was haltet ihr von Dashcams ?

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Wann gilt es denn Daten zu schützen?

      Die Grauzonen für Verbrecher werden immer größer, gestern wird noch gewarnt vor absichtlich provozierten Unfällen und dann kommt so ein Urteil. Wer schützt eigentlich die Rechte der Opfer? Die Richter schon lange nicht mehr! Mitleid und Therapien für Vergewaltiger, Kinder.... und Betrüger

      justizvollzugsanstalt-sehnde.n…icle_id=82555&_psmand=170

      Versuch das mal auf Rezept zu bekommen.

      Dashcams finde ich mittlerweile in Ordnung, da die Welt der Raudis immer größer wird und man von Juztizia meist enttäuscht wird. Das Urteil passt exakt zur deutschen Rechtssprechung wischiwaschi und alle Optionen offen lassen.

      Richterliche Unabhängigkeit bedeute für mich alles mögliche zu tun um der Wahrheitsfindung entgegenzutreten, dazu gehört für mich auch die Auswertung und Zulassung einer Dashcam. Die BAnk fragt schließlich den Bankräuber auch nicht ob er sie filmen darf ;)
    • Ihr wisst schon, dass dies alles nur konsequente Weiterführungen der Mechanismen sind, die sich hinter unserem allgemein akzeptierten "Klatsch und Tratsch" verbergen?


      Ich frage mich schon eine ganze Zeit lang, ob wir es uns (gerade heute) überhaupt leisten können auf eine solche normative Kraft verzichten zu können...
      Einst baute einer aus einem DeLorean eine Zeitmaschine - reiste ins 22te Jahrhundert und, kam mit einem Tesla wieder...
      ...der DeLorean wurde wegen Umweltverschmutzung auf der Stelle stillgelegt :cursing:
    • wolfsblut schrieb:

      Ihr wisst schon, dass dies alles nur konsequente Weiterführungen der Mechanismen sind, die sich hinter unserem allgemein akzeptierten "Klatsch und Tratsch" verbergen?


      Ich frage mich schon eine ganze Zeit lang, ob wir es uns (gerade heute) überhaupt leisten können auf eine solche normative Kraft verzichten zu können...


      @Wolfsblut
      kannst du den letzten Satz mal etwas genauer erklären ?


      @schrauberass
      dein Beitrag 100% Zustimmung. :thumbsup:
      gegen unbefugtes hochladen im Netz kann man sich ja wehren.
    • berme schrieb:

      @Wolfsblut
      kannst du den letzten Satz mal etwas genauer erklären ?
      Keine Ahnung, ob ich's kann.

      Ich bin ein wenig hin und her, was das Posten (oder alt: veröffentlichen, tratschen) von "Dingen" angeht. In meinem Dorf hat sich in den letzten hunderten von Jahren wohl niemand gegen dieses Veröffentlichen, rechtlich relevant, gewehrt, sondern höchstens mit Klarstellungen (versucht) in den Prozess einzugreifen.

      Das Dorf wird nun immer größer, nicht nur in seinen technischen Möglichkeiten, sondern auch mit seinen sozialen Aspekten.

      Und in einem Dorf hatte Klatsch und Tratsch immer eine, für das zusammenleben wichtige, regulierende aber auch normative Wirkung.

      Diese grundsätzlich (einseitig, technisch) zu beschneiden, mag vielleicht nicht ganz das richtige zu sein....
      Einst baute einer aus einem DeLorean eine Zeitmaschine - reiste ins 22te Jahrhundert und, kam mit einem Tesla wieder...
      ...der DeLorean wurde wegen Umweltverschmutzung auf der Stelle stillgelegt :cursing:
    • schrauberass schrieb:

      Das Urteil passt exakt zur deutschen Rechtssprechung wischiwaschi und alle Optionen offen lassen.
      Richterliche Unabhängigkeit bedeute für mich alles mögliche zu tun um der Wahrheitsfindung entgegenzutreten, dazu gehört für mich auch die Auswertung und Zulassung einer Dashcam.

