Scheinwerferreinigungsanlage

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Scheinwerferreinigungsanlage

      Hallo Gemeinde,

      ich habe meinen Yeti jetzt schon gut drei Monate.

      Ist ein tolles Teil J

      Mein Verbrauch liegt (mit SH) bei rund 8,5 Liter im Stadtverkehr von Berlin.

      Meine Frage ist, bei den Xenon-Scheinwerfern die Reinigungsanlage geht jetzt nicht wieder rein,

      der Händler meinte ich solle den Wagen warm stellen ???? " Geht's noch?"

      Aber das kann doch nicht sein, dass die Teile jetzt immer „eingefroren“ bleiben oder?

      Weiß jemand wie man den Intervall oder die [lexicon]Scheinwerferreinigungsanlage[/lexicon] komplett deaktiviert??

      Bin für Vorschläge offen J

      Schönen Abend noch ….. :) :) :)
    • @ wegeto

      wegeto schrieb:

      Meine Frage ist, bei den Xenon-Scheinwerfern die Reinigungsanlage geht jetzt nicht wieder rein,

      der Händler meinte ich solle den Wagen warm stellen ???? " Geht's noch?"

      Aber das kann doch nicht sein, dass die Teile jetzt immer ?eingefroren? bleiben oder?
      Sehe ich es richtig, dass die [lexicon]SRA[/lexicon] eingefroren ist?
      Das hatte ich in 3 Wintern noch nicht. :whistling:

      Fahre mit deinem Yeti mal für ein , zwei Stunden in ein "warmes" Parkhaus, dann sollte es wieder funzen.
      Die SRA-Automatik darfst du nicht deaktivieren. die ist bei Xenon Vorschrift!

      Linky
      Einbauten
      - alles inklusive


      8)
    • Moin

      Das hatte ich im ersten Winter ( 2012 ) auch mal gehabt. Die wollte nicht wieder reinfahren. Nach abstellen des Autos hat es dann ca. 3 Stunden gedauert und de Restwärme des Motors hat die dann wieder aufgetaut, und sie veschwand wieder dorthin wo sie hingehört. Fahre seit dem kein Konzentrat oder einen Mix, sondern 100% pur. Seither keine Probleme, egal wie kalt auch war/ist.


      der Rainer :D
      :D der wo da yetifiziert ist ;(
    • Hi,

      bei unserem wird zu Beginn der Frostperiode die Sicherung der [lexicon]SRA[/lexicon] gezogen. Das handhabe ich schon seit meinem ersten Fahrzeug mit Xenonlicht so, da mir sonst durch das häufigere Scheibenreinigen bei winterlichem Mistwetter durch das automatisch eingebundene Intervall zu viel Wischwasser vergeudet wird. Erlaubt oder nicht, alle Leuchteneinheiten werden bei widrigen Witterungsverhältnissen bei uns eh über die Maßen häufig handereinigt. Was zudem für erheblich besseren Erfolgen bei den Hauptscheinwerfern führt, da das Ansprühen nur halbe Lunge ist.

      Beim Yeti sollte es für die [lexicon]SRA[/lexicon] nach meiner pdf-BA Steckplatz 31 sein, der mit 20 A abgesichert ist.

      Gruß, silent
      Man kann nicht alles idiotensicher machen. Immer wenn man‘s probiert, machen sie einfach bessere Idioten (geklaut von Uli G.)
    • Hi Leute,

      ich danke ALLEN.

      War gerade beim Händler, der Meister hat die [lexicon]SRA[/lexicon] mit dem Heißluftfön bearbeitet und dann ging es wieder :) :) ! Jetzt alles mit 100 % (aus Flasche :) Frostschutz aufgefüllt und hoffen. ;)

      Das mit der Sicherung habe ich aber dennoch im Hinterkopf. :thumbsup:
    • silent grey schrieb:

      Hi,

      bei unserem wird zu Beginn der Frostperiode die Sicherung der [lexicon]SRA[/lexicon] gezogen. Das handhabe ich schon seit meinem ersten Fahrzeug mit Xenonlicht so, da mir sonst durch das häufigere Scheibenreinigen bei winterlichem Mistwetter durch das automatisch eingebundene Intervall zu viel Wischwasser vergeudet wird. Erlaubt oder nicht, alle Leuchteneinheiten werden bei widrigen Witterungsverhältnissen bei uns eh über die Maßen häufig handereinigt. Was zudem für erheblich besseren Erfolgen bei den Hauptscheinwerfern führt, da das Ansprühen nur halbe Lunge ist.

      Beim Yeti sollte es für die [lexicon]SRA[/lexicon] nach meiner pdf-BA Steckplatz 31 sein, der mit 20 A abgesichert ist.

