Einstufung Pickup als Pkw

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Angesteckt? Ist doch gut! Ich liebe auch die "echten" Geländewagen, und wenn ich Geld hätte, dann würde ich mich auch nach so einem Urlaubsfahrzeug umschauen. Nur der RAM wäre mir für Europa wirklich eine Ecke zu unhandlich. Praktisch ist für ihn jede öffentliche Parkfläche ausgeschlossen.

      Es gibt ja auch einige "normale" Pickups die bis 3 Tonnen ziehen dürfen. Wenn man im Konzern bleibt ist es doch der Amarok mit dem 2 Liter 180 PS 420 Nm Biturbo TDI. Ich denke der ist mit knapp 3 Tonnen ZGG dann relativ ausreichend motorisiert. Er ist im Vergleich zum RAM eine echte "Sparbüchse" beim Verbrauch (irgendwas um die 8 Liter).

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Naja, Pickups finde ich eigentlich ganz praktisch. Mit Hardtop eigentlich sehr. Da schmeißt man alles auf die Ladefläche und gut ist. Nichts ist da im Weg, man muß keine Sitze umklappen, nichts umbauen, umladen oder sonst etwas. Wenn man etwas sehr langes transportiert, kann die Ladefläche ausgeklappt und offen bleiben, ohne dass in die Fahrgastzelle Abgase, Regen oder kalte Luft hinein kommen. Ich habe damals parallel zum Yeti den Ford Ranger (Mazda BT-50) im Auge gehabt. Aktuell mit 3,2-Liter-TDCi-Reihenfünfzylinder mit 200 PS und 450 Nm. "Als erster Pickup weltweit erzielte er im Oktober 2011 die Bestwertung von 5 Sternen beim Euro-NCAP-Crashtest." [Zitat: Wikipedia]
      Darf übrigens je nach Ausführung bis 3,5 Tonnen ziehen!

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von BernhardJ ()

    • BernhardJ schrieb:

      Wenn man im Konzern bleibt ist es doch der Amarok mit dem 2 Liter 180 PS 420 Nm Biturbo TDI.

      Was mich an dem Anorak stört, ist sein Minimotörchen mit lediglich 2 Liter Hubraum. Das ist einer für Pkws, aber nichts für einen Leicht-Lkw, der zudem noch einen schweren Anhänger ziehen soll.
      Wenn man im Anorak-Forum mal aufmerksam zwischen den Zeilen liest, dann existiert der Verbrauch mit 8 Litern auch nur auf dem Papier. Voll bepackt und mit ausgereizter Anhängelast ist der dann auch schon bei knapp 20 Liter. Allers andere ist doch Selbstbetrug. Ich liege im Gespann bei etwas über 10 Liter - wenn ich auf den Verbrauch achte. Bei reiner Autobahnfahrt sind es auch gut 2 Liter mehr (Landstraße ohne Ortsdurchfahrten ist was anderes...). Damit 100% Aufschlag. Und mein Hänger hat nur 2000kg, keine 3500kg...
      Da macht der Ranger durchaus mehr Sinn.

      Zum Vergleich eigenen sich aber beide nicht, da es eine ganz andere Klasse ist, nämlich die darunter. Also kämen hier Fahrzeuge wie Chevrolet Dakota in Betracht (Namen der anderen kleinen Pickups hab' ich gerade nicht zur Hand).


      LG
      Mi-go


    • mi-go schrieb:

      ...Minimotörchen mit lediglich 2 Liter Hubraum. Das ist einer für Pkws, aber nichts für einen Leicht-Lkw...

      Wohl noch nichts vom Downsizing gehört, oder? 8)
      Aber im Ernst, da verstehe ich Deine Bedenken voll und ganz. Ich möchte den Anorak aus diesem Grund auch nicht.
      Aber der Ranger gefällt mir nach wie vor. Auch preislich ist er nicht ganz so abgehoben wie die ähnlich ausgestatteten Pickups von Toyota, Mitsubishi oder Nissan.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • BernhardJ schrieb:

      Wohl noch nichts vom Downsizing gehört, oder? 8)

      Sicher doch! :D
      Ich denke, wir meinen hier das gleiche...

