1. Ab wann "stockt der Verkehr"?Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden.
2. Ist bei allen Staus, egal aus welchem Grund entstanden (Unfall, Baustelle, hohes Verkehrsaufkommen, "Staus aus dem Nichts"), gleich zu verfahren?
3. Wie bildet man alleine eine "Gasse"? Indem man mit 'gutem Beispiel' vorangeht?
4. Ist notfalls auch der Standstreifen zum Ausweichen freigegeben, um eine größere Gasse zu bilden?
Im Gegensatz zu Österreich (mit entsprechend hoher Bußgeldandrohung) funktioniert das Bilden der Rettungsgasse meiner Beobachtung nach in Deutschland überhaupt nicht (siehe auch die Sendung "RTL extra" von gestern). Erst wenn Rettungs- und/oder Bergungsfahrzeuge im Rückspiegel auftauchen, macht der deutsche Autofahrer Platz. Nur ist es dann häufig zu spät, da man - Stoßstange an Stoßstange stehend - kaum ausweichen kann.
Muss in Deutschland nun aufgeklärt oder das Bußgeld erhöht werden? Ist es denn überhaupt sinnvoll, in allen Stausituationen eine Rettungsgasse zu bilden? Wie ist die aktuelle rechtliche Situation zu bewerten bzw. welche verkehrspolitischen Konsequenzen sind aus der Tatsache zu ziehen, dass das mit der Rettungsgasse in Deutschland so gar nicht funktioniert? Oder funktioniert es Eurer Meinung nach ausreichend?
LG lego63