YETI_in_red schrieb:
Das sieht das ZDF selbst anders
Woran machst Du genau fest, dass das ZDF das anders sieht (also einen Zusammenhang zwischen der "Qualität des Fernsehens" und der "Zahlung eines Rundfunkbeitrags" herstellt)?
Im verlinkten "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" geht es primär darum, wer den Beitrag zu zahlen hat und warum ("funktionsgerechte Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks").
Im verlinkten "ZDF-Staatsvertrag" wird zwar im § 5 geregelt, wie Sendungen gestaltet werden sollen, in § 12, wer die Verantwortung für Sendungen trägt, und in § 15, wie Beschwerden behandelt werden ("Das ZDF stellt sicher, dass Programmbeschwerden, in denen die Verletzung von Programmgrundsätzen behauptet wird, innerhalb angemessener Frist schriftlich beschieden werden.") Nirgendwo finde ich aber einen Hinweis darauf, dass man den Rundfunkbeitrag aufgrund 'mangelnder Qualität' kürzen darf oder gar nicht mehr zu zahlen braucht.
In der verlinkten "Selbstverpflichtungserklärung des ZDF" wird in teilweise 'blumiger' Sprache beschrieben, was das ZDF im Oktober 2012 für die kommenden 2 Jahre so alles plant. Der Rundfunkbeitrag kommt nur am Rande vor und nur in dem Zusammenhang, dass vor dem Hintergrund, dass sich Menschen mit Behinderung ab 2013 auch an der Finanzierung beteiligen (müssen), entsprechende Angebote für diese Gruppe (Untertitel, Audiodeskription) fortgeführt und ausgebaut werden sollen.
Einerseits geht es also um die Regelung der Beitragspflicht, andererseits um die formale und inhaltliche Gestaltung des Programms. Einen Widerspruch zu Andreas' Aussage kann ich aber nicht erkennen. Generell fände ich es sinnvoll, die Diskussion um die Qualität des Fernsehprogramms von der um das/die Beitragsmodell/e abzukoppeln.
LG lego63