Achtung, Schweiz [Blitzer]

    • [ Gesetz ]

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    Sponsoren




    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

    Sponsoren



    • übrigens ist man hier besonders pingelig , man zahlt schon ab 1 km/h geschwindigkeitsübertritt.

      bei mir gemessen 54 km/h abzüglich 3 km/h tolleranz bleiben 51 Km/h übrig .. 40 chf/33 euro.

      in deutschland fängt man oft erst ab 60 in einer 50er zohne zu messen.
      Audi 80 1.8 s (90 PS , 145 NM , 9 L ) , VW Golf III 1.6 (75 PS , 126 NM , 8 L) , Seat Arosa 1.0 (50 PS , 86 NM , 6 L) , Seat Ibiza 1.4 (75 PS , 126 NM , 6,5 L)
    • Reinhold Messner schrieb:

      in deutschland fängt man oft erst ab 60 in einer 50er zohne zu messen.

      Käfer62 schrieb:

      Das war mal! Lang ist's her. Mich hat man hier auch schon fotografiert, innerorts 56 minus 3

      In Deutschland gibt es keine einheitliche Toleranzgrenze. Die legt die Überwachungsbehörde nach eigenem Gutdünken fest. Als grobe Faustregel kann man sagen, dass stationäre Blitzer meist eine sehr niedrige Toleranzgrenze haben. So wird z.B. innerhalb geschlossener Ortschaft bei einer 50 Km-Begrenzung in der Regel ab gemessenen 55 Km/h geblitzt. Auch bei mobilen Blitzern ist der Grenzwert sehr niedrig, wenn z.B. vor einer Schule oder einem Kindergarten (oft mit 30 Km/h-Beschränkung verbunden) geblitzt wird. Auf Bundesstraßen und Autobahnen liegt der Grenzwert bei mobilen Anlagen dagegen oft bei 10 oder 15 Km/h, mitunter sogar 20 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit. Verlassen kann man sich darauf aber nicht. Es kommt letztlich auch immer auf die Situation an.

      Andreas
    • Bei der Toleranzgrenze hab ich bis heute nicht durch geblickt aber in Ö is ja vieles anders. Die letzten zwei Tickets (60 Stadt, 110 Land) konnte ich durch Verlangen der letzten Eichprotokolle der Radargeräte abwenden.
      Lg Bernhard

      Merke: Bodenbleche sind für Werbezwecke da!
    • Steirerbua schrieb:

      in Ö is ja vieles anders

      Das kann man wohl sagen, vor allem auch das Amtsdeutsch. In Österreich hat es zum Thama Eichprotokoll sogar schon eine höchstrichterliche Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs gegeben (ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abf…WT_2008020334_20111118X00), in der sich folgender aus deutscher Sicht "lustige" Satz findet:

      Das Land Steiermark hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

      Bei uns würde das frei übersetzt heißen "wenn du nicht zahlst - Rübe ab". In Österreich bedeutet der Begriff Exekution dagegen Pfändung.

      Aber zurück zum eigentlichen Thema. Das Beispiel von Steirerbua zeigt, dass es sich durchaus lohnen kann, nicht alles sofort anzuerkennen. Verfahrensfehler werden auch bei uns begangen, und zwar gar nicht einmal so selten. Hier eine deutsche Entscheidung zu der Thematik: ra-buechner.de/meldungen/pr_meldungen.php?ID=177

      Andreas
    • interessant, sehr interessant sogar.
      allerdings liegt der zitierte ag-beschluß über 6 jahre zurück; ich würde mal vermuten, dass die polizei bzw. die zuständigen innenbehörden inzwischen auch vll. etwas dazu gelernt haben, und solche formellen fehler vermeiden? schließlich will man ja die kohle haben.

      "Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..."

      J. Fleischhauer
    • Nur DAS hilft!!! Warum nicht auch in Deutschland???

      unbedingt empfehlenswert, anders sind diese raser nicht zu belehren, denn über geldbußen lachen die nur :!:
      http://www.autobild.de/artikel/schweizer-polizei-nimmt-deutschem-raser-das-auto-weg-5242948.html

      "Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..."

      J. Fleischhauer

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von yyeettii ()

    • yyeettii schrieb:

      unbedingt empfehlenswert, anders sind diese raser nicht zu belehren, denn über geldbußen lachen die nur :!:
      http://www.autobild.de/artikel/schweizer-polizei-nimmt-deutschem-raser-das-auto-weg-5242948.html

      Es ist schon paradox, aber für Verkehrssünder ist Deutschland geradezu ein Paradies, denn in kaum einem anderen Land innerhalb der EU werden Verkehrsdelikte so milde geahndet wie in Deutschland. Und dennoch wird gerade bei uns besonders schnell von Abzocke gesprochen, wenn es um die Ahndung von Verkehrsdelikten geht. Unrechtsbewußtsein, nein Danke! Ich persönlich finde daher das schweizer "Anti-Raser-Gesetz" gut, wobei es darin nicht darum geht, die Verkehrsteilnehmer dafür zur Kasse zu bitten, dass sie mal ein wenig zu schnell gefahren sind. Das Gesetz richtet sich gezielt gegen Raser und definiert auch gleich, ab wann man ein Raser ist. Danach ist ein Raser, wer auf Autobahnen mehr als 80 Km/h, auf sonstigen Straßen außerorts mehr als 60 Km/h, innerorts mehr als 50 Km/h und in einer Tempo-30-Zone mehr als 40 Km/h zu schnell ist. Wer als Raser erwischt wird, verliert für 2 Jahre seinen Führerschein (im Wiederholungsfall sogar für immer) und muss mit einer Haftstrafe von 1 bis 4 Jahren rechnen. Das Fahrzeug wird in der Regel eingezogen und verwertet. Das sind zugegeben sehr drastische Maßnahmen, aber wer die Geschwindigkeit so erheblich überschreitet, gefährdet dadurch in ganz besonderem Maße sich und andere Verkehrsteilnehmer und hat es - meine Meinung - auch nicht besser verdient.

