Alternative / Nachfolger für den YETI

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Das stimmt, und deswegen behalten wir den zuverlässigen EA189 noch ein paar Jahre.
      Dann wird der jährliche bzw prozentuale Wertverlust geringer.

      Gegebenenfalls würde ich auch lieber einen EU 6 Yeti Drive TDI BJ 17 nehmen als einen Karoq. Der ist unverwechselbarer und um einiges preiswerter.
    • old man schrieb:

      Aber mal ohne Flachs, einen neuen Karoq/Kodiaq kann man sich z.Zt. nicht bestellen, da keine Typgenehmigigung nach EU6d vorliegt und die auf dem Hof stehenden Fahrzeuge sind praktisch unverkäuflich.
      MfG
      old man
      Das hieß doch in der DDR Beratungsmuster. Nur gucken. :XD:
      Yeti * 01.12.10 - † 11.05.22
      Jazz gehts los
      Selbstladend ohne Steckdose, sparsamer als ein Goggomobil
    • old man schrieb:

      Hallöchen,
      warum regt ihr euch auf . Es gibt keine Alternative zu Skoda .
      Nix Fahrverbot, Stillegung, Prozesse oder sonstige Nachteile .
      Vertraut nur dem Skoda Dieselversprechen und tauscht einfach um .
      skoda-auto.de/angebote/angebotsdetails/dieselversprechen
      Eine großartige Lachnummer, noch besser als die Vertrauensbildende Maßnahme !
      Für Skeptiker - ich habe mir erlaubt einiges Fett zu kennzeichnen - als Zitat:
      - Rechtlicher Hinweis:
      *Das ŠKODA Diesel-Versprechen gilt, wenn bestimmte Bedingungen der Inanspruchnahme („Aktionsvoraussetzungen“) kumulativ erfüllt sind: Auf Basis der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.2.2018 muss eine deutsche Körperschaft des öffentlichen Rechts im Rahmen eines Luftreinhalteplans ein Fahrverbot ausschließlich für Dieselfahrzeuge im Bundesgebiet angeordnet haben. Das Fahrverbot tritt zeitlich während der ersten 48 Monate nach dem datierten Abschluss des Kauf- bzw. Leasingvertrages („Rücknahmezeitraum“) über das Fahrzeug („Erstfahrzeug“) sowie räumlich in einer Gemeinde in einem Radius von 100 Kilometern um den melderechtlichen Erstwohnsitz oder die Arbeitsstätte des Fahrzeughalters in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft und muss das Erstfahrzeug umfassen. Das ŠKODA Diesel-Versprechen muss innerhalb von 30 Tagen ab dem erstmaligen Inkrafttreten des Fahrverbots in Anspruch genommen werden und gilt nur für die bei Erwerb des Erstfahrzeugs vorliegende Halter-Fahrzeug-Kombination (die Festlegung des anspruchsberechtigten Halters und seiner Adresse erfolgt bei Abschluss des Kauf-/Leasingvertrags über das Erstfahrzeug). Aktionsberechtigt sind die folgenden EURO-6-Diesel Fahrzeuge: ŠKODA Neuwagen sowie ŠKODA Gebrauchtwagen (nicht älter als 12 Monate ab Erstzulassung bei Abschluss des Kaufvertrages), die beim teilnehmenden ŠKODA Vertriebspartner innerhalb des Aktionszeitraums vom 1.4.2018 - 30.9.2018 erworben werden. Die Aktion gilt nicht für ausgewählte Sonderzielgruppen.
      Bei Vorliegen der Aktionsvoraussetzungen, nimmt der teilnehmende ŠKODA Vertriebspartner das bei ihm erworbene und vom Fahrverbot betroffene Erstfahrzeug zurück, wenn der Kunde bei diesem ŠKODA Vertriebspartner ein ŠKODA Neufahrzeug oder einen ŠKODA Vorführwagen mit maximal 6 Monaten bzw. 10.000 km Laufzeit zum Zeitpunkt des Kaufvertrags innerhalb des Rücknahmezeitraums erwirbt. Die Rücknahme des Fahrzeugs aus dem Erstgeschäft erfolgt im Wege des Ankaufs durch den ŠKODA Vertriebspartner zu einem Preis, der dem zum Kaufzeitpunkt zu erwarteten zukünftig gültigen Restwert entspricht (vorbehaltlich von Preiskorrekturen bei Schäden am Erstfahrzeug, die über die normale Abnutzungserscheinungen hinausgehen) und Bestandteil der zwischen dem teilnehmendem ŠKODA Partner und Fahrzeugkäufer zu schließenden Vereinbarung ist. Die Form der Rückgabe ist abhängig von der Finanzierungsart (Leasing oder Finanzierung über die ŠKODA Financial Services GmbH, bzw. Barverkauf) und ist ebenfalls Bestandteil der Aktionsvereinbarung.
      Zitat Ende.

      Also beim Verkauf sofort nichtig !
      48 Monate gültig.
      Wer entscheidet was mein Erstfahrzeug ist ?
      Wenn ich umziehe was dann ? (neuer Radius für die 100 km, Frist versäumt weil dort schon eingeführt ?)
      Keine Daten zur Nutzungsentschädigung !
      Was bei Unfallfahrzeugen ?
      Wertminderung bei Gebrauchsspuren ?
      Was passiert bei einen Fahrverbot im 100 km Umkreis wenn ich die 30 Tage verstreichen lasse und ein neues Fahrverbot zu einen späteren Zeitpunkt in einen anderen Ort ebenfalls im Umkreis in Kraft gesetzt wird ?
      Wenn ich die Frist verstreichen lasse weil mich die Verbotszone nicht betrifft diese aber später erweitert wird ?
      Muss ich 48 Monate bei Skoda Wartung + Ölwechsel durchgeführt haben ?
      Ankauf zum gültigen Restwert beim Skoda Vertriebspartner ?

      Großartig, frage einen Dieb was ist das wert, was Du gestohlen hast ?
      Aus jeden Zug steigt ein Dummer aus, aber ob der zu Skoda will ?
      F.U.
    • berme schrieb:

      Also kommt nur der Yeti oder ein Japaner in Frage. (Suzuki,Honda,Toyota,Mazda)
      Dann doch lieber ein guter gebrauchter GLK . ^^

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Da gibt es leider nur gut gebrauchte Diesel die preislich für mich okay sind.
      Diesel sind aber aufgrund meines Fahrprofils jetzt raus aus meiner Planung.

      Ein GLK 350 V6 Allrad Benziner mit 306 PS könnte aber für Privatiers linke Spur interessant sein . :)
      Dieses Angebot habe ich bei AutoScout24 gefunden. Mercedes-Benz GLK 350 4Matic (BlueEFFICIENCY) 7G-TRONIC - Endpreis: € 26.950,-
      autoscout24.de/angebote/merced…fe-4310-b5c7-02768c675413

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von berme ()

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