was haltet ihr von Dashcams ?

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • was haltet ihr von Dashcams ?

      ich habe gestern mal nen Testbericht über Dashcams gelesen.
      In Russland für Beweislagen schon oft eingesetzt. Was haltet ihr davon ?
      Dieser hier iTracker GS6000-A2 ist vom Preis-Leistungsverhältnis ganz interessant.
      chip.de/artikel/Dashcam-Alle-I…ra-und-Test_67605062.html

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von berme ()

    • Klar gibt es Überschneidungen, eine Dashcam kann man als Actioncam einsetzen und umgekehrt. Ich würde die Threads nicht zusammenlegen, denn Dashcams und Actioncams unterscheiden sich durch Ausstattung und Zubehör.

      Ich versuche mal eine Definition:
      • Dashcam - dieser Thread
        Zeitweise oder dauerhaft im Auto montiert, in der Regel an der Frontscheibe mit Blick nach vorn. Spannungsversorgung über das Bordnetz, evtl. mit kleinem Pufferakku. Die Kamera wird ergänzt durch Beschleunigungssensoren, GPS, Bewegungsmelder und ähnliches und kann teilweise sogar Fahrzeugfunktionen wie Blinker aufzeichnen.

      • Actioncam - [ sonstiges ] Erfahrungen mit Aktionskameras
        Mobil einsetzbare Kamera mit Akku. Im Fahrzeugbereich mit Saugnapf oder Klebehaltern außen und innen einsetzbar, auch unter Wasser oder im Spritzbereich (je nach Ausstattung).
      Handtuch
      DON'T PANIC!
    • Dashcams vor dem Aus in Deutschland?

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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt

    • Das Thema hatten wir in einem anderen Thread ja schon einmal erörtert. Schon damals war ich der Ansicht, dass die Dashcams mit § 6b BDSchG nicht vereinbar sind, weshalb ich natürlich auf die Entscheidung des VG Arnsberg gespannt bin. Allerdings dürfte diese Entscheidung - ganz gleich wie sie ausfällt - nur vorläufigen Charakter haben, da mit Sicherheit die nächste Instanz angerufen werden wird. Knackpunkt wird sein, ob die Verwendung von Dashcams zur Beweissicherung bei Unfällen als Wahrnehmung eines berechtigten Interesses angesehen wird. M.E. ist das nicht der Fall, aber warten wir mal ab, was das Gericht hierzu sagen wird.

      Ein weiteres Problem bei den Dashcams ist die Verbreitung der Aufnahmen im Internet. Sind auf den Aufnahmen Personen identifizierbar abgebildet, stellt dies eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild dar, wodurch Schadensersatzansprüche ausgelöst werden können. Aber das ist ein anderes Thema.

      Andreas
    • berme schrieb:

      Ich würde Dashcams als Beweismittel begrüssen, da ohne oft zu Unrecht entschieden wird.
      Woanders wird es mit dem Datenschutz in Deutschland komischerweise auch nicht so genau genommen.

      Da stimme ich dir uneingeschränkt zu. Ich halte den Datenschutz zwar für sehr wichtig, bin aber auch der Meinung, dass die Datenschützer hierbei oft die Prioritäten falsch setzen. Das Internet ist voll von z.T. gravierenden Datenschutzverletzungen. Und was tun die Datenschützer? Sie tun nichts dagegen sondern konzentrieren sich mehr darauf, wie sie unbescholtene Dashcam-Nutzer vor den Kadi bringen können. Hier ist allerdings auch der Gesetzgeber aufgerufen, vernünftigere Gesetze zu erlassen.

      Andreas
    • Die Argumentation an sich:„Dashcams zeichnen den Verkehr sowie Personen,
      die sich in der Nähe einer Straße aufhalten, ohne Anlass und permanent
      auf, so dass eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmern betroffen ist, die
      sämtlich unter einen Generalverdacht gestellt werden, ohne dass sie von
      der Überwachung Kenntnis erlangen oder sich dieser entziehen können.“
      ist ja durchaus nachvollziehbar, aber bevor ich meine Dashcam abmache, sind dann erstmal hundertausende andere Kameras fällig, die das ebenso machen. Angefangen mal bei den Toll-Collect-Kameras, die ebenfalls nichts anderes tun.

      Im übrigen sehe ich mir nur gelegentlich mal den Chip an, ob die Dashcam überhaupt noch funktioniert. Ansonsten wird zwar aufgezeichnet, es sieht sich aber erst dann jemand die Aufzeichnung an, wenn Grund dazu besteht. Von mir aus könnte der Chip meinetwegen auch verplombt werden oder sowas.

      Bevor das mal endgültig durchgeklagt ist, ist deine Cam vermutlich eh veraltet, so lange bleibt sie drin.
      Mein Chef wollte mich durch einen Roboter ersetzen.
      Er konnte keinen finden, der nur Solitär spielt und im Internet surft.
    • Ich finde es immer wieder erstaunlich, wie unterschiedlich andere Länder mit diesem Thema umgehen.


      In Deutschland machen wir vieles, um eine erneute Diktatur zu verhindern. In anderen Ländern zeigt man für die Angst bei uns sogar Verständnis - hat aber zeitgleich nicht im Ansatz eine solche Angst selbst. Das ist heftig.

