Tagfahrlicht / LED Tagfahrlicht

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Nur einmal so am Rande.
      Euch ist aber schon klar, das das Leuchtmittel (egal welches) eine E- Kennzeichnung benötigt, um es legal im Auto betreiben zu können.
      Das haben die Komponenten für den Amerikanischen Markt in der Regel nicht.
      Streng genommen erlischt mit dem Umbau dann die Betriebserlaubnis für das ganze Fahrzeug.

      Gruß Martin
    • Ich werde auf absebare Zeit diesen Umbau nicht machen, schon aus Preisgründen.

      Natürlich sollte sich das der TÜV mal anschauen. Ich würde (wenn ich's umbauen täte) eine Seite einbauen und dann mal vorfahren.
      Leuchtmitteltechnisch und elektrisch wird es da wohl wenig Probleme geben. Vom Licht selber her (Leuchtkraft, Farbtemperatur, Lichtverteilung) gibt es bestimmt entsprechende Vorschriften für das Tagfahrlicht - da kann der Prüfer bestimmt dazu etwas sagen.
      Bei dem Preis der Leuchtmittel ist der Preis für eine kurze Prüfung und Bescheinigung voraussichtlich Peanuts.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Nein, so einfach geht das leider nicht. Tatsache ist, dass Leuchtmittel ohne ein E-Zeichen nicht betrieben werden dürfen.

      Wenn man andere Leuchtmittel als die vorgesehenen einsetzt, ist normalerweise ein lichttechnisches Gutachten erforderlich. Der Preis hierfür übersteigt alles, was ein normaler Mensch dafür ausgeben mag. Und selbst wenn man einen Tüv-Prüfer findet, der es so abnimmt, ist es leider trotzdem nicht zulässig und führt tatsächlich zum Erlöschen der [lexicon]ABE[/lexicon].

      Allerdings dürfte dies in 99 % der Fälle keine Auswirkungen haben, denn selbst im Rahmen eines Unfalles gibt es nur dann wirkliche Probleme, wenn die Leuchtmittel Grund für den Unfall waren. Nur muss man sich halt auf mächtig Widerstand der Versicherung einstellen, wenn die Wind von der Sache bekommt.

      Langer Rede kurzer Sinn: Wer sich wirklich korrekt verhalten will, lässt davon lieber die Finger.

      Grüße

      Jan
      VCDS - Codierungen im MKK - zwischen F und FD

      Yeti 1.8 TSI, Mischungsverhältnis derzeit ca. 1:100 (Auto von Madame), bestellt Yeti Drive 1.4 TSI 4x4

      Audi A6 Avant 3.0 TDI 180 kW (meiner - noch), ab ca. 4/2017 Skoda Superb Combi 2.0 TSI 4x4 DSG L&K
    • LED'S bei Taglicht

      Hallo,

      bin neu im Forum und warte auf meinen Yeti 2,0 TDI.
      Hab im Vorfeld eine Frage an euch. Kann man bei Tagfahrlicht Led's (Birnen) einbauen. Würde, so hört man, strom sparen und die Lebensdauer der Birnen verlängern?

      Bacchus
    • Hallo Bacchus, bis dato gibt es keine zugelassenen Ersatz-LEDs für das Tagfahrlicht. Muss man noch ein bisschen warten - vielleicht kommt da noch was.
      Zitat: "Je mehr Leute es sind, die eine Sache glauben, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Ansicht falsch ist. Menschen, die Recht haben, stehen meistens allein."
      Soren Kierkegaard


      Skoda Yeti Forum Lexikon
    • Als Zusatz wird welche geben, ich habe hier bei Milotec LED-Tagfahrleuchten zum nachrüsten gesehen, sind aber noch in der Mache kommen im Dez.
      Hier noch der Hinweis für zusätzliches Positionslicht und Tagfahrleuchte laut ECER48:
      „bei zusätzlichem Positionslicht müssen die werksseitigen, vorhandenen Positionsleuchten dauerhaft
      stillgelegt werden“.
      :moin:
      .................."...und legt nicht jedes Wort auf die Goldwaage.."

    • ...ob die Milotec Teile auch als Kurvenlicht fungieren? "Dauerhaft stillegen" würde demnach auch das Aus für die Nebler bedeuten? Das wäre dann das Aus für mich in punkto LED-Nachrüstung...aber sieht nett aus, ich habe mich schon immer gefragt, wozu die "Platzhalter" im Stoßfänger sind. Das Silber gefällt mir allerdings weniger gut, ich denke, ich würde die schwarz lackieren lassen (bzw. in Wagenfarbe).
      Ganz hübsch finde ich auch die Scheinwerferblenden.
    • Nein, die Nebler sollten [lexicon]IMHO[/lexicon] funktionieren. Nur die [lexicon]TFL[/lexicon] Funktion wird rausprogrammiert. Ist für den Laien ja quasi dauerhaft, da er es selbst nicht einstellen kann (im Normalfall)
      May the Force be with you !
    • Was passiert mit dem Serien Standlicht, kann das auch wegprogrammiert werden :?:

      Jetzt müssen ja Scheinwerfer die nicht fuktionieren abgedeckt oder mit über Kreuz angebrachtes Klebeband kenntlich gemacht werden.
      Yeti * 01.12.10 - † 11.05.22
      Jazz gehts los
      Selbstladend ohne Steckdose, sparsamer als ein Goggomobil
    • Luke schrieb:

      Nein, die Nebler sollten [lexicon]IMHO[/lexicon] funktionieren. Nur die [lexicon]TFL[/lexicon] Funktion wird rausprogrammiert.


      also bei mir funzen die nebler nicht als tfl...

      [lexicon]TFL[/lexicon] sind bei mir separate reflektoren (nicht scheinwerfer), die mit eigenen leuchtmitteln befeuert werden. alles andere ist inzwischen nicht mehr erlaubt!

      und alles was (nach vorne) nicht funzt, muss abgedeckt werden. bedeutet also: böser blick (oder der von sesamstraßen-bert)!


      lg
      mi-go


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