was haltet ihr von Dashcams ?

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Neues Urteil zum Thema Dashcams ...

      ... Richter lehnt die Auto-Kameras als Beweis ab

      Aktueller Bericht: business.chip.de/news/Dashcam-…=news&utm_term=2015-02-25

      Es gibt aber wohl auch andere Richter, die Dashcamaufnahmen als Beweis zugelassen haben.
      Das Video was in diesem Link auch zu finden ist, erklärt eigentlich das, was wir schon wissen
      und was hier ja auch schon reichlich diskutiert wurde.
      Auch gibt es dort eine Verlinkung zum Urteil (auf OpenJur).

      Also für mich immer noch schwammig.
      Die Rechtslage ist ja klar, für "private Zwecke" die "nicht veröffentlicht werden"
      darf ich die Dashcams für z.B. Urlaubsfahrten über schöne Alleenstraßen und schöne Gegenden filmen.
      (Wer entscheidet denn was schöne Gegenden sind?!?!? - Schönheit liegt doch immer im Auge des Betrachters)
      Die Kamera aber ständig mitlaufen lassen, z.B. auf dem Weg zur Arbeit, darf ich hingegen nicht.
      Und sollte es nach einem Unfall zu einer Gerichtsverhandlung kommen, ist es dann vom Richter abhängig,
      ob er die Aufzeichnung zulässt oder nicht.
      Ich glaube auch, dass die Urteile, bei denen solche Aufzeichnungen zugelassen wurden, es nie in die Medien geschafft haben.
      Außer bei diesem Radfahrer mit der Helmkamera, dem Aufgrund seiner eigenen Aufzeichnung die Schuld nachgewiesen werden konnte.
      (siehe Video)
      LEGENDE im Ruhestand
      • ... manchmal rede ich mit mir selbst
        und dann ... dann lachen wir beide!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Rock.Opa ()

    • Rock.Opa schrieb:

      Die Rechtslage ist ja klar, für "private Zwecke" die "nicht veröffentlicht werden"
      darf ich die Dashcams für z.B. Urlaubsfahrten über schöne Alleenstraßen und schöne Gegenden filmen.

      Bei der Dashcamproblematik muss man drei Bereiche unterscheiden:

      1. Das Aufnehmen des öffentlichen Verkehrsraums mit einer Dashcam
      2. Die Weitergabe und/oder Veröffentlichung der Aufnahmen
      3. Die Verwertbarkeit als Beweismittel

      In der von dir zitierten Entscheidung ging es um die Verwertbarkeit von Aufnahmen zu Beweiszwecken. Die hat das Gericht hier verneint. Von anderen Gerichten wurden solche Aufnahmen hingegen als Beweismittel zugelassen. Solange keine höchstrichterliche Rechtsprechung (oder der Gesetzgeber) hier eine abschließende Rechtsklarheit schafft, wird man mit der Unsicherheit leben müssen, dass Dashcamaufnahmen vor Gericht keine Berücksichtigung finden. Ich persönlich würde sie zulassen, weil die "Wahrheit" m.E. nicht "Opfer" eines vergleichsweise harmlosen Verstoßes werden darf.

      Eine andere Frage ist die Zulässigkeit von Dashcamaufnahmen nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Da ist es nach augenblicklicher Rechtsprechung leider nicht so, dass dies zu rein privaten Zwecken gestattet ist, auch wenn der ADAC das so darstellt. § 6b BDSG verbietet nämlich jegliche Aufnahmen öffentlich zugänglicher Räume mittels einer Dashcam. Zulässig sind solche Aufnahmen nur ganz ausnahmsweise, wenn entweder ausgeschlossen ist, dass personenbezogene Daten erfasst werden, was bei einer Dashcam im Gegensatz zur Webcam praktisch immer der Fall ist, oder aber die Aufnahme zur Wahrnehmung eines konkreten berechtigten Interesses erfolgt. Dazu zählt das rein private Interesse, z.B. die Schönheit einer Strecke aufzunehmen, freilich nicht. Wer eine Dashcam in seinem Fahrzeug laufen lässt, macht sich zwar nicht strafbar, ja begeht noch nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit, handelt aber dennoch rechtswidrig.

      Andreas
    • Sie läuft und läuft und läuft

      Ich hatte meine meinung schon mal niedergeschrieben, aber gerne noch mal in kurzform.
      Wenn ich losfahre läuft meine dashcam in einer 5 minuten schleife ständig mit, damit habe ich überhaupt kein problem .
      Ab und an hat sie schon geholfen, da man sie im rückspiegel wohl doch sieht
      Werde wohl demnächst noch nen aufkleber anbringen -Dashcam on bord -

      Und der ganze aufschrei nur weil der bedepperte anwalt zugab seine nachbarn anschwärzen zu wollen
    • Rock.Opa schrieb:

      ... Richter lehnt die Auto-Kameras als Beweis ab

      Aktueller Bericht: business.chip.de/news/Dashcam-…=news&utm_term=2015-02-25

      Es gibt aber wohl auch andere Richter, die Dashcamaufnahmen als Beweis zugelassen haben.
      Das Video was in diesem Link auch zu finden ist, erklärt eigentlich das, was wir schon wissen
      und was hier ja auch schon reichlich diskutiert wurde.
      Auch gibt es dort eine Verlinkung zum Urteil (auf OpenJur).