      Die Standfestigkeit des Anorak steht noch aus...
      Die Cummins Diesel sind für ihre Langlebigkeit bekannt (ebenso die großen V8-Benzinmotoren). Laufzeiten jenseits der 500.000ml sind keine Seltenheit.
      Zudem haben die Amerikaner inzwischen auch Downsizing betrieben, aber halt nicht beim Hubraum, sondern beim Verbrauch. In entsprechenden Tests wird immerwieder auch der tatsächliche Verbrauch angegeben. Da habe ich jetzt momentan nur den vom Venturi 3.0Liter Diesel im Gedachtnis (das ist der Motor für den RAM 1500), der mit mehr als 30ml/gal gefahren wird (ohne Hänger) - das müssten umgerechnet 8l/100km sein. Mit Hänger (7000lbs = ca. 3400kg) wurde hier von 20ml/gal (ca. 12l/100km) gesprochen - natürlich amerikanische Straßen (CA), also nicht schneller als 65mph.
      Auch der V8 des RAM 1500 kommt inzwischen mit 15l/100km aus (solo).

      Ach ja: Der Venturi V6 Diesel wurde ursprünglich von Fiat für die Cooperation mit Opel (GM) konzipiert, wurde dann aber wegen der Trennung dort nicht verbaut. Inzwischen tut er seinen Dienst aber in diversen Fahrzeuge, u.a. bei Maserati. Deswegen sehe ich ihn auch eher als Pkw-Motor und nicht als Leicht-Lkw-Motor - trotz der 3.0 Liter Hubraum.

      LG
      Mi-go


    • Einstufung als PKW / LKW

      floflo schrieb:

      Doch, das ist so (ständige Rechtssprechung, z.B. OLG Karlsruhe, siehe hier: lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rec?icht=bw&nr=4383 ). Theoretisch könnte Polizisten also individuell anders entscheiden, wobei die Polizei aber nur eine vorläufige Entscheidungen trifft. Am Ende entscheidet das Gericht. In der Praxis wird der Eintragung in den Papieren alerdings eine starke Indizwirkung zukommen. Ist in den Papieren PKW eingetragen, wird die Rennleitung die Eintragung sicherlich nicht in Frage stellen, wenn sie nicht gerade offenkundig falsch ist.

      Tja, da hast du wohl doch Recht. Ich habe mich da mal durch gekämpft. Der normale Autofahrer braucht sich sicher keine Gedanken über die Einstufung machen. Probleme gibt es bestimmt, wenn ein schwerer Sprinter-Bus (PKW) ohne seine Sitze als schnelles Kurierfahrzeug mit Regalen ausgerüstet wird, oder so was.
      Eindeutige Kriterien zur Einstufung als PKW bzw. LKW habe ich nicht gefunden. Meiner Meinung nach gibt es eine Grauzone.

      Noch ein zu beachtender Punkt für die Frage PKW oder LKW als Zugfahrzeug:
      Für Anhänger hinter LKW (unabhängig vom Gewicht) gilt das Sonntagsfahrverbot und dass Wochenendfahrverbot zu Ferienzeiten (gilt auch für LKW über 7,5 t ohne Anhänger). Freizeitanhänger hinter LKW bis 3,5 t sollen wiederum ausgenommen sein... :wacko:

      Handtuch
      DON'T PANIC!
    • Handtuch schrieb:

      Für Anhänger hinter LKW (unabhängig vom Gewicht) gilt das Sonntagsfahrverbot und dass Wochenendfahrverbot zu Ferienzeiten (gilt auch für LKW über 7,5 t ohne Anhänger). Freizeitanhänger hinter LKW bis 3,5 t sollen wiederum ausgenommen sein... :wacko:


      Ah danke!
      3,5 Tonnen. OK. Also doch wieder diese magische Grenze. Ist das Geschoss mit über 3,5 to aber als Pkw zugelassen ist es egal...
      Verstehe wer will. Also macht die Anmeldung als Pkw ja doch Sinn! Vorallem dann, wenn ich zu den Ferienwochenenden unterwegs sein will...

