Wer macht hier etwas falsch?

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Herne schrieb:

      da ich ohne Parkscheibe geparkt hatte. Ich hatte an einem Montag von ca. 17:15 Uhr - 17:20 Uhr auf dem Parkstreifen geparkt. Ach ja, Schilder gibt es natürlich auch dort die das Parken erlauben mit Parkscheibe für eine Stunde von 8:00 - 17:00 Uhr von Montag - Freitag.

      Wenn Du nach 17 Uhr ohne Parkscheibe geparkt hast, dann ist die Parkscheibe nicht dort vorgeschrieben.
      Ich habe in einem vergleichbaren Fall im Ordnungsamt angerufen und auf eine schriftliche Bestätigung mit EInstelung des Verfahrens bestanden.
      Der Ordnungshüter musste - ob er wollte oder nicht.
      Ein Forum ist so gut wie die Antworten seiner Mitglieder
    • Am Anschreiben ärgert mich auch, dass ein Namen angegeben ist, und nicht ersichtlich ist ob es sich beim Absender um Mann oder Frau handelt. Das ist aber leider bei Ämtern und Behörden nicht unüblich. Und Ordnungsdienstmitarbeiter 08/15 256 finde ich auch als Angabe merkwürdig. Warum schreibt man nicht Frau oder Herr xy. Wenn ich ein Schreiben erstelle, ob privat oder dienstlich ist auch ersichtlich ob ich Frau oder Mann bin.

      Ich verzichte dann aber auch auf die Anrede Sehr geehrte Frau oder Herr xy. Ich schreibe privat dann einfach hallo xy. Beim Telefonat möchte ich ggf. auch nur xy sprechen.
      Yeti * 01.12.10 - † 11.05.22
      Jazz gehts los
      Selbstladend ohne Steckdose, sparsamer als ein Goggomobil
    • Jeder macht mal Fehler - Autofahrer, Verkehrsüberwachungskräfte, Beschilderer.

      Wenn ich mich zu Unrecht verwarnt sehe (in 20 Jahren drei mal vorgekommen), schreibe ich eine kurze, freundliche Mail mit Schilderung des Sachverhaltes und bekomme dann innerhalb der Verwarnfrist per Post die Rücknahme. Worst-Case-Antwort war "die Verwarnung wurde zu Recht erteilt, wird aber einmalig zurückgenommen"; Die absolut verwirrende Beschilderung wurde aber zwei Tage später korrigiert.

      Einfach mal unkompliziert einen netten Hinweis geben - in den Amtstuben haben die genau so ein Interesse an verstehbaren Regelungen, wie unsereins. Und nicht mit den Überwachungskräften diskutieren, das bringt nichts, weil die natürlich ihre Entscheidung verteidigen.
      Defekte bisher (185tkm): 2x Leuchtmittel (LM) Kennzeichen l., 2xLM Nebel (l., r.),2xLM Standlicht v. l., 1xv.l., 2xh.r.,1xhl, LM Blinker h.l, Heckklappenschloss, Fensterhebermotor h. l., 3x Reifen (Stein, Schraube, Schraube), Hochtöner Hupe, AGR-Ventil, Radlager h.r., Hecklogo verloren, Kabelbaum Fahrertür
    • Die haben ja als beweis ein Foto gemacht und haben die Aussage von 08/15 256. Dann sollen die sich mal ihr Foto anschauen. Gestern hatte ich das Schild noch fotografiert, bevor es gegen ein neues Schild mit geänderten Zeiten ausgetauscht wird.
      Yeti * 01.12.10 - † 11.05.22
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    • Knut schrieb:

      Mich ärgert dann nach entsprechendem Anruf bei der Behörde weniger, dass ein Fehler vorgekommen ist, als dass keinerlei Reaktion auf den Anruf erfolgt, keine Bestätigung, keine Rücknahme eines Schriebs, geschweige denn eine Entschuldigung.
      Das würde fast nichts kosten, aber das Bild verbessern, das wir von unserer Verwaltung haben.
      Offenbar glauben aber viele unserer Staatsdiener, das sei unter ihrer Würde.
      Ich halte das für sehr unklug.

      Da stimme ich dir völlig zu. Eine Kommunalverwaltung sollte sich als modernes Dienstleistungsunternehmen verstehen, das nicht gegen sondern für den Bürger da ist. Da sollte es dann auch selbstverständlich sein, dass auf Eingaben geantwortet wird. Alles andere ist ein schlechter Stil. Man muss allerdings auch sehen - und insoweit muss ich die Behörden jetzt wieder in Schutz nehmen - dass das bundesweit weitgehend einheitliche Verwarnungsgeldverfahren eine Rückäußerung der Behörde nicht vorsieht. Wenn man für einen Parkverstoß ein Verwarnungsgeld angeboten bekommt, kann man es bezahlen und damit annehmen oder man lässt es eben bleiben. In den Anhörungen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Einwendungen gegen ein Verwarnungsgeld die Behörde ohne Rückaußerung darüber entscheidet, ob eine Verwarnung zurückgenommen oder ein Bußgeldbescheid erlassen wird, gegen den dann ein förmliches Rechtsmittel zulässig ist. Das Risiko, dass ein Einwand nicht akzeptiert wird, trägt also immer der Verkehrsteilnehmer. Eine bürgerfreundliche Lösung ist das nicht, aber viele Kommunalverwaltungen handeln nach diesen Vorgaben, manche erfreulicherweise aber auch nicht. Der Grund für die fehlende Rückäußerung der Behörde liegt darin, dass das Verwarnungsgeldverfahren einen Verwaltungsaufwand ja gerade ersparen soll und der Bürger folglich mit Kosten hierfür auch nicht belastet wird. Salopp ausgedrückt könnte man sagen, eine Hand wäscht die andere. Die Behörde spart sich den Verwaltungsaufwand und dafür bekommt es der Verkehrsteilnehmer, der eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen hat, für die grundsätzlich ein Bußgeld erhoben werden dürfte, eben billiger, indem ihm die mit einem Bußgeldbescheid verbundenen Verwaltungs- und Zustellungskosten erspart bleiben. Das ist für mich sehr wohl nachvollziehbar, womit ich jetzt aber nicht von meiner eingangs aufgestellten Forderung abrücken möchte.

      Andreas
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