Rettungsgasse - ab wann ist sie zu bilden?

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Im Freundeskreis hatten wir jetzt auch das Thema Rettungsgasse diskutiert. Dabei wurde besonders kontrovers die Frage diskutiert, ob beim Bilden einer Rettungsgasse auch der Standstreifen mitzubenutzen ist. Ich hatte hier im Forum dazu die Ansicht vertreten, dass man den Standstreifen mitbenutzen muss. Tatsächlich ist diese Frage jedoch nicht so einfach zu beantworten. Sofern nicht ausdrücklich zum Befahren freigegeben, gehört der Standstreifen nach der StVO nämlich nicht zur Fahrbahn und darf daher auch nicht befahren werden. In der österreichischen StVO ist das noch klarer geregelt, denn da steht ausdrücklich drin, dass das Befahren des Pannenstreifens verboten ist. Dennoch hat man dort nach Einführung der Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse in der vom Staat mit großem Aufwand betrieben Aufklärung die Einbeziehung des Standstreifen ausdrücklich propagiert, während dies in Deutschland nicht geschieht. Dies ist eine geradezu aberwitzige Situation, denn hier bei gleicher Gesetzeslage ein unterschiedliches Verhalten gefordert. Ich stehe nach wie vor dazu, dass auch bei uns der Standstreifen zur Bildung einer Rettungsgasse mitbenutzt werden soll, denn dass die Gasse in Österreich viel besser funktioniert als bei uns ist auch gerade diesem Umstand geschuldet. Dennoch kann ich hier nicht offiziell die Empfehlung geben, den Standstreifen für die Rettungsgasse zu nutzen, denn es ist nicht auszuschließen, dass man gerade deshalb ein Verwarnungs- oder Bußgeld aufgebrummt bekommt. Umso wichtiger ist es, dass der Gesetzgeber hier endlich eine eindeutige Regelung schafft.

      Andreas
    • Danke, Andreas! Ich wollte damals nicht widersprechen, da ich keine Quellenangabe wusste. Aber ich meine mal (vor vielen Jahren) gehört/gelesen zu haben, dass der Standstreifen nicht für den 'normalen' Verkehr benutzt werden dürfe. Auch bei Stau und Gassenbildung. Begründung in dem Bericht/Artikel: Die Rettungskräfte müssen ja nicht nur 'anreisen', sondern auch wieder abfahren, wozu sie bevorzugt den Standstreifen verwenden, um möglichst schnell den nächstmöglichen Rettungspunkt zu erreichen...Wohl eine rein pragmatische Auslegung...
      Natürlich weiß man nie, wieviel Wahrheit in solchen Berichten steckt, aber mir erschien das plausibel.

      LG Markus
      Alle Verallgemeinerungen sind falsch - einschließlich dieser! (Donald H. Rumsfeld)
    • So, hier die Antwort von meinem Automobilclub.

      Ich zitiere aus der Antwort-Mail des ACE.

      " Die Seitenstreifen- (der Standstreifen ist eine Seitenstreife) - sollen benutzt werden.
      So die Kommentierung zu § 11 Absatz 2 StVO im Kommentar zur Straßenverkehrsordnung von
      Hentschel, § 11, Rn. 9.


      Dies macht auch Sinn, nachdem die Gasse stets mittig zu bilden ist und die Standstreifen häufig nicht
      ausreichend Platz für einen
      Rettungswagen oder ein Feuerwehreinsatzfahrzeug bieten."

      Hoffe ich konnte etwas Klarheit verschaffen.
      viele Grüße aus Hessen

      Horst

      ... Schildkröten können über den Weg mehr erzählen als Hasen ...
    • Chumung schrieb:

      " Die Seitenstreifen- (der Standstreifen ist eine Seitenstreife) - sollen benutzt werden.
      So die Kommentierung zu § 11 Absatz 2 StVO im Kommentar zur Straßenverkehrsordnung von
      Hentschel, § 11, Rn. 9.

      Danke Chumung für die Anfrage an den ACE. Die haben ja wirklich schnell geantwortet. Im Ergebnis sehe ich das genauso, nur aus der zitierten Kommentierung ergibt sich das leider nicht. Dort befindet sich vor dem Wort "Seitenstreifen" nämlich noch das Wort "befahrbarer". Zum befahrbaren Seitenstreifen wird der Standstreifen aber nur, wenn er durch das VZ. 223 ausdrücklich dazu erklärt wird. Folgt man streng der StVO, darf der Standstreifen nicht zur Bildung einer Rettungsgasse benutzt werden, eine in meinen Augen völlig blödsinnige Regelung. Aber auch in Österreich ist das Befahren des Standstreifens (dort heißt er Pannenstreifen) ausdrücklich verboten und dennoch wird dieser Streifen in der vom Staat selbst initiierten Aufklärungskampagne ausdrücklich in die Bildung einer Rettungsgasse einbezogen. Tatsächlich rechtfertigt dieser Zweck eine Missachtung des Verbots, in Österreich wie auch in Deutschland. In Österreich wird der Autofahrer darüber aufgeklärt, in Deutschland leider nicht. Und solange das nicht geschieht, wird die Rettungsgasse bei uns auch nie richtig funktionieren.

