was haltet ihr von Dashcams ?

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • FoodFreezer schrieb:

      Auf den eingebauten Beschleunigungssensor der dann die Aufzeichnung auslösen soll verlasse ich mich nicht.
      Ich mich auch nicht. Der hat nämlich beim letzten Crash nicht ausgelöst. Zwar habe ich etwa 90 Minuten nach dem Unfall manuell eine Sequenz gesichert, musste aber am nächsten Tag feststellen, dass alle weiteren Aufnahmen, bereits überschrieben waren (wir waren halt mit Caravan auf Rundreise). Daher war es mir im nachhinein nicht mehr möglich zu beweisen, dass ich mich korrekt in den Kreisverkehr eingeordnet hatte.
      Die Einfahrt in den Kreisverkehr war auf der gesicherten Sequenz zu sehen, der Crash ca. 15 Sekunden nach Einfahrt auch. Ich hätte aber noch mindestens 2 Minuten vor der Einfahrt benötigt, da im Stoßverkehr recht lange vor dem Kreisverkehr gestanden wurde und die Fahrbahnmarkierungen nicht zu erkennen waren. Letztlich musste Google Streetview aushelfen. Dort waren aber die Fahrbahnmarkierungen zu erkennen, wonach ich in der falschen Spur fuhr (mittlere). Die Verkehrsschilder bei der Ankündigung zeigten aber etwas anderes (in GB gelten Markierungen vor Schildern, was ich damals nicht wusste; mittlere Spur für Ausfahrt nach ca. 200° oder später).

      Zur Unfallschilderung:
      Neben mir ist in Inverness (SCO) ein Polo in einem DREIspurigen Kreisverkehr ohne Lichtzeichen aus der inneren Spur ausgefahren und hat meinen Wagen (auf der mittleren Spur befindlich) gerammt (vorne rechts). Ich wollte weiter geradeaus. Laut Fahrbahnmarkierung (Linkspfeil an der vorhergehenden Ausfahrt) hätte ich den Kreisverkehr verlassen müssen, laut Verkehrsschild bei der Einfahrt (und entsprechend der Verkehrsregeln) hätte ich auf der zweitinneren Spur verbleiben dürfen, da es sich um einen Multilane-Roundabout gehandelt hat. Andererseits hätte der Polo nicht von der inneren Spur ausfahren dürfen, er hätte nicht mal die Spur an dieser Stelle (ich war ja neben ihm) wechseln dürfen. Meine Versicherung bezahlte meinen Schaden, aber nicht seinen. Aber auch erst nach Vorlage des Videos (und der Screenshots von Streetview) und zwei Widerspüchen.

      Inzwischen habe ich die Sensibilität der Dashcam hochgestellt (von "leicht" auf "mittel", mit der Gefahr, dass Bodenschwellen und Schlaglöcher nun eine Dateisicherung auslösen. Aus diesem Grund wird auch empfohlen, den Datenträger nach 3 Monaten neu zu formatieren (gesicherte Dateien werden nämlich nicht überschrieben).

      LG
      von
      Mi-go,

      der seit Anfang 2017 mit Dashcam unterwegs ist.


    • wie installieren?

      nach der neuen Rechtslage werde ich mir auch so eine dashcam zulegen; nun meine Frage an diejenigen, welche schon eine im Yeti installiert haben: wie kann das Kabel von der cam zur Steckdose günstig und unauffällig verlegt werden?

      "Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..."

      J. Fleischhauer
    • yyeettii schrieb:

      wie kann das Kabel von der cam zur Steckdose günstig und unauffällig verlegt werden?
      Sofern die Dashcam rechts oben neben dem Innenspiegel platziert wird, kann man das Kabel recht gut zwischen Frontscheibe und Innenhimmel bzw. A-Säule "klemmen". Sollte es zu dünn sein (oder die Spaltmaße des Yeti zu groß ;) ), dann umwickelt man es im Abstand von ca. 20cm mit Isolierband (musste ich auch). Am Armaturenbrett kommt es um die A-Säule rum und verläuft dann zwischen Armaturenbrett und Türdichtung, evt. lässt es sich sogar hinter die Türdichtung legen. Unten geht es dann unter der Teppichmatte zur Mittelkonsole oder aber man klippst die Schwellerleiste aus und versteckt es darunter und führt es dann vorm Sitz her.

