Achtung, Schweiz [Blitzer]

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Harry App schrieb:

      Und, ganz ehrlich, mir ist der Raser auf der Autobahn allemal sympathischer als der Einbrecher in meinem Schlafzimmer.

      ...bis ersterer dich 'abschießt'...da sind ein paar geklaute Ohrringe plötzlich nicht mehr so wichtig...

      Ansonsten aber bin ich bei Dir, wenn es heißt, dass Strafen angemessen sein müssen! :thumbup:

      LG Markus
      Alle Verallgemeinerungen sind falsch - einschließlich dieser! (Donald H. Rumsfeld)
    • Käfer62 schrieb:

      Harry App schrieb:

      Wer andere beraubt, darf in der Regel zumindest bei den ersten paar Malen, bei denen er erwischt wurde, straflos nach Hause gehen. Sozialstunden gelten schon als hart. Diebstahl wird in der Regel gar nicht verfolgt.
      Nach einem Raub (Verbrechen) geht Niemand straflos nach Hause! Das Gesetz sieht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr vor. Das Strafmaß wird dann aber letztendlich nach eingehender Prüfung vom Richter festgesetzt, d.h. es kann eine "Bewährungsstrafe" herauskommen - das ist nicht straflos!
      Der Diebstahl nach § 242 StGB ist und bleibt auch eine Straftat (Vergehen). Straftaten müssen gem. § 163 StPO durch die Strafverfolgungsbehörden erforscht und verfolgt werden. Auch hier legt der Richter das Strafmaß individuell fest!
      Dass manche Taten zu "lasch" geahndet werden, mag persönliches Empfinden jedes Einzelnen sein. Aber eine Strafverfolgung findet immer statt, dafür haben wir die Strafverfolgungsbehörden (Polizei / Staatsanwaltschaft).

      Grüße
      Bernd
      Als erstes ist man heute ja praktischerweise noch bis Anfang 30 dem Jugendstrafrecht unterworfen (ja, ich weiß, das war jetzt überspitzt ausgedrückt...), und damit sowieso jeder echten Strafe entzogen. Dann wird eine Bewährungsstrafe von der "Zielgruppe" eben genau als das empfunden, was sie ist: eine andere Art Freispruch. Wieso sie das tatsächlich ist: Wird jemand z.B. zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt, und lässt sich wieder was zu Schulden kommen, heißt das eben nicht, daß er nun das Jahr abzusitzen hat. Statt dessen wird aus der neuen Tat, die für sich schon wieder ein Jahr "wert" wäre, und der alten Tat eine Gesamtstrafe erwürfelt von ungefähr 1 Jahr und 2 Monaten, meist wieder zur Bewährung. Ergo: keine Strafe.

      Die "Strafverfolgung" bei Diebstählen geht so: Man nimmt widerwillig die Anzeige auf, und legt den Zettel auf den großen Stapel. Wird nun nicht rein zufällig die Beute irgendwo gefunden, erfolgt nach gewisser Zeit die Einstellung der Ermittlungen. Was da eingestellt wird, nachdem ja gar keiner mit den Ermittlungen überhaupt angefangen hat...

      Das mag ja vielleicht alles so richtig sein, nach Recht und Gesetz. Genau deswegen bin ich aber der Meinung, daß andere Gesetze dringender geändert gehören, und dann kann ruhig irgendwann hinterher auch die KFZ-Beschlagnahme bei Rasern kommen.
      Mein Chef wollte mich durch einen Roboter ersetzen.
      Er konnte keinen finden, der nur Solitär spielt und im Internet surft.
    • Herne schrieb:

      [lexicon]OT[/lexicon]
      Und wenn du Ecclestone heißt, kannst du dich freikaufen. :no:
      in diesem fall bin ich allerdings der meinung, dass dem dt. staat mit den 100 mio. mehr geholfen ist, als den alten mann einzulochen, was hätte das noch gebracht?

      "Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..."

      J. Fleischhauer
    • yyeettii schrieb:

      was hätte das noch gebracht?
      Moral? Abschreckung? Recht?? ?(

      Bei der Verfolgung und Ahndung von Straftaten geht es doch nicht darum, was das Strafmaß dem Staat, oder einem Einzelnen 'nützt'! :huh: Oder dürfen sich demnächst auch Kinderschänder freikaufen, weil das dem Staat mehr Nutzen bringt, als jene einzusperren und weitere Opfer zu verhindern?

      Und - entschuldige bitte - 100 Millionen sind doch auch nur ein Tropfen auf einen heißen Stein... 8| Wo werden diese Mios denn eingesetzt?

      Seltsame Rechtsauffassung...in meinen Augen...