      Lieber Klaus,

      hier muss ich dir jetzt aber doch mal ganz energisch widersprechen. Du schimpfst auf das Urteil, ohne zu begründen, warum du es für falsch hältst. Pauschal erklärst du die Rechtsprechung in Deutschland für wischiwaschi und behauptest sogar, dass richterliche Unabhängigkeit in Deutschland bedeute, der Wahrheitsfindung entgegen zu treten. Starker Tobak! Oder habe ich dich etwa falsch verstanden? Die Entscheidung, die das VG Ansbach getroffen hat, ist in meinen Augen juristisch absolut einwandfrei und geradezu zwingend. In früheren Diskussionen zu der Thematik habe ich die gleiche Ansicht auch schon vertreten. Dass dir das Ergebnis nicht gefällt, kann ich nachvollziehen. Mir gefällt es auch nicht wirklich, aber Richter sind vor allem dazu da Recht zu sprechen und nicht Recht zu setzen. Die maßgebliche Regelung des § 6b im Bundesdatenschutzgesetz ist eindeutig und lässt der Rechtsprechung nicht viel Spielraum. Das Problem liegt hier also nicht an der Justiz sondern an der Gesetzgebung und dafür kann man unsere Richter nicht verantwortlich machen. Die deutsche Rechtsprechung steht nach meinem Empfinden auf einem sehr hohen Niveau und ich denke, ich kann das ganz gut beurteilen. Natürlich machen auch Richter Fehler und zuweilen sind die Gesetze auch so schwammig, dass man sie in die eine oder andere Richtung auslegen kann. Bei der Dashcamentscheidung haben die Richter hingegen keine Fehler gemacht sondern konsequent die geltenden Gesetze angewendet und Recht gesprochen. Das BDSG lässt die Benutzung von Dashcams für private Zwecke nur in ganz seltenen Ausnahmefällen zu. Daran kann nur der Gesetzgeber etwas ändern. Immerhin hat auch das VG Ansbach gesehen, dass die Regelung im BDSG nicht mehr ganz zeitgemäß ist und indirekt die Empfehlung an den Gesetzgeber ausgesprochen, hieran etwas zu ändern.

      Andreas

      P.S.: Ganz lieben Dank an Micha, dass er meiner Bitte gefolgt ist und den Thread aus dem Smalltalkbereich herausgenommen hat.
    • ich sehe das aber auch so wie Klaus.

      Zitat:
      Wann gilt es denn Daten zu schützen?

      Die Grauzonen für Verbrecher werden immer größer, gestern wird noch gewarnt vor absichtlich provozierten Unfällen und dann kommt so ein Urteil. Wer schützt eigentlich die Rechte der Opfer?


      Dashcams finde ich mittlerweile in Ordnung, da die Welt der Raudis immer größer wird und man von Juztizia meist enttäuscht wird. Das Urteil passt exakt zur deutschen Rechtssprechung wischiwaschi und alle Optionen offen lassen.

      Richterliche Unabhängigkeit bedeute für mich alles mögliche zu tun um der Wahrheitsfindung entgegenzutreten, dazu gehört für mich auch die Auswertung und Zulassung einer Dashcam. Die BAnk fragt schließlich den Bankräuber auch nicht ob er sie filmen darf


      @FloFlo
      Geht es denn hier nach Nase ?
      Der eine (Staat) darf überwachen ? Der Bürger nicht um sich zu schützen ?
      Auch in vielen Berliner Krisenvierteln gibt es absichtlich provozierte Unfälle wo die gefakte Zeugen Aussage oft gegen den Unschuldigen steht.
      In Russland wo die Situation noch schlimmer ist, sind Dashcams zugelassen und an der Tagesordnung.
    • berme schrieb:

      Geht es denn hier nach Nase ?