      Andreas
    • Chumung schrieb:

      Hoffe ich konnte etwas Klarheit verschaffen.


      "Klarheit" kann leider - wie Andreas schon schrieb - nur der Gesetzgeber schaffen, indem er eindeutige Regelungen vorgibt (etwa so wie in Österreich?). Solange die eine Organisation (hier: ACE) den Tipp gibt, der Seitenstreifen "soll" genutzt werden, andere aber (z.B. die Feuerwehr Illertissen) auf ihrer Homepage das Gegenteil propagieren ("Standspur freihalten. Wer die Rettungsgasse nicht vorschriftsmäßig bildet, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Der Standstreifen muss ebenfalls wie die Rettungsgasse frei bleiben."), bleibt die Unsicherheit.

      Mal ganz abgesehen davon, dass es kaum praktikabel ist, bei jeder kleinsten Verkehrstockung direkt auf den Seitenstreifen auszuweichen, sollte die Regelung eigentlich so sein, dass nur im Falle, dass anders keine Rettungsgasse in ausreichender Breite gebildet werden kann, der Seitenstreifen mit einbezogen werden darf. Der Nachteil einer solchen Regelung wäre allerdings wieder die fehlende "Eindeutigkeit".

      LG lego63
    • Ui, das ist aber eine schöne Wortklauberei. Wenn ich auf dem Standstreifen/Pannenstreifen/Seitenstreifen (oder wie und wo er korrekt heißt) stehen bleiben möchte oder muß (aus welchem Grund auch immer!), dann muß ich ihn ja auch befahren. Ist also m.M.n. befahrbar. Genauso befahrbar ist er ja auch, wenn an einer Baustelle oder einem Unfall der Verkehr darüber geleitet wird oder wenn man einfach zur Mitbenutzung aufgefordert wird (auch ohne ausdrücklich genannte Verkehrszeichen). Man kann sich dann noch genauso drüber streiten ob der Begriff "befahrbar" eine technische oder juristische Befahrbarkeit definiert. Das so eben zu entscheiden kann man wirklich keinem Autofahrer zumuten. Für mich ist er befahrbar, wenn ich ohne andere zu behindern oder gefährden in der Lage bin (auch rein technisch) ihn zu befahren.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von BernhardJ ()

    • Ich bin der Meinung dass der Fall wohl ziemlich klar und eindeutig ist, auf den allermeisten 2spurigen Autobahnen ist es gar nicht möglich eine Rettungsgasse zu bilden ohne auf den Standstreifen (heisst bei uns eigentlich Pannenstreifen) auszuweichen.
      Dabei ist auch zu bedenken dass nicht nur normale Personenwagen die Rettungsgasse befahren müssen, sondern auch grössere Fahrzeuge bis zum LKW-Tanklöschfahrzeug und dergleichen.
      Spätestens wenn so ein Tanklöschfahrzeug am hinteren Ecken des Autos ist und hupt und blinkt was das Zeug hält, ganau dann macht wohl jeder Platz wenn er kann und ist dann Wurscht ob da ein Pannenstreifen oder was auch immer ist und ob der normalerweise befahren werden darf oder nicht, zumindest in solchen Notsituationen darf und muss der Pannenstreifen befahren werden damit in der Mitte genügend Platz ist.
      Auch die Autofahrer welche auf der Überholspur stehen müssen in solchen Situationen soweit links als möglich, damit auch nachher noch alle Rückspiegel am Fahrzeug sind.

      Gruss Bergler
      Skoda Yeti 2.0 TDI 170Ps Experience Storm Blau Metalic
      Bei mir wird der Yeti Artgerecht :thumbup: gehalten und hat genug Auslauf im Gebirge :D
      Mitlerweile über 265'000Km wovon gut 10'000Km mit Wohnwagen oder Anhänger
    • Rock.Opa schrieb:

      ... gleich die Fahrerlaubnis auf Lebenszeit abnehmen und zusätzlich noch ein Jahr hinter Schloss und Riegel

      ...dann aber mit Playstation und Fahrsimulator. Wahrscheinlich hat der Fahrer einen Behindertenausweis in dem das Merkmal "taub" eingetragen ist und kann für sich noch Privilegien beanspruchen. Ach nein, das geht ja nur, wenn "blind" eingetragen ist.

