhard
      Mit freundlichen Grüßen, allzeit eine knitterfreie Fahrt.
      Bernhard
    • Bernd_Wey schrieb:

      Zu 2. Meistens weiss, bzw. erkennt man den Grund des Staus nicht, ausser in Ballungsgebieten wo man täglich fährt, somit könnte es immer ein Unfall sein.
      zu. 3. Wenn ich allein bin fahr ich an den rechten Fahrbahnrand, steige aus und stelle mich an den linken Fahrbahnrand, dem Fahrzeug gegenüber.

      zu "zu 2." Heutzutage wird man über den "Grund des Staus" fast immer informiert (Verkehrsschilder, Verkehrsnachrichten, TMC, etc.). Kennt man den Grund nicht, ist natürlich häufig ein (unvorhersehbarer) Unfall die Stauursache.

      zu "zu 3." Da habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt. Sorry! Mit "alleine" meinte ich, dass ich mich als Einziger im Stau korrekt verhalte, die übrigen Autofahrer aber nicht, und somit keine Gasse gebildet wird.

      LG lego63
    • lego63 schrieb:

      Den von Dir erwähnten "Motorradfahrer"-Grund finde ich eher bedenklich...


      Ob die Biker etwas Mißbrauchen oder nicht ist für mich zweitrangig, ich muß und kann deren Verhalten nicht verantworten. Aber wenn einer an meinem Auto hängenbleibt und sich verletzt, dass würde mir schon nahegehen.

      Außerdem versuche ich in meinem Leben nie jemandem der schneller sein will als ich oder unbedingt vorbei muß/will/möchte im Wege zu stehen. Leider beobachtet man das aktuell in vielen Bereichen des Lebens: "Hier stehe/gehe/laufe/fahre ICH und weiche keinen Milimeter von meinem Platz, für niemanden und nichts...". Was meint ihr, wie oft ich schon von einer "Schwadronenfront" Jugendlicher vom Gehweg auf die Fahbahn gezwungen worden bin? So ändert sich halt die Gesellschaft, nicht immer zum Besseren...

      Grüße - Bernhard
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
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    • lego63 schrieb:

      zu "zu 2." Heutzutage wird man über den "Grund des Staus" fast immer informiert (Verkehrsschilder, Verkehrsnachrichten, TMC, etc.). Kennt man den Grund nicht, ist natürlich häufig ein (unvorhersehbarer) Unfall die Stauursache.

      Es ist doch völlig egal warum es stockt, die Rettungsgasse muss gebildet werden. Das Einsatzfahrzeug steht sonst auch im Stau, egal wo es hin will.

      Ich versuche im Stau nicht im Weg zu stehen. Also fahre ich an den Rand oder achte darauf, dass vor mir genug Platz zum Ausweichen ist, wenn ich mal an den anderen Autos vorbei zu schauen versuche.

      Handtuch
      DON'T PANIC!
    • Aufklärung

      lego63 schrieb:

      Im Gegensatz zu Österreich (mit entsprechend hoher Bußgeldandrohung) funktioniert das Bilden der Rettungsgasse meiner Beobachtung nach in Deutschland überhaupt nicht (siehe auch die Sendung "RTL extra" von gestern). Erst wenn Rettungs- und/oder Bergungsfahrzeuge im Rückspiegel auftauchen, macht der deutsche Autofahrer Platz. Nur ist es dann häufig zu spät, da man - Stoßstange an Stoßstange stehend - kaum ausweichen kann.
      Ich fand den RTL-Beitrag sehr interessant .
      Selbstkritisch gesehen verhalte ich mich auch nicht immer richtig . Möglicherweise sollten Sendungen wie "Der 7. Sinn" wieder regelmäßig im Programm vor den Nachrichten gesendet werden.
      Hohe Bußgelder halte ich nicht für zielführend, es verhindert ja niemand aus "Bosheit" die Rettungsgasse. Ich vermute Unkenntnis und Gedankenlosigkeit bei diesen Fahrfehlern. Dagegen hilft m.E. ständige Aufklärung .

      MfG.



      ...man muss kein Huhn sein, um beurteilen zu können , ob ein Ei schmeckt.



      Malachitgrüner 1.8 TSI - Bj. 2012 - Ambi+
    • Ich verstehe weder das Fehlverhalten vieler Autofahrer noch diese Frage hier.

