Ist das zufällig der Zugang zum Augustinum in Mölln? "Am Hegesee" heißt die Strasse oder so?
100 Gummipunkte für den Inspektor! Ich glaube das ist ein Schrägaufzug.
Jetzt warte ich auf die Auflösung, wo die anderen Bilder entstanden sind. Den McDoof kennt bestimmt einer aus dem Forum.
Dieses Schild ist korrekt. Erst war ich mir nicht mehr sicher und musste nachlesen. Das Zusatzschild erweitert das Parkverbot auf den Seitenstreifen: 286 eingeschränktes Halteverbot auch auf dem Seitenstreifen ok.jpg
Das Text-Zusatzschild "auf dem Seitenstreifen" dagegen verbietet es nicht, auf der Fahrbahn zu halten. Also dürfte man in dem Fall auf der Fahrbahn halten/parken.
Das Schild kann man durchaus als makaber bezeichnen. "Vorsicht, es hoppelt, wenn sie Kinder überfahren": 112 Unebene Fahrbahn Kindergarten 02.jpg
Eigentlich haben Schild und Zusatzschild nichts miteinander zu tun. Mit der unebenen Fahrbahn ist eine Aufpflasterung am Kindergarten gemeint. :pinch:
Schaut komisch aus und ist so auch wohl nicht zugelassen
Komisch aus sehen tut es vielleicht, aber warum sollte es nicht zugelassen sein? Man kommt auf dem Zusatzschild gesehen von unten, die gebogene dicke Linie kennzeichnet die vorfahrtsberechtigte Strasse und von gegenüber kommen von rechts und links je eine Straße. In meinen Augen vollkommen korekt.
Mit freundlichen Grüßen, allzeit eine knitterfreie Fahrt. Bernhard
Schaut komisch aus und ist so auch wohl nicht zugelassen
Doch, das Schild ist zulässig. Im Verkehrszeichenkatalog ist dieses Zeichen so zwar nicht vorhanden, die Verwaltungsvorschrift lässt jedoch auch Abweichungen hiervon zu, wenn dies die örtliche Situation erfordert. Von großer Bedeutung ist dies in Verbindung mit einem Stoppzeichen allerdings nicht. Es hat mehr eine Hinweisfunktion, wie die Vorfahrtsstraße verläuft. Anhalten muss man in jedem Fall.
Schaut komisch aus und ist so auch wohl nicht zugelassen
Doch, das Schild ist zulässig. Im Verkehrszeichenkatalog ist dieses Zeichen so zwar nicht vorhanden, die Verwaltungsvorschrift lässt jedoch auch Abweichungen hiervon zu, wenn dies die örtliche Situation erfordert. Von großer Bedeutung ist dies in Verbindung mit einem Stoppzeichen allerdings nicht. Es hat mehr eine Hinweisfunktion, wie die Vorfahrtsstraße verläuft. Anhalten muss man in jedem Fall.
Andreas
Ich habe große Zweifel daran, dass das Zusatzschild so zulässig ist! Das Symbol muss natürlich den Gegebenheiten angepasst werden, aber doch nicht durch Drehung des Schildes um 45°. Eine Verwechslung mit dem Schild Vorfahrtstrasse ist nicht auszuschließen.
Da hat einer bei der Bestellung der Schilder gepennt. 5x das gleiche Schild bestellt und nicht dran gedacht, dass das bei einer der Straßen so nicht klappt...
Hier auch ein lustiges Foto. Ich habe es "Wo ist die Lücke?" genannt:
Sehr schön!
Ist die Straße gesperrt oder nicht? Ist es zur Zeit eine Einbahnstraße? Oder darf ich doch fahren? :wacko:
Zu der Baustellenbeschilderung fällt mir noch was ein:
Rotes Dauerlicht: Straße gesperrt
Gelbes Blinklicht: Achtung
Beides ähnlich wie bei der (abgeschalteten) Ampel. Rotes Blinklicht und gelbes Dauerlicht wäre falsch, auch wenn es immer wieder auftaucht. Das rote Blinklicht gibt es nur an einer Stelle: Am Bahnübergang.
Ich habe große Zweifel daran, dass das Zusatzschild so zulässig ist! Das Symbol muss natürlich den Gegebenheiten angepasst werden, aber doch nicht durch Drehung des Schildes um 45°. Eine Verwechslung mit dem Schild Vorfahrtstrasse ist nicht auszuschließen.
Da hat einer bei der Bestellung der Schilder gepennt. 5x das gleiche Schild bestellt und nicht dran gedacht, dass das bei einer der Straßen so nicht klappt...
Das Schild muss natürlich den Gegebenheiten vor Ort entsprechen. Ob das hier der Fall ist, kann ich nicht beurteilen. Wenn das Zz die Situation richtig wiedergibt, ist es auch zulässig, weil die Aufzählung verschiedener Kombinationen in der StVO nicht abschließend ist. In Kombination mit einem Stoppschild ist das Zz allerdings eher selten zu finden und soll dann bloß den Verlauf der Vorfahrtstraße anzeigen, löst also keine unmittelbaren Rechtsfolgen aus. Anders ist das in Kombination mit dem Z. 306 (Vorfahrtstraße). Dort bedeutet es, dass man, wenn man der abknickenden Vorfahrt folgt, den Fahrtrichtungswechsel anzeigen und auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, d.h. sie gegebenfalls die Straße überqueren lassen muss, denn obwohl es sich um eine Vorfahrtstarße handelt, bleibt es ein Abbiegevorgang mit entsprechendem Vorrang für Fußgänger.
Ist die Straße gesperrt oder nicht? Ist es zur Zeit eine Einbahnstraße? Oder darf ich doch fahren?
Die Straße war weder gesperrt noch war es eine Einbahnstraße. Gesperrt war wegen einer Baustelle nur die Durchfahrt rechts neben der Verkehrsinsel, weshalb die Fahrzeuge jetzt links daran vorbeifahren sollten. Dabei hat man dann vergessen, das Schild mit dem Schrägpfeil rechts abzudecken, wodurch es zu der lustigen Situation kam.
In meinem Heimatort hat man übrigens mal das Kunstück fertiggebracht, in der Fußgängerzone eine Verkehrsampel zu installieren, für die Autofahrer versteht sich. Ursache war ebenfalls eine Baustelle, die vorübergehend eine andere Verkehrsführung erforderlich machte. Da in der Fußgängerzone vormittags Lieferverkehr zugelassen war, hat man dann für die wenigen davon betroffenen Fahrzeuge in der Fußgängerzone eine Ampel aufgestellt, die dann freilich 24 Stunden, also auch außerhalb der Lieferzeiten in Betrieb war. Böse Zungen munkeln, dass es seit diesem Ereignis regelmäßige Pilgerfahrten der Bürger von Schilda hierhin gibt, denn bei uns kann man ja echt noch etwas lernen.
In meinen Videos habe ich noch ein schönes Schild wieder entdeckt:
Verbot für Fahrzeuge über 3,5 t tatsächliche Masse
Zusatzschild: Fahrradfahrer und Anlieger frei
"Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..." J. Fleischhauer
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von yyeettii ()
Das ist im übrigen ein alter Hut, denn man hat es auch bisher schon als eindeutige Rechtslage angesehen, dass den Frauenparkplätzen kein rechtsverbindlicher Charakter zukommt.