      Kleine Anekdote am Rand: Die Rennleitung hat meinen Onkel mal vor Jahr(zehnt)en mit einem VW Bully (muss noch ein T1 gewesen sein) mit Anhänger sonntags von der Autobahn geholt. Keine Ahnung als was der zugelassen war, der Bully hatte auf jeden Fall keine Seitenscheiben. Daher kein Personentransport möglich, also Lkw, also Sonntagfahrverbot mit Hänger. Der Bully musste auf dem Parkplatz stehen bleiben (bzw. es blieb schließlich der Hänger auf dem Parkplatz...)

      Europa dir deine Vorschriften... :S


      LG
      Mi-go


    • So wie ich das verstehe ist es doch relativ einfach:
      Bei Zugfahrzeugen bis 3,5 T (kein WE-Fahrverbot mit Hänger) ist eine LKW-Zulassung aus steuerlichen Gründen vorteilhaft.
      Bei Zugfahrzeugen über 3,5 T (WE-Fahrverbot mit Hänger wenn LKW-Zulassung) ist eine PKW-Zulassung aus praktischen Gründen (Fahrverbot-Umgehung) vorteilhaft. Diese praktische Angelegenheit kostet dann natürlich steuerlich mehr als mit reiner LKW-Zulassung.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Soweit ich weiß, kostet der Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot 120€. Natürlich nur, wenn er geahndet wird, was bei einem RAM mit Wohnwagen wohl sehr unwahrscheinlich sein dürfte. Dafür die teure PKW-Zulassung?
      Mein Chef wollte mich durch einen Roboter ersetzen.
      Er konnte keinen finden, der nur Solitär spielt und im Internet surft.
    • Nicht mehr... Es lebe die Punktereform.

      Das war neulich mal Thema in irgendeinem TV-Beitrag. Schon jetzt fahren Sonntags ja jede Menge LKW rum, deren Ladung das nicht rechtfertigt. Da es jetzt keine Punkte mehr gibt, wird sich eh kaum noch jemand dran halten.
      Mein Chef wollte mich durch einen Roboter ersetzen.
      Er konnte keinen finden, der nur Solitär spielt und im Internet surft.
    • Harry App schrieb:

      Soweit ich weiß, kostet der Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot 120 Euro.

      BernhardJ schrieb:

      Gibt es da nicht auch Punkte?

      Harry App schrieb:

      Nicht mehr... Es lebe die Punktereform. Das war neulich mal Thema in irgendeinem TV-Beitrag. Schon jetzt fahren Sonntags ja jede Menge LKW rum, deren Ladung das nicht rechtfertigt. Da es jetzt keine Punkte mehr gibt, wird sich eh kaum noch jemand dran halten.

      Stimmt, Punkte gibt es nicht mehr, es war aber auch vor der Punktereform nur ein Punkt. Dafür wurden die Bußgelder angehoben und zwar für den Fahrer von 75 auf 120 Euro und für den Halter, der das verbotswidrige Fahren anordnet oder zuässt, von 380 auf 570 Euro.

      Andreas
    • Heißt das dann, wenn ich als Halter das Fahrzeug ordnungswidrig an WE führe, kostet mich es dann 570+120 = 690 Euro?

      Grüße - Bernhard
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    • BernhardJ schrieb:

      Heißt das dann, wenn ich als Halter das Fahrzeug ordnungswidrig an WE führe, kostet mich es dann 570+120 = 690 Euro?

      Nein, in dem Fall kann der Halter nur als Fahrer belangt werden, also mit 120 Euro. Es klingt paradox, aber derjenige, der den Verstoß begeht, zahlt weniger als derjenige, der ihn "nur" anordnet oder wissentlich zulässt. Damit will man dem Umstand Rechnung tragen, dass der Unrechtsgehalt in diesem Fall beim Halter höher einzustufen ist als beim Fahrer, weil er nicht nur den eigentlichen straßenverkehrsrechtlichen Verstoß beinhaltet sondern auch noch, dass eine Dritte Person da mit hineingezogen wird. Außerdem ist es vor allem der Halter, der davon profitiert, wenn sein LKW sonntags auf der Autobahn rollt.

      Andreas
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