amtlicher Rechtsbruch zur Fahrerermittlung

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • amtlicher Rechtsbruch zur Fahrerermittlung

      interessanter artikel in der autobild:
      autobild.de/artikel/unrechtmae…eldbescheide-4467393.html

      wenn sie mich schon rankriegen, dann sollten diese unrechts-unbewußten beamten auch dran glauben!!!

      "Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..."

      J. Fleischhauer
    • Das ist in der Tat gängige Praxis, hat aber auf die Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheids keinen Einfluss, da die Bußgeldstelle nichts falsch macht. Rechtswidrig handeln die Meldebehörden, die Meldedaten - hier Passfotos - der Bußgeldstelle übermitteln, ohne dass die Voraussetzungen hierfür vorlagen. Aber auch dort bewegt man sich in einer Grauzone, da die Meldebehörden letztlich ein Ermessen haben, ob sie im Einzelfall die Voraussetzungen zur Übermiittlung der Daten als gegeben ansehen oder nicht. Letztlich wird hier aber auch wieder von Autobild viel Wirbel um nichts gemacht, da diese Praxis den Betroffenen durchaus zugute kommt. Die Alternative wäre nämlich, dass die Bußgeldstelle den mutmaßlichen Täter zum Gesichtsvergleich zu sich einbestellt und das ist viel unangenehmer. Wer beschuldigt wird, ein Fahrzeug gefahren zu haben ohne es tatsächlich gefahren zu haben, hat im übrigen nichts zu befürchten, da die Behörde den Nachweis der Fahrereigenschaft erbringen muss. So hat derjenige, der einen eineiigen Zwillingsbruder oder -schwester hat, daher gute Chancen, um ein Bußgeld wegen zu schnellen Fahrens herumzukommen, muss allerdings dann mit einer Fahrtenbuchauflage rechnen. Problematisch kann es allerdings bei Doppelgängern werden, doch die sind zum Glück selten.

      Andreas
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