      Gruß, silent

      Super! Auf die 30 Euro, die man da im ganzen Winter braucht kommt´s auch drauf an. :thumbdown: Ich rechne pro Winter 4x5 Liter Kanister Konzentrat plus das Wasser, was meiner meinung nach nicht ins Gewicht fällt. Bei uns kostet ein m³ Wasser keine 3 Euro und das sind 1000 Liter, die ich bei zwei Autos bei weitem nicht verbrauche. Die [lexicon]SRA[/lexicon] ist da und bei Xenon Pflicht. Also wird sie auch benutzt. Das die [lexicon]SRA[/lexicon] nicht den ganzen Schmodder weg bekommt ist klar. Trotzdem...
    • Schwachsinn. Wo kein Kläger, da kein Richter, also was soll die Obrigkeitshörigkeit? Ich denke das sollte/kann jeder machen wie er will. Bei Minusgraden allein aus technischer Sicht die [lexicon]SRA[/lexicon] zu deaktivieren (auch über [lexicon]VCDS[/lexicon] möglich) und stattdessen handzureinigen ist völlig o.k.
      --------------------------------------
      Gruß aus Frankfurt a. Main / Uli
      (keine Weisheit od. Spruch)

      :!: Yeti 2.0 TDI 103 kW 4x4 [lexicon]DSG[/lexicon] Elegance :!:
    • Wollte nur mal anmerken: Wenn man das Konzentrat nicht mit Wasser mischt, gibt es tolle Schlieren auf der Scheibe und man braucht etwa doppelt so viel wie normal. Vielleicht hilft es stattdessen, die Schläuche vom Tank zur [lexicon]SRA[/lexicon] dick zu isolieren?!

      Ich bin Yetifahrer. Und zufrieden. So. :D


      Sapere aude. Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! -Immanuel Kant.
    • dator schrieb:

      Schwachsinn. Wo kein Kläger, da kein Richter, also was soll die Obrigkeitshörigkeit? Ich denke das sollte/kann jeder machen wie er will. Bei Minusgraden allein aus technischer Sicht die [lexicon]SRA[/lexicon] zu deaktivieren (auch über [lexicon]VCDS[/lexicon] möglich) und stattdessen handzureinigen ist völlig o.k.
      Hier muss ich doch mal etwas dazu sagen, denn so einfach ist das leider nicht. Es geht gar nicht um "Obrigkeitshörigkeit" oder "wo kein Kläger, da kein Richter", es geht auch nicht um ein eventuell fälliges "Knöllchen", es geht hier um viel mehr, nämlich um den Erhalt bzw. Verlust der allgemeinen Betriebserlaubnis für dieses Fahrzeug!

      Wenn jemand also Xenon-Licht bestellt hat, gehört dazu unbedingt die automatische Höheneinstellung der Scheinwerfer wie auch die vorgeschriebene Reinigungsanlage! Der Gesetzgeber hatte also die Betriebsgenehmigung für diese Lampen nur erteilt, wenn diese über die genannten Dinge verfügen, das gehört alles zusammen: Xenonlicht, Höhenregulierung und Reinigung!

      Legt man absichtlich eines dieser zusätzlichen Dinge still, warum auch immer, erlischt die Betriebserlaubnis!

      Man fährt also fortan ein Auto, das in einem sehr strengen Sinne nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen darf, man hat auch keinerlei Versicherungsschutz (unpräzise Formulierung: Bei einem verschuldeten Unfall wird die Haftpflichtversicherung zunächst den angerichteten Schaden bezahlen, wird sich dann allerdings ihre Aufwendungen vom Versicherungsnehmer wieder zurückerstatten lassen, sogenannter Regress, Kaskoschäden werden natürlich nicht bezahlt; aber hier gibt es durchaus Verhandlungsspielraum mit den Verantwortlichen der Versicherung, wenn man ansonsten guter Kunde in diesem Hause ist, kann es durchaus sein, dass die Versicherung trotzdem alles bezahlt und auf den Regress verzichtet, das ist aber nicht die Regel).

      Außerdem wird das Bewegen eines Kraftfahrzeuges ohne Betriebserlaubnis im Straßenverkehr von den Strafverfolgungsbehörden ganz anders bewertet als z. B. ein Tempoverstoß, da kommt ein Strafverfahren auf einen zu.

      Übrigens die gleiche Rechtslage haben wir, wenn es sich um andere nette Dinge handelt, die in so einem modernen Auto serienmäßig drin sind, wie [lexicon]ABS[/lexicon], EPS, Airbags usw.

      Wenn z. B. die Airbagkontrolllampe dauernd leuchtet, weil bekanntermaßen irgendwo ein Kontaktproblem besteht, dann muss man den Fehler in der Werkstatt (oder in Selbsthilfe, wenn mans kann) beheben lassen, und zwar schnellstmöglich. Ein einfaches Entfernen der Kontrolllampe würde in diesem Fall ebenfalls zum sofortigen Verlust der Betriebserlaubnis mit allen Folgen führen.

      Insofern stellt dieser "Rat", doch einfach die Sicherung der [lexicon]Scheinwerferreinigungsanlage[/lexicon] zu ziehen, einen Verstoß gegen die Forenregeln dar, weil da drin steht, dass man keine Tipps zu Gesetzesverstößen geben darf, oder so ähnlich.

