was haltet ihr von Dashcams ?

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • berme schrieb:

      In dem Urteil geht es doch nicht um die (Nicht-)Aufklärung von Unfällen.
      Es geht doch m. E. um einen Anwalt der sich als Hilfspolizist aufführt und vorsätzlich Verkehrssünder aufnimmt, ausschließlich um sie dann bei der Rennleitung anzuzeigen.

      Wenn ich aber eine Kamera im Auto installiert habe, um die "schönen Gebäude" rechts und links neben den Straßen Berlins oder um die Vielfältigkeit der Landschaft neben deutschen Autobahnen aufzunehmen, trifft doch dieses Urteil nicht zu - auch nicht, wenn zufällig ein Unfall mit aufgezeichnet wurde.
    • Rock.Opa schrieb:

      Hallo ADMIN, 8)
      die Diskussion läuft doch schon ... ?(
      Guckst du: was haltet ihr von Dashcams ?
      Zweimal das gleiche diskutieren finde ich doof ;(

      Herrlich, jetzt ist unser Micha Opfer seiner eigenen Restriktion geworden. Das kommt davon, wenn man den Smalltalk aus dem Portal verbannt. Vielleicht ist das jetzt ein Grund, das doch wieder zu ändern. Zumindest sollten die beiden Threads zusammengefasst und aus dem Smalltalk herausgenommen werden, denn dort gehört das Thema Dashcam zweifellos nicht hin. Zu der Entscheidung des VG Ansbach werde ich später noch meine Meinung äußern.

      Andreas
    • :baby: Korrektur zu #32

      berme schrieb:

      Ich finde das Urteil hohl, dann müssten auch alle Überwachungskameras an Gebäuden abgeschafft werden.
      Warum soll das nicht zur Aufklärung von Unfällen verwendet werden.

      Meine Aussage dazu:
      In dem Urteil geht es doch nicht um die (Nicht-)Aufklärung von Unfällen.
      Es geht doch m. E. um einen Anwalt der sich als Hilfspolizist aufführt und vorsätzlich Verkehrssünder aufnimmt, ausschließlich um sie dann bei der Rennleitung anzuzeigen.
      Wenn ich aber eine Kamera im Auto installiert habe, um die "schönen Gebäude" rechts und links neben den Straßen Berlins oder um die Vielfältigkeit der Landschaft neben deutschen Autobahnen aufzunehmen, trifft doch dieses Urteil nicht zu - auch nicht, wenn zufällig ein Unfall mit aufgezeichnet wurde.
    • berme schrieb:

      Gegen ungewollte Veröffentlichung im Internet kann man sich ja wehren.

      Jau, aber erst wenn das Kind bereits im Brunnen abgesoffen ist...

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Rock.Opa schrieb:

      Punkt 2 - naja ... :rolleyes:

      Du bist viel zu gnädig mit Micha. Da gehört kein "naja" hin sondern ein "geht gar nicht". Schließlich hat Micha seinen eigenen Beitrag (Threaderöffnung) ja auch nicht im Smalltalk untergebracht sondern richtigerweise bei "Recht und Gesetz" und nun soll alles weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Insidersmalltalk behandelt werden. Damit sich auch andere, die den Smalltalk für gewöhnlich nicht lesen, an der Diskussion beteiligen können, bitte ich Micha hiermit nochmals, den ganzen (jetzt zusammengefassten Thread) aus dem Smalltalk heraus zu nehmen, denn das Thema Dashcam ist zweifellos ein Autothema. In den Smalltalk gehören aber nur die Themen, die keinen Bezug zu Autos haben.

      Andreas
    • bei mir läuft seit 2 monaten eine dash cam beim fahren ständig mit einer 5min schleife ,wenn karte voll ist wird älteres material gelöscht, es ist gut so!

      das urteil von ansbach(by) , ist klar zu verstehen und bedeutet nicht das ende der dashcams.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von potsie () aus folgendem Grund: wer zuerst liest und dann schreibt hat mehr davon

    • So, jetzt aber wieder zurück zum Thema. Das VG Ansbach hat inzwischen eine Presseerklärung zu der Entscheidung veröffentlich, durch die die zum Teil doch widersprüchlichen Interpretationen der in der mündlichen Verhandlung getroffenen Aussagen in den Medien (und auch hier im Forum) ins rechte Licht gerückt werden. Danach sind Dashcams in aller Regel verboten, weil die mit ihnen verfolgten Zwecke kein schutzwürdiges Interesse des Betroffenen begründen, so wie es auch zu erwarten war. In den Medien ist das gestern (und auch heute) leider vielfach falsch dargestellt und der Eindruck erweckt worden, als seien Dashcams dann erlaubt, wenn man sie nur für rein private Zwecke mitlaufen lässt. Basierend auf der derzeitigen Gesetzteslage sind Ergebnis und Begründung folgerichtig. Das Gericht hat zwar die Berufung wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen, ich glaube allerdings nicht, das das Berufungsgericht zu einer anderen Entscheidung kommt. Hier die Pressemitteilung:

      vgh.bayern.de/media/vgansbach/presse/p-2014-20.pdf

      Welche Auswirkungen hat die Entscheidung jetzt für Dashcamnutzer? Das Benutzen einer Dashcam im Fahrzeug ist zwar verboten, stellt jedoch entgegen weit verbreiteter Ansicht keine Ordnungswidrigkeit dar, kann also nicht mit einem Bußgeld geahndet werden, weil das BDSG an den Tatbestand keine Ordnungswidrigkeit geknüpft hat. Die zuständigen Behörden können eine Dashcam jedoch beschlagnahmen und einziehen. Wenn das allgemeine Persönlichkeitsrecht Dritter verletzt wurde, können sich zivilrechtlich Schadensersatzansprüche des Verletzten daraus ergeben. Ob eine widerrechtlich zustande gekommene Aufnahme in einem Zivil- oder auch Strafverfahren als Beweismittel anerkannt wird, obliegt der Entscheidung des Richters und kommt letztlich auf den Einzelfall an. Auch hier ist eine Interessenabwägung vorzunehmen, die allerdings in der Regel zugunsten des Betroffenen ausfallen dürfte, da er anders als bei der Frage der Zulässigkeit von Dashcams dann kein bloß abstraktes sondern ein konkretes Interesse geltend machen kann.

