SQ5 schrieb:
Einfach mal die Plausibilität der Sachlage prüfen. Nur weil Gutachten teuer sind, sollte man für die Wahrheitsfindung doch gebrauch davon machen.Käfer62 schrieb:
Was soll denn ein Gericht anders machen, wenn "Aussage" gegen "Aussage" stehen.
Im Strafverfahren/Bußgeldverfahren muss die Staatsanwaltschaft/Behörde einem den Tatvorwurf nachweisen, wobei ggf. auch ein Indizienbeweis ausreicht. Im Zweifel gilt der Grundsatz "In dubio pro reo". Wer also z.B. mit einer Dashcam erwischt wird, kann nur dann belangt werden, wenn nachgewiesen wird, dass die Dashcam im Dauerbetrieb lief.
Im Zivilverfahren hingegen nimmt das Gericht keine Tatsachenfeststellung von Amts wegen vor. Das ist ihm untersagt. Die Wahrheitsfindung obliegt dem Gericht also nur insoweit, als es angebotene Beweise zu würdigen hat. Es ist ansonsten vielmehr an das Parteivorbringen gebunden, wobei im Falle von "Aussage gegen Aussage" das immer zu Lasten desjenigen geht, der die Beweislast trägt. Das ist in der Regel derjenige, der eine Behauptung aufstellt. Stellt eine Partei eine Behauptung auf, die von der Gegenseite nicht bestritten wird, gilt das als zugestanden, und zwar auch dann, wenn die Behauptung nicht stimmt (nur deshalb hat VW übrigens im Abgasskandal die Verfahren verloren). Es ist Aufgabe der Parteien, für die von Ihnen behaupteten Tatsachen Beweismittel anzubieten. Bei Verkehrsunfällen kann dabei eine Dashcamaufnahme sehr hilfreich sein. Ansonsten muss man, falls Zeugen fehlen oder keine präzisen Aussagen machen können, ggf. ein Sachverständigengutachten als Beweis anbieten. Die Kosten für das Gutachten trägt am Ende derjenige, der den Rechtsstreit verliert, wobei das Gericht allerdings von demjenigen, der das Sachverständigengutachten als Beweis anbietet, in aller Regel zunächst einmal einen Kostenvorschuss verlangt.
Das Problem bei Verkehrsunfällen liegt darin, dass der Geschädigte einen unmittelbaren Anspruch gegen die gegnerische Versicherung hat, so dass Verfahrensgegner die Versicherung des Schädigers ist. Haben beide Verkehrsteilnehmer einen Schaden und lässt sich die Schuld ohne teures Sachverständigengutachten nicht eindeutig feststellen, verzichten die beiden beteiligten Versicherungen oft darauf, die Schuldfrage durch ein SV-Gutachten klären zu lassen und einigen sich auf Schuldanteile beider Parteien, was dann meist für beide Versicherungsnehmer ein Hochstufung bei der Rabattstufe zur Folge hat, was natürlich ärgerlich ist. Das gilt besonders dann, wenn die Unfallbeteiligten ihr Fahrzeug bei der gleichen Versicherung versichert haben, so dass die Versicherung so oder so zahlungspflichtig ist. Da ist ihr das Hochstufen bei beiden Versicherungsnehmern natürlich nur recht. Um das zu verhindern, müsste man dann selbst gegen die gegnerische und ggf. sogar gegen die eigene Versicherung klagen mit allen Risiken, die damit verbunden sind.
Andreas