berme schrieb:
In dem Urteil geht es doch nicht um die (Nicht-)Aufklärung von Unfällen.
Es geht doch m. E. um einen Anwalt der sich als Hilfspolizist aufführt und vorsätzlich Verkehrssünder aufnimmt, ausschließlich um sie dann bei der Rennleitung anzuzeigen.
Wenn ich aber eine Kamera im Auto installiert habe, um die "schönen Gebäude" rechts und links neben den Straßen Berlins oder um die Vielfältigkeit der Landschaft neben deutschen Autobahnen aufzunehmen, trifft doch dieses Urteil nicht zu - auch nicht, wenn zufällig ein Unfall mit aufgezeichnet wurde.
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was haltet ihr von Dashcams ?
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