Verkehrsschilder falsch aufgestellt?

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • old man schrieb:

      wie üblich, werden die Männer immer vernachlässigt,
      Die christliche Seefahrt hat es vorgemacht , da durften die Frauen und Kinder auch zuerst über Bord,-in die Rettungsboote. :)
      Gruß Ralf.


      Wenn man mir früh genug Bescheid sagt, bin ich auch spontan.
    • Kajo schrieb:

      Und diese sollten dann auch wirklich für die "G-Schein-Inhaber" freigehalten werden und nicht von Otto oder Hilde "kurzfristig" genutzt werden, da diese ja meist in unmittelbarer Nähe zum Eingang des jeweiligen Geschäfts angelegt sind.
      Man muss hier unterscheiden: Werden auf einem privaten Supermarktplatz im Einvernehmen mit dem Eigentümer von der Gemeinde offizielle Verkehrszeichen zum Parken für Schwerstbehinderte aufgestellt, können die Ordnungsbehörden das ganz normal mit derzeit 35 Euro ahnden. Inoffizielle, vom Eigentümer selbst aufgestellte Schilder, wie dies häufig der Fall ist, ermöglichen eine Verhängung eines Verwarnungsgeldes hingegen nicht. Dann kommt es darauf an, ob es eine rechtsgültige Benutzungsordnung gibt, in deren Rahmen Vertragsstrafen, die meist höher sind als die Verwarnungsgelder, geltend gemacht werden können. Dies ist bei immer mehr solcher Parkplätze der Fall, wobei die Kontrollen dann durch private Firmen durchgeführt werden, die dabei meist alles andere als zimperlich vorgehen.

      honkytonky schrieb:

      Die christliche Seefahrt hat es vorgemacht , da durften die Frauen und Kinder auch zuerst über Bord,-in die Rettungsboote.
      Das klappt aber auch nicht immer. Francesco Schettino, der Kapitän der havarierten Costa Concordia, war einer der ersten, die damals von Bord gegangen sind. Aber angeblich war er ja bei der Evakuierungsaktion nur ausgerutscht, dabei unglücklich über Bord gefallen und ganz zufällig in einem Rettungsboot gelandet.

      Andreas
    • Kajo schrieb:

      Bei einem vermeintlich widerrechtlichen Einparken spreche ich die jeweilige Fahrerin / den jeweiligen Fahrer und künftig auch das jeweilige ES an und mache auf die Kennzeichnung aufmerksam.
      Vorsicht wenn ER/SIE/ES um die 2 Meter hat und 120 kg auf die Waage bringt, sonst läufst du Gefahr, bald ein aG im angesprochenen Dokument zu haben.... :wech:
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • minoschdog schrieb:

      Vorsicht wenn ER/SIE/ES um die 2 Meter hat und 120 kg auf die Waage bringt, sonst läufst du Gefahr, bald ein aG im angesprochenen Dokument zu haben.
      Okay, bei einer eigenen Körpergröße von 1,82m und einem Gewicht von 83 Kg spreche ich dann künftig nur noch Zwerge (bis max 1,68m - Gewicht egal) an.
    • Frauen- und Familienparkplätze beim Einkaufen kann ich ja noch verstehen, da parkt man ja selten länger.

      Am Hamburger Flughafen gibt es einen (von mehreren) gut beleuchteten Mitarbeiterparkplatz mit etwa 200-300 Plätzen, da sind vorne an 6 Frauenparkplätze.
      Wenn die besetzt sind und eine Frau kommt zum Dienst, fährt die dann wieder nach Hause?

      Wie schon gesagt, über den ganzen Parkplatz sind Laternen verteilt, wenn geschätzt 100 Frauen einen normalen Parkplatz nehmen müssen, welchen Sinn machen dann die Frauenparkplätze?
    • Shadow schrieb:

      wenn geschätzt 100 Frauen einen normalen Parkplatz nehmen müssen, welchen Sinn machen dann die Frauenparkplätze?
      Der Sinn liegt darin, dass man der Forderung der Gleichstellungsbeauftragten nachgekommen ist, Frauenparkplätze auszuweisen. Da sie wahrscheinlich zu den Frühaufstehern gehört, die morgens als erste an ihrem Arbeitsplatz sind, haben ihr die 6 Plätze auch gereicht. Hauptsache, sie steht mit ihrem Fahrzeug auf einem Frauenparkplatz. ;)

      Andreas
    • Privatier schrieb:

      Sag das mal einem frisch operierten auf Krücken wg. Meniskus, Muskelfaserriss oder Beinbruch !
      Auch bei frisch Operierten, die aktuell auf Gehhilfen angewiesen sind, gilt bewegen, bewegen und noch einmal bewegen und von daher brauchen die auch nicht einen Platz unmittelbar neben dem Eingang zum Laden.

      Wichtiger wäre für "Beinverletzte" dass diese sich an die ärztliche Empfehlung eines Fahrverbotes halten.
    • Privatier schrieb:

      Sag das mal einem frisch operierten auf Krücken wg. Meniskus, Muskelfaserriss oder Beinbruch !

      ....und nein für die Zeit der Heilung gibt es keinen "Schwerbehindertenausweis" das man dort parken dürfte..........
      Hallöchen Privatier,
      weißt Du überhaupt, was die Voraussetzung für einen Schwerbehindertenausweis mit Parkberechtigung ist?
      Was micht ärgert ist, wenn Autofahrer/innen die von uns benannten Parkplätze belegen und anschließend ins Fitnesscenter gehen.
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
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