Rettungsgasse - ab wann ist sie zu bilden?

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Es gibt auch die bewusste Ignoranz.

      Mein letzter Urlaub übe Pfingsten, Stau, hinter mir ein Porsche. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt diesen Kleber oben an der Heckscheibe, in strahlendem Orange (leider nicht Scheibenwischerkompatibel - musste wieder runter) Gelsen hat er das Ding, gefahren ist er aber fast in der Gasse. Ich hätte sooooo gerne einen "Kontroleur" gesehen der ihm den Lappen abnimmt. Wir sind bei stockendem Verkehr durch zwei Unterführungen gefahren an denen ebenfalls Plakate zur Rettungsgasse angebracht wurden. War ihm egal.

      Es gibt Leute die wollen so etwas nicht verstehen. Da hilft nur Lappen weg. Bei 8 Punkten ist es soweit, deshalb sind 2 Punkte wohl ein guter Anfang. Der Wiederholungsblockierer darf dann gerne beim 2. mal 3 nehmen und beim 3. mal ist der Lappen weg. Am besten gleich mit MPU und Nachschulung.

      Grüße
      Silva
    • Ich würde aber nicht unbedingt davon ausgehen, dass das Führen eines Porsches eine hinreichende Bedingung für's Lesen können wäre.

      Grüße - Bernhard
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • BernhardJ schrieb:

      Ich würde aber nicht unbedingt davon ausgehen, dass das Führen eines Porsches eine hinreichende Bedingung für's Lesen können wäre.
      da hast Du sicherlich Recht, allerdings meistens ist es eine hinreichende Bedingung für das Ignorieren von Verkehrsregeln, neben Porsche gibt es da auch noch einige weitere relevante Marken :kotz:

      "Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..."

      J. Fleischhauer
    • Silva schrieb:

      Es gibt auch die bewusste Ignoranz...
      ...und die schiere Unfähigkeit, sein verkehrstechnisches Wissen auf dem Laufenden zu halten. X(
      Dazu wurden ja schon einige Beispiele bei den "Irrtümer im Straßenverkehr" genannt!


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • yyeettii schrieb:

      allerdings meistens ist es eine hinreichende Bedingung für das Ignorieren von Verkehrsregeln
      Hm, den Satz habe ich jetzt mehrmals lesen müssen und habe ihn wahrscheinlich immer noch nicht verstanden. Wenn das Führen eines Porsches hinreichende Bedingung für das Ignorieren von Verkehrsregeln ist, bedeutet das ja, das man (nur) als Porsche-Fahrer Verkehrsregeln ignorieren darf, sozusagen der Porsche als Blaulicht auf vier Rädern.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      bedeutet das ja, das man (nur) als Porsche-Fahrer Verkehrsregeln ignorieren darf, sozusagen der Porsche als Blaulicht auf vier Rädern.

      yyeettii schrieb:

      ... allerdings meistens ist es eine hinreichende Bedingung für das Ignorieren von Verkehrsregeln, neben Porsche gibt es da auch noch einige weitere relevante Marken


      Nee, nee floflo - du hast die 'einigen weiteren relvanten Marken' frech ignoriert und das "meistens" schließt einige wenige Ausnahmen (z. B. YETI fahrende Zahnärzte) aus.
    • Silva schrieb:

      Es gibt auch die bewusste Ignoranz.
      Ja, die gibt es. In den meisten Fällen dürfte allerdings das fehlende Bewusstsein von der Notwendigkeit zur Bildung einer Rettungsgasse Grund für deren Nichtbildung sein und daraus resultierend eine Art Herdentrieb. Die Rettungsgasse kann nur funktionieren, wenn sich alle Kfz-Lenker solidarisch verhalten und dieselben Regeln zugrunde legen. Die meisten bilden keine Rettungsgasse und ich habe manchmal sogar den Eindruck, dass es vielen, die durchaus willens sind eine Rettungsgasse zu bilden, geradezu peinlich ist, quasi gegen den Strom zu schwimmen. Erst wenn das umgekehrt ist, wird es auch besser mit der Rettungsgasse klappen.

      Ich gebe zu, dass es auch ziemlich schwierig ist, das in die Köpfe der Kfz-Lenker hineinzubekommen, verlangt doch die StVO, dass bereits bei Bildung eines Staus eine Rettungsgasse zu bilden ist, und zwar völlig unabhängig vom Grund des Staus. Die Rettungsgasse ist selbst dann zu bilden, wenn sich bei einer vierspurigen Straße ein Stau vor einer Ampel bildet und man weiß, dass es nur die rote Ampel ist, die den Verkehr zum Stillstand bringt. Doch wer bildet in solchen Fällen schon eine Rettungsgasse? Nicht einmal die Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste gehen hier mit gutem Beispiel voran. Wendet man die gesetzlichen Bestimmungen konsequent an, dürfte es überhaupt keinen Stau ohne eine gebildete Rettungsgasse geben. Vielleicht geht der Gesetzgeber hier auch den falschen Weg und sollte statt der Bildung einer Rettungsgasse im Falle eines Staus generell vorschreiben, dass auf der linken Fahrspur möglichst weit links und auf allen anderen Fahrspuren möglichst weit rechts gefahren wird. Ich glaube, das ließe sich eher umsetzen und die Rettungsgasse wäre dann immer da.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Wenn das Führen eines Porsches hinreichende Bedingung für das Ignorieren von Verkehrsregeln ist, bedeutet das ja, das man (nur) als Porsche-Fahrer Verkehrsregeln ignorieren darf, sozusagen der Porsche als Blaulicht auf vier Rädern.
      hurra, Du hast mich richtig verstanden; ich habe den Eindruck, dass manche Fahrer bestimmter Automarken glauben, ihr Fahrzeug sei per se mit "Blaulicht-Vorrechten", quasi fabrikmäßig ausgestattet und als solch ein Fahrer muss man sich nicht um die Rechte der übrigen niederen Verkehrsteilnehmer überflüssigerweise Gedanken machen.

      "Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..."

      J. Fleischhauer
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