Sommer- und Winterreifen mischen

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Sommer- und Winterreifen mischen

      Hallo Gemeinde!

      Ich war heute mal in sachen "Reifenkunde/Reifentechnik usw." unterwegs im Netz.

      In einem Beitrag habe ich dann gelesen, das achsweise gleiche Reifen, bzw. gleiches Profil gefahren werden muß/sollte.

      Alles gut bis hierhin, aber jetzt kommt etwas (zumindest für mich) Neues.

      "Es ist nicht verboten, achsweise Sommer und Winterreifen miteinader zu fahren", da die STVO nur zwischen Radial- und Diagonal-

      reifen unterscheidet.

      Abgesehen davon, das so eine "Paarung" schon etwas krank ist, mich hat es sehr überrascht.

      Ehrlich gesagt, ich kann`s ja net so recht glauben und werde der Sache noch weiter auf den Grund gehen.

      Gruß Jürgen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Handtuch () aus folgendem Grund: Tags ergänzt, Überschrift bearbeitet

    • Sachverstand ?

      Kimi01 schrieb:

      Abgesehen davon, das so eine "Paarung" schon etwas krank ist, mich hat es sehr überrascht.

      Ehrlich gesagt, ich kann`s ja net so recht glauben und werde der Sache noch weiter auf den Grund gehen.
      Ja, kaum zu glauben. Da kann man gut sehen wie "sinnnvoll" manche Vorschriften sind. In diesem Zusammenhang ist auch die Winterreifenpflicht für LKW und Busse interessant :( .

      berliner-kurier.de/polizei-jus…en-,7169126,21068020.html

      MfG.



      ...man muss kein Huhn sein, um beurteilen zu können , ob ein Ei schmeckt.



      Malachitgrüner 1.8 TSI - Bj. 2012 - Ambi+
    • Kimi01 schrieb:

      "Es ist nicht verboten, achsweise Sommer und Winterreifen miteinader zu fahren", da die STVO nur zwischen Radial- und Diagonal-

      Diese Aussage stimmt nur bedingt. Durch die Einführung der "Winterreifenpflicht" wurde auch verboten, Winterreifen nur auf einer Achse zu fahren, wenn witterungsbedingt Winterreifen erforderlich sind. Ausnahmen gibt es für Busse und LKW. Das bedeutet: Bei nicht winterlichen Straßenverhältnissen dürfen achsweise Winter- und Sommerreifen kombiniert werden, bei winterlichen Straßenverhältnissen müssen bei PKW auf jeder Achse Winterreifen aufgezogen sein. Ungeachtet dieser Vorgaben ist eine Mischung von Winter- und Sommerreifen nicht empfehlenswert. Ich selbst halte jegliche Mischbereifung, also auch Reifen gleicher Gattung aber unterschiedlicher Marken für nicht optimal. In Zeiten von [lexicon]ABS[/lexicon] und [lexicon]ESP[/lexicon] kann man allerdings auch nicht mehr davon sprechen, dass eine Mischbereifung von Winter- und Sommerreifen gefährlich wäre. Sinn macht sie aber keinesfalls.

      Andreas
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