GEZ und Unternehmen

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Wieso? Machen die elektromagnetischen Wellen der Rundfunk- und Mobilfunk-Versorgung etwa automatisch Stopp vor der Tür der Firma/Filiale?

      Und wo gibt es nur noch reine Telefonleitungen ohne Breitbandzugang?

      Die Mitarbeiter und Kunden können diese Dienste in diesem Haus der Firma/Filiale nutzen - das reicht. Dafür braucht man entsprechende Sender die diese geographische Position der Filiale versorgen. Das reicht zweimal.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Silva schrieb:

      Dann ist das ja bald mal geklärt

      Nur wenn das BVerwG die Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt und den Rundfunkbeitrag für rechtens erklärt. Hält es ihn hingegen für verfassungswidrig, kann das Gericht nicht abschließend entscheiden sondern muss die Rechtsfrage dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorlegen. Das würde dann noch mindestens 2 Jahre dauern.

      Andreas
    • So, amtlich:
      Urteil: Rundfunkbeitrag

      Hier wird auch noch einmal erklärt, was der Begriff 'Beitrag' bedeutet und dass dieser nicht einer Steuer entspricht. Interessant.

      LG Markus
      Alle Verallgemeinerungen sind falsch - einschließlich dieser! (Donald H. Rumsfeld)
    • Q5-Killer schrieb:

      So, amtlich:
      Urteil: Rundfunkbeitrag

      Hier wird auch noch einmal erklärt, was der Begriff 'Beitrag' bedeutet und dass dieser nicht einer Steuer entspricht. Interessant.


      Das scheint aber nur die Privathaushalte zu betreffen. Gibt es denn schon "Erkenntnisse" über die Beiträge für Firmen ?

      MfG.



      ...man muss kein Huhn sein, um beurteilen zu können , ob ein Ei schmeckt.



      Malachitgrüner 1.8 TSI - Bj. 2012 - Ambi+
    • rotax schrieb:

      Das scheint aber nur die Privathaushalte zu betreffen. Gibt es denn schon "Erkenntnisse" über die Beiträge für Firmen ?

      In den für mein Rechtsverständnis zutreffenden und auch so erwarteten Entscheidungen des BVerwG ging es in der Tat um private Haushalte. Letztlich sind die Entscheidungen aber auch auf Gewerbebetriebe übertragbar, denn es geht im wesentlichen um die Abgrenzung zwischen einem Beitrag und einer Steuer. Das BVerwG hat deutlich gemacht, dass Steuern grundsätzlich voraussetzungslos sind, d.h. nicht in Abhängigkeit einer Gegenleistung (hier die Möglichkeit des Rundfunkempfangs) stehen dürfen und dass es sich daher gerade nicht um eine Steuer handelt. Dies trifft auf Gewerbebetriebe gleichermaßen zu.

      Gegen die Entscheidungen des BVerwG können die Kläger jetzt noch Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG einlegen, doch halte ich es sehr unwahrscheinlich, dass die Verfassungsrichter anders entscheiden.

      Konkret zum Gewerbebetrieb hat es übrigens auch schon Entscheidungen gegeben. So hat u.a. der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz eine Verfassungswidrigkeit verneint.

      www2.mjv.rlp.de/Gerichte/Verfa…11-1111-1111-111111111111

      Andreas
    • sentinel schrieb:

      die im Ausland lebenden Deutschen beteiligen sich in keinster Weise am Rundfunkbeitrag

      Dafür (müssten) sie ihn in ihrem Gastland bezahlen*.
      Und die in D lebenden Ausländer bezahlen ja auch in D.
      Also irgendwie ausgleichende Gerechtigkeit.
      *Da in Italien auch nur gut die Hälfte der Einheimischen bezahlt hat, wird der -leicht gesenkte - Beitrag hier ab jetzt mit der Stromrechnung kassiert !!
    • Zitat Wikipedia zum 2ten:

      "Keine Rundfunkgebühren werden in Andorra, dem Flämischen Teil Belgiens, Bulgarien, Estland, Litauen, Luxemburg, den Niederlanden, Portugal, Russland, Spanien, der Ukraine, Ungarn und Zypern erhoben – den den Rundfunkgebühren entsprechenden öffentlichen Finanzierungsanteil erhalten die dortigen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten über Steuern aus dem Staatshaushalt."

      Warum prangert Herr Putin unseren menschenrechtsverletztenden Zwangsbeitrag nicht an ?

      (ähm, lächerlich ... ) Was passiert wenn dieser auf 1000€ im Monat ansteigt ? SCHON GEZahlt ?

      Es gibt viele Menschen in Deutschland, welche bereits beim jetzigen niedrigen Beitrag schon ganz tief in der Schuldenfalle sitzen ( traurig aber zu wahr ( Ich hab mit diesen Fällen zu tun. ).
    • sentinel schrieb:

      Es gibt viele Menschen in Deutschland, welche bereits beim jetzigen niedrigen Beitrag schon ganz tief in der Schuldenfalle sitzen

      Wirklich? Überschuldet aufgrund des Rundfunkbeitrags? Und das wäre dann anders, wenn der Rundfunk über Steuern finanziert würde?

      Und worauf willst Du hinaus mit den beiden Bemerkungen zu "Herrn Putin" und "1000€ im Monat"??

      LG lego63
    • sentinel schrieb:

      Es gibt viele Menschen in Deutschland, welche bereits beim jetzigen niedrigen Beitrag schon ganz tief in der Schuldenfalle sitzen


      Zu großes Auto? Zu große Wohnung? Zu viele 0% Finanzierungen von "wir sind doch Blöd"? Schuldenfalle? Ein zu harter Begriff für maximal 200Ungerade Euros im Jahr, oder?

      Befreiung und Ermäßigung
      Bestimmte Personengruppen können sich aber dennoch von den GEZ Gebühren befreien oder diese ermäßigen lassen (Rundfunkbeitragsbefreiung bzw. Rundfunkbeitragsermäßigung). In der Regel sind dies Menschen, die aufgrund finanzieller Notlage oder Krankheit bzw. Behinderung den Beitrag entweder nicht ganz oder teilweise entrichten müssen (können).

      hartziv.org/gez-befreiung.html
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