      In GB hinterfragt man einen möglichen Missbrauch ganz anders und geht mit Überwachung auch ganz anders um (Das erklärt vielleicht auch die anderen Reaktionen gegenüber den Enthüllungen von Snowden?).

      In meiner kleinen süßen Reihenhaussiedlung in England war eines Tages die CCTV-Camera vor meinem Haus kaputt. Egal, dachte ich und war entspannter als vorher. Meine Nachbarn sahen das ganz anders und waren eher aufgeregt, bis sie wieder funktionierte. Nach ein paar Jahren fand ich die Dinger nicht nur nicht mehr schlimm, sondern sogar ok. Sie erfüllen halt einen guten Zweck, wenn man keine Angst haben muss, dass jemand daherkommt und die Demokratie stürzt....
      Einst baute einer aus einem DeLorean eine Zeitmaschine - reiste ins 22te Jahrhundert und, kam mit einem Tesla wieder...
      ...der DeLorean wurde wegen Umweltverschmutzung auf der Stelle stillgelegt :cursing:
    • ACHTUNG!
      In der aktuellen 'Motorwelt' wird wie folgt berichtet:


      Immer mehr Autofahrer filmen mit Videokameras, sogenannten Dashcams, das Verkehrsgeschehen, um bei etwaigen Unfällen ein Beweismittel zu haben. Dies verstößt nach Ansicht der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern gegen das Datenschutzgesetzt und ist unzulässig. Die Verfolgung und Ahndung von Verkehrssünden sei Polizeisache. In Österreich wird der private Dashcam-Einsatz bereits mit Strafen von bis zu 10.000 Euro geahndet.



      Nicht, dass ihr beim Filmen einer hübschen Passfahrt zum Bettler werdet! 8|

      LG Markus
      Alle Verallgemeinerungen sind falsch - einschließlich dieser! (Donald H. Rumsfeld)
    • ACHTUNG!
      In der aktuellen 'Motorwelt' wird wie folgt berichtet:


      Immer mehr Autofahrer filmen mit Videokameras, sogenannten Dashcams, das Verkehrsgeschehen, um bei etwaigen Unfällen ein Beweismittel zu haben. Dies verstößt nach Ansicht der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern gegen das Datenschutzgesetzt und ist unzulässig. Die Verfolgung und Ahndung von Verkehrssünden sei Polizeisache. In Österreich wird der private Dashcam-Einsatz bereits mit Strafen von bis zu 10.000 Euro geahndet.



      Nicht, dass ihr beim Filmen einer hübschen Passfahrt zum Bettler werdet! 8|

      LG Markus
      Alle Verallgemeinerungen sind falsch - einschließlich dieser! (Donald H. Rumsfeld)
    • Q5-Killer schrieb:

      "In Österreich wird der private Dashcam-Einsatz bereits mit Strafen von bis zu 10.000 Euro geahndet." (Zitat ADAC)

      In Deutschland ist das (noch) nicht möglich, da es hierfür an einer Rechtsgrundlage fehlt. Das Aufnehmen mit Dashcams verstößt zwar gegen § 6b BDSchG, wenn sich kein berechtigtes Interesse an der Aufnahme nachweisen lässt, doch ist diese Regelung nicht an eine Bußgeldvorschrift gekoppelt, so dass sich der Verstoß letztlich auch nicht ahnden lässt. Möglich ist allerdings die Beschlagnahme von Aufnahmematerial oder ggf. auch der ganzen Kamera.

      Andreas
    • Q5-Killer schrieb:

      "In Österreich wird der private Dashcam-Einsatz bereits mit Strafen von bis zu 10.000 Euro geahndet." (Zitat ADAC)

      In Deutschland ist das (noch) nicht möglich, da es hierfür an einer Rechtsgrundlage fehlt. Das Aufnehmen mit Dashcams verstößt zwar gegen § 6b BDSchG, wenn sich kein berechtigtes Interesse an der Aufnahme nachweisen lässt, doch ist diese Regelung nicht an eine Bußgeldvorschrift gekoppelt, so dass sich der Verstoß letztlich auch nicht ahnden lässt. Möglich ist allerdings die Beschlagnahme von Aufnahmematerial oder ggf. auch der ganzen Kamera.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      ...wenn sich kein berechtigtes Interesse an der Aufnahme nachweisen lässt,...

      Was ist den ein berechtigtes Interesse? Ich möchte Urlaubsfahrten aufnehmen, um die Filme für ein Urlaubsvideo zusammenzuschneiden. Reicht das?
      Das BDSchG gilt ja auch abseits der StVO. Darf ich z. B. beim Yetitreffen im Offroadpark die Kamera mitlaufen lassen?
      Ich gehe vorerst davon aus, dass beides erlaubt ist. Besonders in Offroadparks ist jedes zweite Auto und jeder Fussgänger mit Kameras ausgerüstet. Da muss sich jeder bewust sein, dass er gefilmt werden kann. Irgendwo habe ich auch schon mal unterschrieben, dass der Betreiber mich fotografieren darf. :wech:

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