Das geht schon ok .
Eigentlich müssten diese Parkplätze in Familien-Parkplätze umbenannt werden. Mann/Frau braucht doch reichlich Platz um die "lieben Kleinen" seitlich aus der Karosse zu wuchten .
MfG.
...man muss kein Huhn sein, um beurteilen zu können , ob ein Ei schmeckt.
Die Darstellung auf Wikipedia ist nicht ganz richtig. Wird ein privater Parkplatz der Allgemeinheit zugänglich gemacht, wie das z.B. stets bei Parkplätzen von Supermärkten, Einkaufscentren etc. der Fall ist, findet dort öffentlicher Verkehr statt mit der Folge, dass stets auch die StVO Anwendung findet, und zwar auch ohne ein ausdrückliches Hinweisschild. Verstöße gegen das Parken auf Frauenparkplätzen oder Plätzen für Mutter und Kind lassen sich straßenverkehrsrechtlich aber dennoch nicht ahnden, da die StVO solche Schilder nicht kennt. Der Eigentümer eines privaten Parkplatzes kann allerdings eine Benutzungsordnung erstellen, aufgrund derer er Verfehlungen gegen diese Ordnung auch durch eine Vertragsstrafe ahnden kann. Solche Benutzungsordnungen gibt es bereits häufiger auf privaten Parkplätzen. Sie sind aber nur wirksam, wenn sie auch dem Parkplatzbenutzer auch bekannt gemacht werden, was durch ein gut sichtbares Schild an der Einfahrt zum Parkplatz zu geschehen hat. Ob man damit allerdings auch Verstöße gegen das Parken auf einem Frauenparkplatz ahnden kann, ist fraglich, denn grundsätzlich gilt das Diskriminierungsgebot auch für private Parkplätze.
Hallöchen,
wie üblich, werden die Männer immer vernachlässigt, was macht Vater mit Kind? Wir brauchen endlich die Männerquote .
Ohne Flachs, wo liegt das Problem, die Parkplätze für Mutter mit Kind und Schwerbehinderte einfach frei zu halten? Der eventuelle längere Fußweg von 20 bis 50 Mtr. tut nicht weh .
MfG
old man
Nichts ist so beständig wie der Wandel Heraklit von Ephesos
Ohne Flachs, wo liegt das Problem, die Parkplätze für Mutter mit Kind und Schwerbehinderte einfach frei zu halten?
Da sollte es eigentlich überhaupt kein Problem geben. Mich stört diese "Ungleichbehandlung" nicht und ich habe mich auch noch nie auf einen Frauenparkplatz oder Mutter/Kind-Parkplatz gestellt, weil diese Parkplätze m.E. durchaus ihre Berechtigung haben. Nur rechtlich durchsetzen lassen sie sich nicht, weil es hierfür anders als bei den Parkplätzen für Schwerstbehinderte keine Rechtsgrundlage gibt. Allein darum ging es mir in meinem Beitrag.
Nur rechtlich durchsetzen lassen sie sich nicht, weil es hierfür anders als bei den Parkplätzen für Schwerstbehinderte keine Rechtsgrundlage gibt.
Und diese sollten dann auch wirklich für die "G-Schein-Inhaber" freigehalten werden und nicht von Otto oder Hilde "kurzfristig" genutzt werden, da diese ja meist in unmittelbarer Nähe zum Eingang des jeweiligen Geschäfts angelegt sind.
Bei einem vermeintlich widerrechtlichen Einparken spreche ich die jeweilige Fahrerin / den jeweiligen Fahrer und künftig auch das jeweilige ES an und mache auf die Kennzeichnung aufmerksam.