      Andreas
    • Deutschland ist nicht nur für Verkehrssünder ein Paradies, sondern auch für "richtige" Kriminelle. Ich bin zwar durchaus auch für das Schweizer Modell zu begeistern, finde allerdings, daß vergleichbar schwere Taten auch vergleichbare Strafen nach sich ziehen sollten. Wer andere beraubt, darf in der Regel zumindest bei den ersten paar Malen, bei denen er erwischt wurde, straflos nach Hause gehen. Sozialstunden gelten schon als hart. Diebstahl wird in der Regel gar nicht verfolgt. Im Vergleich dazu würde ein Fahrer, der nur zu schnell war, ohne konkrete Gefährung, unangemessen hart bestraft. Und, ganz ehrlich, mir ist der Raser auf der Autobahn allemal sympathischer als der Einbrecher in meinem Schlafzimmer.
      Mein Chef wollte mich durch einen Roboter ersetzen.
      Er konnte keinen finden, der nur Solitär spielt und im Internet surft.
    • Harry App schrieb:

      Ich bin zwar durchaus auch für das Schweizer Modell zu begeistern, finde allerdings, daß vergleichbar schwere Taten auch vergleichbare Strafen nach sich ziehen sollten. Wer andere beraubt, darf in der Regel zumindest bei den ersten paar Malen, bei denen er erwischt wurde, straflos nach Hause gehen. Sozialstunden gelten schon als hart. Diebstahl wird in der Regel gar nicht verfolgt.

      Ich stimme dir zwar zu, dass Strafen in einem angemessenen Verhältnis zu dem Delikt stehen sollen, kann allerdings nicht erkennen, dass dies in der Schweiz nicht der Fall ist. So ist z.B. die Diebstahlsregelung in der Schweiz fast identisch mit der bei uns. Auch in der Schweiz sieht der Strafrahmen für einen vorsätzlichen Diebstahl eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahen oder eine Geldstrafe vor. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die schweizer Justiz Diebe straflos nach Hause gehen lässt. Und was Raserei ohne konkrete Gefährdung anbetrifft, so reicht es aus, dass diese Gefährdung abstrakt besteht und das ist bei der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung, ab der man in der Schweiz als Raser gilt, immer der Fall.

      Andreas
    • Harry App schrieb:

      Wer andere beraubt, darf in der Regel zumindest bei den ersten paar Malen, bei denen er erwischt wurde, straflos nach Hause gehen. Sozialstunden gelten schon als hart. Diebstahl wird in der Regel gar nicht verfolgt.
      Nach einem Raub (Verbrechen) geht Niemand straflos nach Hause! Das Gesetz sieht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr vor. Das Strafmaß wird dann aber letztendlich nach eingehender Prüfung vom Richter festgesetzt, d.h. es kann eine "Bewährungsstrafe" herauskommen - das ist nicht straflos!
      Der Diebstahl nach § 242 StGB ist und bleibt auch eine Straftat (Vergehen). Straftaten müssen gem. § 163 StPO durch die Strafverfolgungsbehörden erforscht und verfolgt werden. Auch hier legt der Richter das Strafmaß individuell fest!
      Dass manche Taten zu "lasch" geahndet werden, mag persönliches Empfinden jedes Einzelnen sein. Aber eine Strafverfolgung findet immer statt, dafür haben wir die Strafverfolgungsbehörden (Polizei / Staatsanwaltschaft).

      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Käfer62 schrieb:

      Straftaten müssen gem. § 163 StPO durch die Strafverfolgungsbehörden erforscht und verfolgt werden.

      Nur zur Klarstellung, die Pflicht zur Strafverfolgung betrifft nur sog. Offizialdelikte. Das StGB kennt aber auch Straftaten, die nur auf Antrag verfolgt werden, es sei denn, es liegt ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vor. Antragsdelikte sind z.B. die (einfache) Körperverletzung, die Sachbeschädigung oder auch der Diebstahl, wenn er lediglich geringwertige Sachen betrifft.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Nur zur Klarstellung, die Pflicht zur Strafverfolgung betrifft nur sog. Offizialdelikte.
      Andreas
      Da hast Du natürlich völlig Recht, ist mir natürlich auch bekannt :D
      Ich hätte mich vielleicht deutlicher ausdrücken müssen, ich bezog mich auf die beiden erwähnten Delikte.
      Beim Diebstahl z.B aus Geschäften oder von Privatgrundstücken wird in der Regel ein Strafantrag gestellt und dann schließt sich ja die Strafverfolgung an. :thumbup:
      Raub - Offizialdelikt - klar!

      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.