      Sobald der Verkehr nicht fliest (z. B bei deutlich verminderter Geschwindigkeit oder "stop-and-go") fahre ich je nach Spur so weit wie möglich rechts bzw. links und erzeuge somit "meinen" Teil der Rettungsgasse.
      Dabei ist mir der Grund der Verkehrsstörung völlig Wurst.

      Das tut mit nicht weh, es braucht nicht mehr Zeit, Kraftstoff oder Nerven und wenn sich eine "grundlose" Behinderung wieder verflüchtigt, ist das Auflösen der "überflüssigen" Rettungsgasse auch kein Problem, denn man fährt einfach wieder in die Spurmitte.

      Wo - bitteschön - ist da ein Problem?

      Wenn alle so handeln würden, kämen die Rettungsdienste zu manchen Unflällen nicht zu spät und Verkehr rollte schneller wieder.

      lego63 schrieb:

      3. Wie bildet man alleine eine "Gasse"? Indem man mit 'gutem Beispiel' vorangeht?
      @ lego63, mach es so - wie ein Gruppenfoto von Dir.skoda-suv-forum.de/forum/index…10cb3db3242af336675264331
    • da drängt sich mir eine weitere frage auf:
      warum muß oder, vielleicht auch sollte, ich bei rot anhalten, wenn ich doch genau überblicken kann, dass aus der freien richtung gar keiner kommt? ?(

      "Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..."

      J. Fleischhauer
    • Die Vorschrift des § 11 Abs.2 StVO (Bildung einer Rettungsgasse) ist vielleicht die Vorschrift in der StVO, gegen die prozentual am häufigsten verstoßen wird. Das liegt nicht nur an fehlender Aufklärung sondern auch an der Vorschrift selbst, die nicht hinreichend definiert ist, so dass diejenigen, die aufklären wollen, eigentlich selbst nicht so genau wissen, wie sie aufzuklären haben. Eine Definition z.B. des stockenden Verkehrs im Sinne dieser Vorschrift findet sich weder im Gesetz, noch in der Rechtsprechung noch in Fachkommentaren. Wie soll der Verkehrsteilnehmer dann wissen, wann er überhaupt eine Gasse bilden soll? Es findet sich auch kein Hinweis darauf, ob Seitenstreifen, sofern sie befahrbar sind, zur Gassenbildung mit zu benutzen sind, so dass bei einem Stau auch niemand das macht. Ich will daher nachfolgend mal die wesentlichen Punkte zusammentragen:

      Der Hauptfehler wird bereits dadurch begangen, dass die meisten glauben, eine Rettungsgasse sei erst dann zu bilden, wenn auch ein Rettungsfahrzeug naht. Falsch! Ist ein Stau entstanden, muss die Rettungsgasse bereits gebildet sein unabhängig vom Grund des Staus und davon, ob Rettungs- oder Einsatzfahrzeuge überhaupt im „Anflug“ sind. Aus diesem Verständnis leitet sich dann auch die Definition des stockenden Verkehrs ab. Stockend ist der Verkehr immer dann, wenn abzusehen ist, dass er über eine streckenmäßig längere Distanz zum Stillstand kommt, also der Stau (=Stillstand) kurz bevor steht. Solange der Verkehr noch überschaubar rollt, liegt daher kein stockender sondern nur zähflüssiger Verkehr vor, der von der Vorschrift nicht erfasst ist. In dem Augenblick, wo ein Stillstand aber erkennbar wird, müssen allen Fahrzeuge nach den Vorgaben des § 11 Abs. 2 StVO die Rettungsgasse bilden, denn wenn der Verkehr erst einmal steht, kann man sie meistens nicht mehr bilden. Dazu gehört auch, was die wenigsten wissen, dass man den im Volksmund Standstreifen genannten, nach rechts abgegrenzten Streifen mit benutzt, denn nur so lässt sich ausreichender Platz zwischen den einzelnen Fahrspuren schaffen. Um die Anforderungen des § 11 Abs. 2 StVO zu erfüllen, ist es daher erforderlich, sehr vorausschauend zu fahren und sich je nachdem, welche Fahrspur man gerade benutzt, möglichst frühzeitig ganz nach rechts oder links einordnet. Ein kurzzeitiges, leichtes Ausschwenken ist, solange der Verkehr noch rollt, erlaubt, wenn es dazu dient, sich einen besseren Überblick über das Stauende zu verschaffen. Spätestens mit dem Stillstand muss man seine Position ganz rechts oder links dann wieder eingenommen haben.

