Verkehrsschilder falsch aufgestellt?

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Messe mal bitte einfach, würde mich interessieren, was da tatsächlich kommt. 8)

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • BernhardJ schrieb:

      Was spricht dagegen die Tempo-Zonen nach unten um das 10 km/h zu erweitern?
      Da spricht eigentlich gar nichts dagegen, doch müsste der Gesetzgeber erst einmal das 10-Km-Zonen-Schild in die StVO aufnehmen.

      BernhardJ schrieb:

      Wobei zu den Spielstraßen anzumerken ist, dass das dort geforderte "Schrittempo" mit keinem der modernen Autos ohne zusätzliches ständiges Bremsen oder ohne dauerhaft schleifende Kupplung möglich ist.
      Ein echtes Schritttempo (4 Km/h) wird auch nicht gefordert. Die Rechtsprechung ist sich über die zulässige Höchstgeschwindigkeit in verkehrsberuhigten Zonen nicht einig. Die Spanne reicht von 5 bis 15 Km/h. Überwiegend wird die Grenze heute wohl bei 10 Km/h gesehen, doch selbst 15 Km/h wurde zweitinstanzlich schon entschieden.

      verkehrsrecht.gfu.com/2017/09/…n-bereich-maximal-10-kmh/

      Käfer62 schrieb:

      Ich finde die Lösung mit der "Spielstraße" auch besser,
      Spielstraßen (korrekt verkehrsberuhigter Bereich) kommen nur in Wohngebieten in Betracht. In dem Berliner Fall handelte es sich aber um eine Straße, in der auch Gewerbe angesiedelt ist.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Überwiegend wird die Grenze heute wohl bei 10 Km/h gesehen, doch selbst 15 Km/h wurde zweitinstanzlich schon entschieden.
      Okay, danke. Dann passt es ja, auch mit den heutigen längeren Getriebe-Übersetzungen.

      Das mit dem Aufnehmen der Schilder in die StVO sehe ich nicht so rigide. Wie war das nochmal mit der Verbotszonen-Beschilderung? Stuttgart? Da sind wohl auch noch Lücken in der StVO, aber es hindert in der Praxis keinen hier Bußgelder zu verhängen.

      Grüße - Bernhard
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