      Es ist die Frage, wo die Dashcam ihren Saft herbekommt. Es gibt ja nur den Zigarettenanzünder vorne und die Steckdose hinten im Kofferraum (zumindest beim Uryeti).
      Sofern die Steckdose im Kofferraum nicht benötigt wird, würde ich von dort mit einer Verlängerung arbeiten, dann kann man den Anschluss unter den Beifahrersitz legen. Ansonsten muss in den Zigarettenanzünder vorne eine Weiche gelegt werden (oder man kann mit einem Adapter auf USB (bitte 2.1A) arbeiten). Die Dashcam benötigt in der Regel einen Anschluss von 2.1A oder 2.4A, das heißt, die normalen USB-Steckdosen mit 1A reichen nicht.

      Wer einen kurzen Anschluss haben möchte, muss sich den Strom vom Innenlicht bzw. Pano holen. Dann aber darauf achten, dass die 12V auf 5V verringert werden.


      LG
      Mi-go


    • Hallo,

      wenn man mit dem Kabel schon am Sicherungskasten vorbei kommt, kann man auch dort mit einem Abzweig arbeiten.
      Evt. USB Steckdose daran anklemmen, Masse findet man dort auch. Kann man vollständig wieder zurückbauen.
      Gruß,
      Quaxx!
      seit Oktober 2020 Mazda CX-5 Skyactiv 194 AWD mit Wandlerautomatik; vorher 2017er Yeti Outdoor Style -More Style- 1,2 DSG; Lavablau mit Panoramadach, davor 2011er 1,2 TSI DSG
    • SQ5 schrieb:

      Ich würde mir wünschen, daß die Rechtsprechung solche Nötiger mal mehr in ihre Schranken weist, insbesondere unter der zu Hilfe nahme von Dashcams.
      Das würde ich mir auch wünschen, doch dazu müsste der Gesetzgeber die Dashcams erst einmal legalisieren. Dashcams sind, wenn sie ständig mitlaufen, also nicht nur anlassbezogen auslösen oder in kurzen Abständen die aufgezeichneten Daten löschen bzw. überschreiben nach wie vor verboten. Wer mit einer laufenden Dashcam erwischt wird, zahlt ein Bußgeld, das recht "gesalzen" sein kann. Immerhin hat der BGH jetzt allerdings zugelassen, dass auch illegal zustande gekommene Aufnahmen gerichtlich verwertet werden können, wenn dies zur Beweiserhebung notwendig ist und keine höheren Interessen Dritter entgegenstehen. Das gilt allerdings nur im Zivilverfahren. Wer eine Dashcamaufnahme macht und damit jemanden zur Anzeige bringt, verstößt zunächst einmal selbst gegen geltendes Recht und im Zweifel werden die Strafverfolgungsbehörden aufgrund einer illegalen Aufnahme auch keine Maßnahmen einleiten.

      Ich bin der festen Überzeugung, dass sich viele Unfälle mit Verletzten und Toten vermeiden ließe, wenn wir eine permanente Überwachung des Straßenverkehrs mit privaten Dashcams hätten und die Aufnahmen auch zur Überführung von Rasern und rücksichtslosen Verkehrsteilnehmern verwertet werden könnten. Neufahrzeuge sollten am besten serienmäßig mit Dashcams ausgerüstet werden, deren Nutzung allerdings freiwillig bleiben muss. Und was natürlich nicht erlaubt werden darf ist die Weitergabe der Aufnahmen an Dritte, vor allem über das Internet, es sei denn die Weitergabe dient der Strafverfolgung oder Beweiserbringung in einem Zivilprozess.

      Andreas
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