      Das Bilden einer Rettungsgasse ist nur möglich, wenn sich alle Verkehrsteilnehmer an diese Regeln halten. Einer allein kann keine Rettungsgasse bilden, was ihn allerdings nicht von der Pflicht entbindet, das ihm möglich dafür zu tun, das heißt im Stau auch den rechten Seitenstreifen zu nutzen. In der Praxis ist das kaum zu realisieren, weil alle anderen glauben, der „Standspurenbefahrer“, würde etwas falsch machen und man dann als verkehrsgerecht agierender Autofahrer ziemlich blöd dasteht. Daher ist es ungemein wichtig, dass hier mehr Aufklärung betrieben wird.

      Andreas
    • RE: Aufklärung

      rotax schrieb:


      Selbstkritisch gesehen verhalte ich mich auch nicht immer richtig . (...)
      Das macht - selbst mit bestem Willen - fast niemand. Kommen dann noch Diejenigen mit "Unkenntnis und Gedankenlosigkeit" dazu, stellt das die aktuelle Situation auf deutschen Autobahnen dar. Wenn dann einzelne Autofahrer korrekterweise ihren "Teil der Rettungsgasse" erzeugen, nützt das leider relativ wenig.

      rotax schrieb:


      Hohe Bußgelder halte ich nicht für zielführend, es verhindert ja niemand aus "Bosheit" die Rettungsgasse.
      In Österreich scheint es funktioniert zu haben.

      Meine unter 1. bis 4. aufgelisteten Fragen zielten auf die rein rechtlichen Aspekte. Wie üblich bei Gesetzestexten sind die Formulierungen eher allgemein gehalten und wenig konkret: Was ist "stockender Verkehr"? Wie breit genau muss mindestens die "freie Gasse" sein? Wann muss die "Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen" gewährleistet sein - jederzeit oder nur dann, wenn ein solches Fahrzeug konkret passieren möchte?

      Mit der Betrachtung der rechtlichen Seite ist das Problem, dass in Deutschland kaum eine Gasse gebildet wird, noch nicht beseitigt. Deshalb meine anschließenden Fragen nach der Sinnhaftigkeit dieses Gesetzes. Wie oft steht man im Stau und wie oft muss tatsächlich ein Einsatzfahrzeug passieren? Nicht, dass ich das als Ausrede für die Nichteinhaltung des Gestzes gelten lassen möchte (ganz im Gegenteil), nur handeln wohl viele Autofahrer nach dem Motto, dass die Wahrscheinlichkeit so gering ist, dass man deshalb erst im Falle des Falles zur Seite fahren muss.

      Was ist also zu tun, um die Situation insgesamt zu verbessern? Höhere Strafen wie in Österreich? Konkretere Vorschriften (gibt es ja vielleicht sogar)? Bessere Aufklärung? Oder ist alles gut so wie es ist?

      Edit: Einen Teil meiner Fragen hat floflo dankenswerterweise beantwortet!

      LG lego63
    • floflo schrieb:

      ...das heißt im Stau auch den rechten Seitenstreifen zu nutzen. In der Praxis ist das kaum zu realisieren, weil alle anderen glauben, der ?Standspurenbefahrer?, würde etwas falsch machen und man dann als verkehrsgerecht agierender Autofahrer ziemlich blöd dasteht.


      Nicht nur das. Wenn man auf die Standspur ausweicht und stehen bleibt, wird man angehupt und beschimpft von denen, die über den Standstreifen den Stau "überholen" und verlassen möchten. In der Praxis also eher kaum praktikabel. Auch von der Seite aus, dass man bei Stop'n'go ständig zwischen der Standspur und der rechten Spur schlangenförmig wechseln müßte - dann wird man von den Mitmenschen aber bestimmt als nicht ganz dicht eingestuft.

      Ich halte es pragmatisch so, dass wenn jeder PKW dicht bis an die jeweilige Linie fährt, sollte die Breite einer Retungsgasse mit etwa 4 m (also auch wieder normale Fahrbahnbreite) ausreichend sein.

      Grüße - Bernhard
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
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