Das Verwaltungsgericht Ansbach hat heute die seit längerem erwartete Entscheidung zur Zulässigkeit der Benutzung von Dashcams in Kraftfahrzeugen getroffen und sie offenbar als nicht vereinbar mit datenschutzrechtlichen Bestimmungen angesehen.
Damit hat sich erstmals in Deutschland ein Gericht zur Zulässigkeit von Dashcams geäußert. Sobald das Urteil oder eine offizielle Stellungnahme des Gerichts vorliegt, werde ich es hier einstellen oder verlinken. Auch wenn diese Entscheidung noch nicht abschließend sein dürfte, so ist sie für mich alles andere als überraschend und bei der gegebenen Gesetzlage konsequent.
Die Begründungen sind nachvollziehbar und ich persönlich begrüße die Entscheidung, zumal auch entsprechende Ermessensspielräume diskutiert wurden.
Grüße - Bernhard
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Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
Krass finde ich allerdings, daß ich im Falle eines Unfalls oder ähnliches diese Aufnahme nicht für die Polizei verwenden darf. Da kann mir jemand richtig übel in die Kiste fahren, bekommt vielleicht einen Freispruch. Eine eventuelle Aufnahme dürfte ich dann nicht verwenden, um meine Unschuld zu beweisen. Da würde ich ausrasten!
Es wird aber schwierig wenn die Dinger im Auto verboten werden. Erst wenn man einen unverfänglichen Zweck (also kein willkürliches dauerhaftes Aufzeichnen des Verkehrs) glaubhaft machen kann, wird es im Ermessen der Ordnungshüter oder des Gesetzes liegen die Kamera dem Betroffenen nicht sogar abzunehmen. Verhält sich dann so ähnlich wie mit den verbotenen aktiven Radarwarngeräten oder eher wie mit Einhand-Messern.
Grüße - Bernhard
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Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
Mit den Radarwarnern verhält es sich so:
In Deutschland ist zwar das Handeln und Besitzen dieser Geräte legal, das Betreiben oder betriebsbereite Mitführen im Fahrzeug jedoch seit 2002 verboten. Es stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, deren Aufdeckung mindestens 75 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg sowie meistens die Beschlagnahmung des Geräts nach sich zieht.
Zu den Einhandmessern:
Nach dem aktuellen Waffenrecht dürfen Messer mit einhändig feststellbarer Klinge nicht (zugriffsbereit) geführt werden (§42a WaffG; Stand 7. August 2013). Das zugriffsbereite Führen eines Messers ist hingegen für Ausführungen mit feststehender Klinge erlaubt (bei diesen handelt es sich dann jedoch nicht mehr um „Einhandmesser“), wobei nur eine Klingenlänge von bis zu 12 cm zulässig ist (§ 42a WaffG). Ein Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld bis 10.000 Euro und Einziehung des Gegenstands geahndet.
Das bedeutet also, weder ein betriebsbereites Radar-Warngerät noch ein zugriffsbereites Einhandmesser ist erlaubt!
Im Bereich der Ordnungswidrigkeiten gibt es generell einen Ermessensspielraum der zuständigen Behörde, bei Straftaten nicht!
Grüße
Bernd
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"Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"
Es wird aber schwierig wenn die Dinger im Auto verboten werden.
Wenn...
Dieses Urteil sagt ja erstmal was anderes. Ich glaube allerdings aus diversen Gründen nicht, dass sich diese Rechtsprechung so durchsetzt, oder entsprechend zu einem Gesetz wird.
Mein Chef wollte mich durch einen Roboter ersetzen.
Er konnte keinen finden, der nur Solitär spielt und im Internet surft.
Damit könnte er sehr viel mehr Falschparker am Tag überführen, bei Großveranstaltungen wäre 4stellig nicht realitätsfremd.
Ich hoffe, dass er doch keinen Yeti hat und hier nicht mitliest
Für die ein oder andere Situation hätte ich mir ne Dashcam gewünscht, auf diese dürften datenschutzhalber dann aber nur die Versicherung und Polizei Zugriff haben.
Die Benutzung ist aber nicht verboten. Verboten ist es die Bilder oder Filme weiterzugeben oder in irgendeiner Form der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. So habe ich das Urteil verstanden!
Ich finde das Urteil hohl, dann müssten auch alle Überwachungskameras an Gebäuden abgeschafft werden.
Warum soll das nicht zur Aufklärung von Unfällen verwendet werden. Es gab schon oft Fehlentscheidungen ohne diese Beweise.
Gegen ungewollte Veröffentlichung im Internet kann man sich ja wehren.