Verkehrsschilder falsch aufgestellt?

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Columbo schrieb:

      Ist das zufällig der Zugang zum Augustinum in Mölln? "Am Hegesee" heißt die Strasse oder so?

      100 Gummipunkte für den Inspektor! Ich glaube das ist ein Schrägaufzug.
      Jetzt warte ich auf die Auflösung, wo die anderen Bilder entstanden sind. Den McDoof kennt bestimmt einer aus dem Forum. :whistling:
      DON'T PANIC!
    • Dieses Schild ist korrekt. Erst war ich mir nicht mehr sicher und musste nachlesen. Das Zusatzschild erweitert das Parkverbot auf den Seitenstreifen:
      286 eingeschränktes Halteverbot auch auf dem Seitenstreifen ok.jpg
      Das Text-Zusatzschild "auf dem Seitenstreifen" dagegen verbietet es nicht, auf der Fahrbahn zu halten. Also dürfte man in dem Fall auf der Fahrbahn halten/parken.

      Das Schild kann man durchaus als makaber bezeichnen. "Vorsicht, es hoppelt, wenn sie Kinder überfahren": 8)
      112 Unebene Fahrbahn Kindergarten 02.jpg
      Eigentlich haben Schild und Zusatzschild nichts miteinander zu tun. Mit der unebenen Fahrbahn ist eine Aufpflasterung am Kindergarten gemeint. :pinch:

      Handtuch
      DON'T PANIC!
    • Julius schrieb:

      Schaut komisch aus und ist so auch wohl nicht zugelassen 8)

      Komisch aus sehen tut es vielleicht, aber warum sollte es nicht zugelassen sein? Man kommt auf dem Zusatzschild gesehen von unten, die gebogene dicke Linie kennzeichnet die vorfahrtsberechtigte Strasse und von gegenüber kommen von rechts und links je eine Straße. In meinen Augen vollkommen korekt.
      Mit freundlichen Grüßen, allzeit eine knitterfreie Fahrt.
      Bernhard
    • Julius schrieb:

      Schaut komisch aus und ist so auch wohl nicht zugelassen

      Doch, das Schild ist zulässig. Im Verkehrszeichenkatalog ist dieses Zeichen so zwar nicht vorhanden, die Verwaltungsvorschrift lässt jedoch auch Abweichungen hiervon zu, wenn dies die örtliche Situation erfordert. Von großer Bedeutung ist dies in Verbindung mit einem Stoppzeichen allerdings nicht. Es hat mehr eine Hinweisfunktion, wie die Vorfahrtsstraße verläuft. Anhalten muss man in jedem Fall.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Julius schrieb:

      Schaut komisch aus und ist so auch wohl nicht zugelassen

      Doch, das Schild ist zulässig. Im Verkehrszeichenkatalog ist dieses Zeichen so zwar nicht vorhanden, die Verwaltungsvorschrift lässt jedoch auch Abweichungen hiervon zu, wenn dies die örtliche Situation erfordert. Von großer Bedeutung ist dies in Verbindung mit einem Stoppzeichen allerdings nicht. Es hat mehr eine Hinweisfunktion, wie die Vorfahrtsstraße verläuft. Anhalten muss man in jedem Fall.

      Andreas

      Ich habe große Zweifel daran, dass das Zusatzschild so zulässig ist! Das Symbol muss natürlich den Gegebenheiten angepasst werden, aber doch nicht durch Drehung des Schildes um 45°. Eine Verwechslung mit dem Schild Vorfahrtstrasse ist nicht auszuschließen.
      Da hat einer bei der Bestellung der Schilder gepennt. 5x das gleiche Schild bestellt und nicht dran gedacht, dass das bei einer der Straßen so nicht klappt...

      Handtuch
      DON'T PANIC!
    • floflo schrieb:

      Hier auch ein lustiges Foto. Ich habe es "Wo ist die Lücke?" genannt:

      Sehr schön! ;)
      Ist die Straße gesperrt oder nicht? Ist es zur Zeit eine Einbahnstraße? Oder darf ich doch fahren? ?( :wacko:

      Zu der Baustellenbeschilderung fällt mir noch was ein:
      Rotes Dauerlicht: Straße gesperrt
      Gelbes Blinklicht: Achtung
      Beides ähnlich wie bei der (abgeschalteten) Ampel. Rotes Blinklicht und gelbes Dauerlicht wäre falsch, auch wenn es immer wieder auftaucht. Das rote Blinklicht gibt es nur an einer Stelle: Am Bahnübergang.