      Andreas
    • Ein bißchen inkonsequent ohne dem Ordnungswidrigkeit-Tatbestand. Da fehlt dann ein wenig die Abschreckung weil die Geräte heutzutage sehr billig sind und bei Wegnahme leicht ersetzt werden können. So wird es ungebremst mehr und mehr zweifelhafte Videos im Netz geben. Schade.

      Gegen zugriffsbeschränkte/verblombte Black-Boxen (ohne Video-Funktion) in Fahrzeugen habe ich dagegen gar nichts.

      Grüße - Bernhard
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    • Herne schrieb:

      Werden die Dinger aus Polizeiwagen auch ausgebaut? Ich möchte bei einer allgemeinen Verkerkehrskontrolle auch nicht gefilmt werden.

      Die Polizei hat Aufgaben zu er füllen und deswegen darf sie einiges, was "normale Bürger" nicht dürfen und das ist gut so.
      Die Polizei darf mit Blaulicht und Martinshorn mit Rot über die Ampel fahren, das darfst Du auch nicht, egal wie eilig Du es hast und wie wichtig es ist. Die Polizei darf auch mit Waffen durch die Gegend laufen, Du darfst es nicht, ich wiederhole mich, und das ist gut so.
      Ich sehe gar keinen Sinn in den Dashcams, die braucht kein Mensch. Ich fahre seit 44 Jahre Auto und bei mir war nie so eine Dashcams notwendig. Es haben mir schon Mleute im Laufe der Jahre die Vorfahrt genommen, ich habe gebremst obwohl ich "im Recht" war und es ist nichts passiert. Ich habe geflucht und das wars. Die Dashcams sind, meiner Meinung nach, das Lieblingsspielzeug der Hilfssheriffs. So etwas brauchen wir nicht. Die Unfälle, bei denen der unschuldige nicht zu seinem Recht kommt sind so selten, sodass, wieder meiner Meinung nach, kein Grund gibt eine Dashcam zu benutzen. Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand während der Fahrt einen Herzstillstand bekommt ist viel größer, trotzdem führt niemand einen Defibrillator mit.
      Viele Grüße
      Jannis
    • Und nochmal...

      Zitat Presseerklärung:

      Andererseits wurde in der mündlichen Verhandlung durch die Kammer aber auch deutlich gemacht, dass der permanente Einsatz einer Dashcam zu dem vom Kläger verfolgten Zweck, die Aufnahmen im Falle einer Verwicklung des Klägers inverkehrsrechtliche Streitigkeiten oder in einen Unfall an die Polizei weiterzugeben, nach demBundesdatenschutzgesetz nicht zulässig sei.

      Hervorhebung durch mich.

      Nun nehmen wir also alle unsere Dashcams nur noch, um schöne Landschaftsaufnahmen zu machen. Zu diesem Zweck sind sie ebenso zulässig wie jede andere Foto- oder Filmkamera, die man zum privaten Gebrauch einsetzt. Daß man die Aufnahmen nicht veröffentlicht, versteht sich von selbst.

      Unabhängig davon, welchen Zweck die Aufnahme eigentlich hatte, sind natürlich die so "zufällig" gemachten Aufnahmen eines Unfalles ganz klar Beweismittel, und dürfen in so einem Fall auch an die Polizei gegeben werden.

      Sprich: eigentlich ändert sich gar nichts, die Situation ist weiterhin unklar. Ein paar Leute werden sich möglicherweise sogar bei Kontrollen durch ebenso unwissende Polizisten für Dumm verkaufen lassen und ihre Cams beschlagnahmen lassen. Um so wichtiger, daß in der nächsten Instanz oder vielleicht sogar durch den Gesetzgeber Klarheit geschaffen wird. Meinetwegen indem die Datenträger in den Cams verplombt werden und nur von der Polizei ausgelesen werden dürfen oder ähnliches, denn die weitaus meisten Nutzer werden ebenso wie ich die Aufnahmen eh nie ansehen oder gar veröffentlichen, womit das Datenschutz-Argument ins Leere läuft.
      Mein Chef wollte mich durch einen Roboter ersetzen.
      Er konnte keinen finden, der nur Solitär spielt und im Internet surft.
    • Harry App schrieb:

      Daß man die Aufnahmen nicht veröffentlicht, versteht sich von selbst.

      Leider nicht. Es gibt mehr als genug kranke Typen die auch nur den kleinsten Rempler oder Verhaltensfehler eines Mitmenschen (geschweige denn schwerere Crashs) ins Netz stellen, sei es nur deshalb, weil sie mit einigen Klicks Aufmerksamkeit (die sie anscheinend so nie bekommen würden) erlangen wollen oder um jemanden einfach aus "Spaß" lächerlich erscheinen zu lassen...

      Grüße - Bernhard
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