      Also für mich immer noch schwammig.
      Die Rechtslage ist ja klar, für "private Zwecke" die "nicht veröffentlicht werden"
      darf ich die Dashcams für z.B. Urlaubsfahrten über schöne Alleenstraßen und schöne Gegenden filmen.
      (Wer entscheidet denn was schöne Gegenden sind?!?!? - Schönheit liegt doch immer im Auge des Betrachters)
      Die Kamera aber ständig mitlaufen lassen, z.B. auf dem Weg zur Arbeit, darf ich hingegen nicht.
      Und sollte es nach einem Unfall zu einer Gerichtsverhandlung kommen, ist es dann vom Richter abhängig,
      ob er die Aufzeichnung zulässt oder nicht.
      Ich glaube auch, dass die Urteile, bei denen solche Aufzeichnungen zugelassen wurden, es nie in die Medien geschafft haben.
      Außer bei diesem Radfahrer mit der Helmkamera, dem Aufgrund seiner eigenen Aufzeichnung die Schuld nachgewiesen werden konnte.
      (siehe Video)
      Zwei Jahre später hat sich immer noch nichts geändert:
      chip.de/news/Aus-dem-Auto-gefi…utm_term=2017-10-02-12-02
      LEGENDE im Ruhestand
      • ... manchmal rede ich mit mir selbst
        und dann ... dann lachen wir beide!

    • Aus o.a. Artikel:
      "Der Richter argumentierte, das anlasslose Filmen im öffentlichen Raum verletze das Recht auf Selbstbestimmung gefilmter Personen."

      Da würde mich mal interessieren, wie sich die Sache verhält, wenn die Kamera einen Parkmodus hat, wo nur bei einer Erschütterung die Aufnahme gestartet wird? (Mal abgesehen davon, dass Videoüverwachung von Gebäuden und Plätzen und u- Bahnen auch "anlasslos" ist.

      Ansonsten kann ich die Rechtsprechung hier nicht verstehen. Die vernünftigste Lösung wäre m.M. gewesen, der Frau das Bussgeld aufzubrummen und das Video zu verwenden. Das ist aber nur mein persönliches Hausgebrauchs- Rechtsempfinden... Allerdings fördert man auf diese Weise halt auch einen ungesetzlichen Einsatz...
    • Über die offiziellen Überwachungskameras mag man ja streiten. Vielleicht hilft es mir mal, wenn ich überfallen werden sollte und auf diesem Weg Täter ermittelt werden können. Die Aufnahmen sind meiner Meinung nach in sicheren Händen.
      Dass ich aus je jedem Auto heraus gefilmt werde, das möchte ich persönlich nicht.
      Es kann durchaus ein Zeichen von Intelligenz sein, einige Sachen nicht zu wissen. (Elsbeth Stern)
    • blacky-eti schrieb:

      Über die offiziellen Überwachungskameras mag man ja streiten. Vielleicht hilft es mir mal, wenn ich überfallen werden sollte und auf diesem Weg Täter ermittelt werden können. Die Aufnahmen sind meiner Meinung nach in sicheren Händen.
      Dass ich aus je jedem Auto heraus gefilmt werde, das möchte ich persönlich nicht.
      Wer sind den die "offiziellen Kameras"? Die im Geldautomaten, die aussen an vielen Gebäuden mit "höherem Schutzbedarf" (Botschaft von....), die im Supermarkt?

      Oder mal wirklich ausgehend von hauptsächlich staatlichen Stellen und ein wenig polemisch: Dann gehst Du also auch weiterhin davon aus, dass der Dieselskandal vom Verkehrsministerium professionell gehandhabt wurde? Oder wo vermutest Du und wie definierst Du "sichere Hände"?

      Das Risiko in einen Terroranschlag verwickelt zu werden, ist m.M. nach dtl geringer als das Opfer von (Klein-?) Kriminellen zu werden, trotzdem ist die Mehrheit auf Grund Verunsicherung nun bereit der Überwachung öffentlicher Plätze zuzustimmen.

      Das hier
      spiegel.de/video/dashcam-video…rueger-video-1783017.html
      wird mir vermutlich eher geschehen als bei einer schweren Straftat zu Schaden zu kommen....

      Ein leichter politischer Schwenk und schon werden auch Daten von politischen Gegnern gefordert, wenn man an der Macht ist:
      heise.de/newsticker/meldung/US…chen-Website-3801703.html
      Das oben genannte auf die Überwachung einer Demonstration mit öffentlichen Kameras zu übertragen fordert nciht viel Fantasie.

      Von daher ist mir das Heer von Filmamateuren lieber als staatliche Stellen. Es dauert vielleicht ein paar Sekunden länger, diffus verteilte Videos zu durchsuchen, als das was bereits vorverarbeitet bei den Institutionen liegt. Im Zeitalter von Kameras in Mobiltelefonen, Rettungskräfte behindernden self-made Regisseuren und Bodycams für die Exekutive wirkt das Verbot von Dashcams leider nur noch antiquiert.

      Und in dieser anarchistischen Annäherung ans Thema kann ich dann vielleicht auch darauf hoffen, dass sich dann irgendwo auch ein Videoclip zu meinem Vorteil befindet. (Wieder polemisch gefragt: Wie viel Aufnahmen von Bodycams zu Polizeigewalt gegenüber Farbigen in Amerika hätten wir freiwillig zu sehen bekommen, ohne die Videos von Zuschauern?)
    • Welche Motivation steckt denn hinter der Verwendung von Dascams?
      Rechtlich sind die Aufnahmen bisher nichts wert, sie sind sogar illegal.
      Oder hoffen die Benutzer, mal nen Unfall auf die Speicherkarte zu bekommen, mit dem sie dann auf YouTube oder sonst wo Punkte sammeln wollen?
      Nein danke.
      Es kann durchaus ein Zeichen von Intelligenz sein, einige Sachen nicht zu wissen. (Elsbeth Stern)
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