      Handtuch
      DON'T PANIC!
    • Handtuch schrieb:

      Ich habe große Zweifel daran, dass das Zusatzschild so zulässig ist! Das Symbol muss natürlich den Gegebenheiten angepasst werden, aber doch nicht durch Drehung des Schildes um 45°. Eine Verwechslung mit dem Schild Vorfahrtstrasse ist nicht auszuschließen.
      Da hat einer bei der Bestellung der Schilder gepennt. 5x das gleiche Schild bestellt und nicht dran gedacht, dass das bei einer der Straßen so nicht klappt...

      Das Schild muss natürlich den Gegebenheiten vor Ort entsprechen. Ob das hier der Fall ist, kann ich nicht beurteilen. Wenn das Zz die Situation richtig wiedergibt, ist es auch zulässig, weil die Aufzählung verschiedener Kombinationen in der StVO nicht abschließend ist. In Kombination mit einem Stoppschild ist das Zz allerdings eher selten zu finden und soll dann bloß den Verlauf der Vorfahrtstraße anzeigen, löst also keine unmittelbaren Rechtsfolgen aus. Anders ist das in Kombination mit dem Z. 306 (Vorfahrtstraße). Dort bedeutet es, dass man, wenn man der abknickenden Vorfahrt folgt, den Fahrtrichtungswechsel anzeigen und auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, d.h. sie gegebenfalls die Straße überqueren lassen muss, denn obwohl es sich um eine Vorfahrtstarße handelt, bleibt es ein Abbiegevorgang mit entsprechendem Vorrang für Fußgänger.

      Andreas
    • Handtuch schrieb:

      Ist die Straße gesperrt oder nicht? Ist es zur Zeit eine Einbahnstraße? Oder darf ich doch fahren?

      Die Straße war weder gesperrt noch war es eine Einbahnstraße. Gesperrt war wegen einer Baustelle nur die Durchfahrt rechts neben der Verkehrsinsel, weshalb die Fahrzeuge jetzt links daran vorbeifahren sollten. Dabei hat man dann vergessen, das Schild mit dem Schrägpfeil rechts abzudecken, wodurch es zu der lustigen Situation kam.

      In meinem Heimatort hat man übrigens mal das Kunstück fertiggebracht, in der Fußgängerzone eine Verkehrsampel zu installieren, für die Autofahrer versteht sich. Ursache war ebenfalls eine Baustelle, die vorübergehend eine andere Verkehrsführung erforderlich machte. Da in der Fußgängerzone vormittags Lieferverkehr zugelassen war, hat man dann für die wenigen davon betroffenen Fahrzeuge in der Fußgängerzone eine Ampel aufgestellt, die dann freilich 24 Stunden, also auch außerhalb der Lieferzeiten in Betrieb war. Böse Zungen munkeln, dass es seit diesem Ereignis regelmäßige Pilgerfahrten der Bürger von Schilda hierhin gibt, denn bei uns kann man ja echt noch etwas lernen.

      Andreas
    • Urteil gegen "Männer-Diskriminierung"

      focus.de/auto/news/prozess-in-…-aendern_id_10223498.html

      BTW, wann gibt es endlich P für die "Diversen"? ;(

      "Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..."

      J. Fleischhauer

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von yyeettii ()

    • Nein, kein Urteil, sondern das Ergebnis einer Einigung zwischen dem Kläger und der verklagten Gemeinde.

      vgh.bayern.de/media/muenchen/presse/pm_2019_01_23.pdf

      Das ist im übrigen ein alter Hut, denn man hat es auch bisher schon als eindeutige Rechtslage angesehen, dass den Frauenparkplätzen kein rechtsverbindlicher Charakter zukommt.

      adac-blog.de/maenner-frauenparkplatz/

      Andreas
    • Focus schrieb:

      Die Stadt hatte sich nach der Vergewaltigung einer Frau im Jahr 2016 entschieden, die Frauenparkplätze auszuweisen.
      Seltsames Argument, sollen sich die Sittenstrolche ihre Opfer so gezielt treffsicherer suchen können?....
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
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