      Daher bitte ich die Moderation höflich, diesen obigen Beitrag zu entfernen.


      Grüße
      Udo
    • Das Verhalten der Versicherungen in so einem Fall kann ich bestätigen, da die meisten Versicherungen mit allen Mitteln versuchen sich von der Leistung zu befreien. Sollte also der Fall "fehlende Betriebserlaubnis" vorliegen, so wird diese Tatsache gerne dazu genutzt werden, egal ob ein Unfall mit dieser Tatsache der dreckigen Scheinwerfern zu tun hatte oder nicht.
      Um also Ärger aus dieser Richtung zu vermeiden, ist es angebracht immer darauf zu achten, dass alles i. O. ist. Das gilt übrigens auch für z.B. nicht zugelassene Glühbirnen, LED-Tagfahrlichter etc.
    • Du kannst auch mit [lexicon]VCDS[/lexicon] einstellen wie oft deine Scheinwerfer gereinigt werden. Standard ist nach jedem 4. mal sprühen.....du kannst den Wert auch auf 15 erhöhen (VCDS vorausgesetzt)....
      Habe ich bei mir gemacht, ist zwar nicht ganz deaktiviert aber damit kann man leben...


      [lexicon]Scheinwerferreinigungsanlage[/lexicon] Anpassen

      -Stg 09 BCM > Funktion 10 Anpassung > Kanal 26 > alter Wert 4 (Standard) spritz jedes 4 Mal > von 4 auf
      15 einstellen
      Wenn du sprichst, wiederholst du nur, was du eh schon weißt; wenn du aber zuhörst, kannst du unter Umständen etwas Neues lernen. – Dalai Lama
    • atzenhainer schrieb:

      Alternativ einfach auf 25W Xenon umrüsten. Dann wird die SWRA und die ALWR nicht mehr benötigt. ;)
      Aber auch diese Änderung wichtiger sicherheitsrelevanter Fahrzeugausstattungen muss aktenkundig beim TüV oder einer anderen dafür zertifizierten Organisation durchgeführt werden, man kann nicht einfach eine nicht vorgesehene Lampe (Leuchtmittel) in einen dafür nicht geprüften Scheinwerfer einsetzen, Lampe und Leuchtmittel gehören zusammen, bilden eine Einheit, nur so ist das alles geprüft und zugelassen worden. Setzt man da einfach eine andere Birne ein, erlischt auch dann die Betriebserlaubnis für das gesamte Auto!

      Also wird man mit diesem Begehren beim TüV vorstellig werden müssen ..... und was macht der TüV in so einem Fall? Der fragt den Hersteller, ob da Bedenken bestehen, ob durch das Einsetzen einer anderen, schwächeren Birne die Leuchteigenschaften sich nur insoweit ändern, dass nachher noch alles im gesetzlichen Rahmen bleibt. Die TüV-Leute (oder Dekra, GtÜ usw.) sichern sich natürlich ab, bevor sie ihr O.K. geben, ist doch klar.

      Was wird der Hersteller wohl antworten? Nun, der wird sich bedeckt halten und irgendwas von "haben wir so noch nicht geprüft", oder so murmeln, wieso sollte der sich in dieser Sache einsetzen? Der hat daran kein Interesse. Also wird die Antwort negativ ausfallen.

      Wer mit der Existenz einer [lexicon]Scheinwerferreinigungsanlage[/lexicon] nicht klarkommt, der sollte sich die Frage gefallen lassen, warum er denn sowas gekauft hatte? Nahezu jedes Auto kann man auch mit viel billigeren Halogenscheinwerfern bekommen, die haben dann keine Scheinwerferreinigung.

      Ich halte eine [lexicon]Scheinwerferreinigungsanlage[/lexicon] für ein tolles, sicherheitsförderndes Zubehör, wenn man mal durch winterlichen Matsch und Dreck fahren muss, ist die Reinigung der Leuchten eine prima Sache. Um ein Einfrieren zu verhindern, kann man den Waschwasserbehälter mit einer dafür geeigneten Frostschutz- und Reinigungsflüssigkeit auffüllen, gibts für schmales Geld eigentlich überall zu kaufen, in jedem Supermarkt, notfalls auch pur das Zeug einfüllen.


      Grüße
      Udo
    • Hab meine [lexicon]SRA[/lexicon] auch bei der letzten inspektion auf jedes 15.Mal umstellen lassen. Das ist nun OK. Vorher konnte ich keine Langstrecke bei Schmuddelwetter ohne Auffüllen fahren. Das hat mächtig genervt.
      Bei meinem Sommerauto Mini Cabrio mit Xenon ist das übrigens besser gelöst: Da gibt es einfach 2 Tanks. Wenn der Tank für die [lexicon]SRA[/lexicon] leer ist dann geht wenigstens noch die Scheibenreinigung. Für beide Füllstände gibt es eine eigene Anzeige, wenn der Behälter fast leer ist.
      Grüße
      Thilo
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