Rettungsgasse - ab wann ist sie zu bilden?

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Ich bin in Österreich bei der Feuerwehr mitgefahren Einsätze auf die Autobahn und jetzt in Deutschland liegt die A13 Richtung Berlin in meinem Gebiet.

      Ich sag euch es gibt Tage da hat man eine Rettungsgasse wie im Bilderbuch und dann Tage da wäre jeder Wanderweg besser zu durchfahren.

      Generell mein Motto bzgl Rettungsgasse machen sie alle mach ichs auch macht sie keiner bleib ich normal stehen jedoch mit dem Unterschied das ich so viel Abstand zum Vordermann/frau halte das ich sofort auf die Seite fahren kann. Da ich was das betrifft durch mein Hobby sehr darauf achte :)
    • lex7636 schrieb:

      ...jedoch mit dem Unterschied das ich so viel Abstand zum Vordermann/frau halte das ich sofort auf die Seite fahren kann. Da ich was das betrifft durch mein Hobby sehr darauf achte
      Diese Aussage aus der Sicht eines Feuerwehrmanns verwundert mich, denn sie zeigt, dass du die Rettungsgasse - wie so viele andere - nicht verstanden hast. Wenn man erst zur Seite fährt, wenn die Rettungsgasse gebraucht wird, ist es nämlich schon zu spät. Bereits bei Bildung eines Staus muss auch die Rettungsgasse gebildet werden, ganz gleich welche Ursache der Stau hat. d.h., wenn sich ein Stau bildet, muss man auf der linken Spur ganz links und auf der rechten Spur ganz rechts fahren, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Bei Beachtung dieses Grundsatzes gibt es keinen Stau mehr ohne Rettungsgasse. Leider wird das geplante erhöhte Bußgeld wohl nur dort verhängt werden, wo die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge behindert wird und nicht bereits dort, wo auch ohne nahende Rettungsfahrzeuge gegen das Links/Rechtsfahrgebot verstoßen wird. Daher glaube ich, wird das höhere Bußgeld nicht viel bewirken. Das Ziel muss sein, dass stets bei jedem Stau eine Rettungsgasse gebildet wird, doch dazu muss erst einmal in die Köpfe rein, dass man im Stau nicht mittig einer Spur fahren darf.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Bereits bei Bildung eines Staus muss auch die Rettungsgasse gebildet werden,
      Hallo floflo, ich hätte gerne eine Präzisierung zu Deiner, durchaus richtigen, Darstellung für folgendes praktische Problem: in Bln. hast du tagsüber auf der Stadtautobahn fast ständig und in großen Bereichen Dauerstau, da erscheint mir die Bildung einer Rettungsgasse praktisch eher unmöglich, und wie ist das juristisch zu bewerten?

      "Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..."

      J. Fleischhauer
    • Wieso soll das "praktisch eher unmöglich" sein? Wo ist da das Problem?

      Auch auf den städtischen Schnellstraßen habe ich mit angewohnt vor dem Stillstand zum Rand der Fahrbahn zu lenken - auch wenn es nur wie oft eine Ampel ist, die den Verkehr zum Stillstand bringt. Es hilft auch den Verkehrsteilnehmern auf Zweirädern besser vorwärts zu kommen.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • yyeettii schrieb:

      Hallo floflo, ich hätte gerne eine Präzisierung zu Deiner, durchaus richtigen, Darstellung für folgendes praktische Problem: in Bln. hast du tagsüber auf der Stadtautobahn fast ständig und in großen Bereichen Dauerstau, da erscheint mir die Bildung einer Rettungsgasse praktisch eher unmöglich, und wie ist das juristisch zu bewerten?
      Die Bildung einer Rettungsgasse ist nur dann unmöglich, wenn die Straßenbreite nicht ausreicht. Auch auf innerörtlichen Autobahnen kann man im Stau ganz links bzw. ganz rechts fahren. Wo ist das Problem? Rechtlich wird nicht zwischen Stadtautobahnen und außerörtlichen Autobahnen unterschieden. Diese Unterscheidung gibt es nur bei den sonstigen, nicht als Autobahn klassifizierten Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen in eine Richtung. Da gilt das Gebot zur Bildung einer Rettungsgasse nur für außerörtliche Straßen.

      Andreas
    • BernhardJ schrieb:

      Es hilft auch den Verkehrsteilnehmern auf Zweirädern besser vorwärts zu kommen.
      Ja, die fahren Dir dann viel leichter die Spiegel ab und schrammen mit den Pedalen an der Tür....

      Die Rettungsgasse muss zuallererst im Kopf gebildet werden!


      Sendungen wie der 7. Sinn waren sehr hilfreich dabei, erst die Theorie, dann klappt das auch in der Praxis!
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
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