Wenn nach einer Straßenbaustelle Schilder mit Geschwindigkeitsbegrenzungen (meist 50km/h) und Zusatzschildern "Rollsplitwarnung" am Straßenrand stehen, finde ich das völlig okay. Schließlich soll man ja nicht mit Steinchen werfen.
Nun gibt es aber (häufig?) die Situation, dass die Straße schon seit Wochen fertig ist, der Splitt vollständig verschwunden und dennoch die Schilder verbleiben. Die Baufirmen sind längst beim nächsten Auftrag und haben die Blechteile vorerst 'vergessen'.
Nun die Frage: Inwieweit sind diese Schilder - selbst bei objektiv beseitigter Gefahr (Splitt) - rechtsrelevant? Muss ich die Begrenzung dann immer noch einhalten? Oder darf ich mich (wie bei einer defekten Ampel) über die Vorschrift hinwegsetzen? Die Schilder stammen ja auch nicht von einer Behörde...
Aktuelles Beispiel: B214 zw. BS und PE. Fahrbahn neu, KEIN Split mehr auf dem Asphalt, 50er-Schilder auf etwa 8 Kilometern, immerhin Bundesstraße...
Wenn ich dort 50 fahre, komme ich mir wie ein Verkehrshindernis vor. Lange Schlange hinter mir...(bin die letzten Tage dort etwa 80 gefahren; dann ging's halbwegs)...
LG Markus
Alle Verallgemeinerungen sind falsch - einschließlich dieser! (Donald H. Rumsfeld)