Aktueller Bericht: business.chip.de/news/Dashcam-…=news&utm_term=2015-02-25
Es gibt aber wohl auch andere Richter, die Dashcamaufnahmen als Beweis zugelassen haben.
Das Video was in diesem Link auch zu finden ist, erklärt eigentlich das, was wir schon wissen
und was hier ja auch schon reichlich diskutiert wurde.
Auch gibt es dort eine Verlinkung zum Urteil (auf OpenJur).
Also für mich immer noch schwammig.
Die Rechtslage ist ja klar, für "private Zwecke" die "nicht veröffentlicht werden"
darf ich die Dashcams für z.B. Urlaubsfahrten über schöne Alleenstraßen und schöne Gegenden filmen.
(Wer entscheidet denn was schöne Gegenden sind?!?!? - Schönheit liegt doch immer im Auge des Betrachters)
Die Kamera aber ständig mitlaufen lassen, z.B. auf dem Weg zur Arbeit, darf ich hingegen nicht.
Und sollte es nach einem Unfall zu einer Gerichtsverhandlung kommen, ist es dann vom Richter abhängig,
ob er die Aufzeichnung zulässt oder nicht.
Ich glaube auch, dass die Urteile, bei denen solche Aufzeichnungen zugelassen wurden, es nie in die Medien geschafft haben.
Außer bei diesem Radfahrer mit der Helmkamera, dem Aufgrund seiner eigenen Aufzeichnung die Schuld nachgewiesen werden konnte.
(siehe Video)
LEGENDE im Ruhestand
- ... manchmal rede ich mit mir selbst
und dann ... dann lachen wir beide!
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