wenn sie mich schon rankriegen, dann sollten diese unrechts-unbewußten beamten auch dran glauben!!!
"Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..." J. Fleischhauer
Das ist in der Tat gängige Praxis, hat aber auf die Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheids keinen Einfluss, da die Bußgeldstelle nichts falsch macht. Rechtswidrig handeln die Meldebehörden, die Meldedaten - hier Passfotos - der Bußgeldstelle übermitteln, ohne dass die Voraussetzungen hierfür vorlagen. Aber auch dort bewegt man sich in einer Grauzone, da die Meldebehörden letztlich ein Ermessen haben, ob sie im Einzelfall die Voraussetzungen zur Übermiittlung der Daten als gegeben ansehen oder nicht. Letztlich wird hier aber auch wieder von Autobild viel Wirbel um nichts gemacht, da diese Praxis den Betroffenen durchaus zugute kommt. Die Alternative wäre nämlich, dass die Bußgeldstelle den mutmaßlichen Täter zum Gesichtsvergleich zu sich einbestellt und das ist viel unangenehmer. Wer beschuldigt wird, ein Fahrzeug gefahren zu haben ohne es tatsächlich gefahren zu haben, hat im übrigen nichts zu befürchten, da die Behörde den Nachweis der Fahrereigenschaft erbringen muss. So hat derjenige, der einen eineiigen Zwillingsbruder oder -schwester hat, daher gute Chancen, um ein Bußgeld wegen zu schnellen Fahrens herumzukommen, muss allerdings dann mit einer Fahrtenbuchauflage rechnen. Problematisch kann es allerdings bei Doppelgängern werden, doch die sind zum Glück selten.