      Andreas
    • Bei uns in Österreich wird jede Behinderung eines Einsatzfahrzeuges geandet. (Sofern es weitergeleitet wird)

      Konkret zb.:
      Auf einer Brücke (2-Spurig) muss man sofort äusserst rechts ran und stehenbleiben. Am besten man Blinkt zusätzlich rechts. Der Gegenverkehr muss gegebenenfalls auch versetzt anhalten.
      Da ist nichts mit ich fahre bis zum Ende der Brücke und dann rechts ran. Gibt mehr Platz.

      Mir ist aufgefallen, das in solchen Situationen meist "Länderspezifisch" reagiert wird. Will zwar nicht alle in den gleichen Topf schmeissen, aber ...

      Fahrer mit einem I, A, F, als Nationalkennung fahren an und für sich eher bei einem sich von hinten nähernden Motorad bei fliessendem Verkehr an den rechten Fahrbahnrand (Sie halten sich rechts). Da muss es nicht mal ein Einsatzfahrzeug sein.

      Viel-fach ist es leider bei einem gewissen Länder-Nachbarn von uns so, dass dessen Fahrer dann extra zur Fahrbahnmitte ziehen (Motoradfahrer von hinten).
      :nana: "Du kommst bei mir nicht vorbei !!" :nana:

      Somit überträgt siich das ganze Gebaren natürlich auch auf die Rettungsgasse.
      Ohne einer dementsprechender Ahndung von derartigen Delikten ?. :Asche:

      Da wird sich da nichts ändern.
      Die innere Einstellung zum Auto/Autofahren ist da ein grosse Hinderniss. :wech:

      lg
      ;sorry; Ich fahre nicht schnell. Ich fliege nur tief.
    • gerry schrieb:

      ... Fahrer mit einem I, A, F, als Nationalkennung fahren an und für sich eher bei einem sich von hinten nähernden Motorad bei fliessendem Verkehr an den rechten Fahrbahnrand (Sie halten sich rechts). Da muss es nicht mal ein Einsatzfahrzeug sein. Viel-fach ist es leider bei einem gewissen Länder-Nachbarn von uns so, dass dessen Fahrer dann extra zur Fahrbahnmitte ziehen (Motoradfahrer von hinten)...
      Kann ich ebenfalls bestätigen. Wenn bei Passabfahrten mit Einbahnregelung, zum Beispiel Staller Sattel, ein vorausfahrendes Auto keinen Platz für Motorräder macht, hat es in der Regel ein D-Kennzeichen.

      Gruß Kajo
    • gerry schrieb:

      Mir ist aufgefallen, das in solchen Situationen meist "Länderspezifisch" reagiert wird. Will zwar nicht alle in den gleichen Topf schmeissen, aber ...
      lg

      Da gibt es sogar Unterschiede innerhalb Deutschlands:
      In der "DDR-Straßenverkehrsordnung" war festgelegt, dass ein Fahrzeugführer bei Annäherung eines Einsatzfahrzeuges mit Sondersignal sofort rechts ran zu fahren und zu halten hatte. Mir selbst ist es auch schon ein paar Male passiert, dass ich dann mit Blaulicht und Tütata wie ne Brumme hinter einem Fahrzeug stand, weil sich der Fahrer an die alten Vorschriften gehalten hatte. Ich hab dann geflucht wie ein Rohrspatz weil ich nicht vorbei kam, aber wirklich böse sein konnte ich nicht. Gelernt ist nun mal gelernt, wir sind alle Gewohnheitstiere. Der Fahrer war mit Sicherheit der Meinung, dass er alles richtig gemacht hatte.
      In über 90% aller Fälle klappt das "Platz machen" aber einwandfrei!

      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Danke Rock.Opa, ein gutes Video, in dem auch die meiner Meinung nach richtige Empfehlung gegeben wird, den Standstreifen bei der Bildung der Rettungsgasse mitzubenutzen. Solange der ADAC und auch einige andere das jedoch immer noch anders sehen, wird die Verunsicherung am Ende nur noch größer und das Bilden einer funktionierenden Rettungsgasse praktisch unmöglich. Für mich ist das ein unhaltbarer Zustand, der ein dringendes Eingreifen des Gesetzgebers oder zumindest eine offizielle Stellungnahme des Verkehrsministeriums erforderlich macht. Da sind uns die Österreicher weit voraus, wie sich auch darin zeigt, dass dort die Rettungsgasse viel besser funktioniert als bei uns.

      Andreas
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