      Das habe ich doch gar nicht behauptet. Wer meine Beiträge zu dem Thema - auch die schon lange vor dem Urteil des VG Ansbach - aufmerksam gelesen hat, weiß, dass ich hier differenziere. So habe ich wiederholt kundgetan, dass ich die Regelung in § 6b BDSG zumindest in der Anwendung auf Dashcams für überzogen halte und erst dort eine Notwendigkeit zur Reglementierung sehe, wo mit Dashcams gemachte Aufnahmen ohne Einwilligung Betroffener ins Internet gestellt oder sonst veröffentlicht bzw. Dritten zugänglich gemacht werden, wie dies in Russland ständig geschieht. Meine Kritik an dem Beitrag von Klaus richtete sich dagegen, dass er die Rechtsprechung für das Ergebnis verantwortlich macht anstatt den Gesetzgeber. Die Gerichte sind nun einmal an Gesetzte gebunden und hier ließ das BDSG dem Gericht kaum eine Wahl, anders zu entscheiden. Die gleiche Diskussion läuft übrigens auch im Schwester-Forum "Tiguan-Forum" und kurioserweise werden auch dort von Mitgliedern die Gerichte für Versäumnisse der Gesetzgebung verantwortlich gemacht.

      Andreas
    • Offensichtlich gibt es manchmal Schwierigkeiten, die unterschiedlichen Bereiche wie Gesetzgebung und Rechtsprechung zu differenzieren.
      Die unterschiedlichen Bereiche sind wie im Bild gegliedert.

      Grüße
      Bernd
      Dateien
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Das mit Dashcams gemachte Aufnahmen ohne Einwilligung Betroffener ins Internet gestellt oder sonst veröffentlicht bzw. Dritten zugänglich gemacht werden, finde ich auch nicht in Ordnung. Aber darum ging es hier ja nicht.
      Es geht hier um das Beweismittel Dashcam vor Gericht oder der Polizei im Zweifelsfall.
      Traurig das sich die Rechtssprechung oft an der merkwürdigen Gesetzgebung orientiert. Anscheinend geht es hier doch nach Nase. Der eine (Staat) darf überwachen der andere nicht.
    • berme schrieb:

      Traurig das sich die Rechtssprechung oft an der merkwürdigen Gesetzgebung orientiert. Anscheinend geht es hier doch nach Nase. Der eine (Staat) darf überwachen der andere nicht.
      Es nun mal so: Die Rechtsprechung (also die Gerichte und somit der Richter/Richterin) hat sich an die Gesetzgebung zu halten! An was denn sonst!
      Alle, die mit den bestehenden Gesetzen zu tun haben, wie Rechtsanwälte, Polizei, Staatsanwaltschaft und auch die Richter müssen sich an geltende Gesetze halten und nicht nur orientieren.
      Dass die Gesetzgebung den aktuellen Gegebenheiten oder der technischen Entwicklung manchmal hinterherhinken, das ist nicht neu. Gesetze werden teilweise laufend nachgebessert, extrem im Bereich Waffengesetz oder Betäubungsmittelgesetz.
      Ein Beispiel:
      Eine Sachbeschädigung gem. § 303 (Abs.1) StGB verlangt als Tatbestandsmerkmal u.a. die Beschädigung (Substanzverletzung). Ein Graffiti ist eigentlich keine Beschädigung und konnte somit kaum rechtlich einwandfrei strafrechtlich verfolgt werden.
      Erst 2005 wurde der § 303 mit dem Abs. 2 ergänzt, "wenn das Erscheinungsbild nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert wird", somit wurde erst 2005 möglich, Graffiti rechtlich sauber zu verfolgen.
      Das Bundesdatenschutzgesetz benötigt sicherlich ein "Update", aber bis dahin haben sich die Richter daran zu halten.

      Ansonsten darf der "Staat" auch nicht (mit aufzeichnungsfähigen Kamerasystemen) überwachen, wo er will, da gibt es viele Auflagen und Bedingungen!


      Grüße
      Bernd
      ........


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