      LG Markus
      Alle Verallgemeinerungen sind falsch - einschließlich dieser! (Donald H. Rumsfeld)
    • Harry App schrieb:


      Die "Strafverfolgung" bei Diebstählen geht so: Man nimmt widerwillig die Anzeige auf, und legt den Zettel auf den großen Stapel. Wird nun nicht rein zufällig die Beute irgendwo gefunden, erfolgt nach gewisser Zeit die Einstellung der Ermittlungen. Was da eingestellt wird, nachdem ja gar keiner mit den Ermittlungen überhaupt angefangen hat...
      Das, was Du hier beschreibst, ist eine Diebstahlanzeige gegen Unbekannt! Das bedeutet, man hat erst mal keinen Täter. Nehmen wir mal an, man klaut Dir nachts ein Fahrrad vom Hof, bis Du es am nächsten Morgen merkst, ist das Rad schon längst verschwunden, wenn es dann auch noch keine Spuren gibt, dann hat die Polizei verloren weil es keinen Ermittlungsansatz gibt. Dann kann logischerweise auch niemand bestraft werden. Dafür gibt es reichlich Beispiele, Sachbeschädigungen sind auch so ein Problem, selten steht ein Name des Täters dran.
      Wird ein Täter ermittelt, dann wird er bestraft, wie - frag den Richter.

      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Ermitteln könnte man schon. Im Beispiel vielleicht nicht nach dem konkreten Rad, aber z.B dürfte man sich ab und zu mal ansehen, wo die vielen gebrauchten Räder der immer gleichen Anbieter ("privat") bei Ebay eigentlich herkommen. Natürlich hat die Polizei auf sowas grade mal keine Lust, denn erstens macht das viel Arbeit, und zweitens werden die Täter, wenn man mal tatsächlich einen erwischt, eh nicht bestraft. Siehe oben...

      Da ist es natürlich viel effektiver, Radarfallen aufzustellen und Raser-Autos einzuziehen. Ermittlungen braucht man nicht, es gibt ja das Radarfoto, super Sache. Nur darf es nicht sein, daß einige Straftaten kräftig verfolgt werden, weil es einfach ist und sich lohnt, und bei anderen Taten findet Strafverfolgung praktisch gar nicht statt.
      Mein Chef wollte mich durch einen Roboter ersetzen.
      Er konnte keinen finden, der nur Solitär spielt und im Internet surft.
    • Nur mal nebenbei was die Politik von der Bearbeitung solcher Klein- und Massendelikte hält. In Schleswig-Holstein soll sich kein ausgebildeter Polizist mehr mit solcher Kriminalität beschätigen. Es wird Sachbearbeitern überlassen die diese Angelegenheiten nach einer Checkliste abarbeiten. Ermittlungsansätze u.s.w.?

      kn-online.de/Schleswig-Holstei…ept-in-Schleswig-Holstein

      Gruß
      LilleSael
      ----------------------
      Grüße
      LilleSael

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von lillesael ()

    • @ Harry App
      Also, wenn Du wirklich glaubst, dass die Polizei nach Lust und Laune arbeitet, dann musst Du mal schlechte Erfahrungen gemacht haben.
      Ich kann Dir versichern, die Masse der Ordnungshüter arbeitet gewissenhaft!
      Die [lexicon]Bucht[/lexicon] ist auch bei der Polizei nicht unbekannt.

      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Käfer62 schrieb:

      Also, wenn Du wirklich glaubst, dass die Polizei nach Lust und Laune arbeitet, dann musst Du mal schlechte Erfahrungen gemacht haben.
      Nicht nur einmal...

      Da wird z.B. mit einer Bierflasche unser Schaufenster eingeworfen und aus der Auslage geklaut. Der Uniformierte würdigt die Flasche keines Blickes, auch auf mehrfachen Hinweis, daß da ja wohl die Fingerabdrücke des Täters drauf sind. Keine Ermittlungen.

      Einige Zeit später parkt dann vor unserem Laden auf unserem Kundenparkplatz eine Zivilstreife und notiert Fahrer, die am Stop-Schild noch ein wenig rollen. Nicht, daß da öfter als alle 10 Jahre mal ein kleiner Unfall passiert... Aber das bringt halt Geld.

      Bisher habe ich keine mich betreffende Polizei-Arbeit erlebt, die nicht zu meinem Nachteil gewesen wäre. Braucht man die Polizei, tut sie nichts, und macht man selbst mal eine Kleinigkeit falsch, gibts eine Strafe. Das ist das heutige Bild, daß der frühere "Freund und Helfer" dem Bürger vermittelt.

      Soviel aus dem Off-Topic-Bereich, wir sollten es dabei belassen.
      On-Topic: Ich bleibe dabei: Wir haben dringenderes zu regeln, als Raser-Autos zu beschlagnahmen!
      Mein Chef wollte mich durch einen Roboter ersetzen.
      Er konnte keinen finden, der nur Solitär spielt und im Internet surft.
    • Herne schrieb:

      Und wenn du Ecclestone heißt, kannst du dich freikaufen.

      Q5-Killer schrieb:

      Bei der Verfolgung und Ahndung von Straftaten geht es doch nicht darum, was das Strafmaß dem Staat, oder einem Einzelnen 'nützt'! Oder dürfen sich demnächst auch Kinderschänder freikaufen, weil das dem Staat mehr Nutzen bringt, als jene einzusperren und weitere Opfer zu verhindern?

      Hier muss ich jetzt doch mal einiges richtigstellen. In Deutschland kann sich niemand freikaufen, auch nicht Herr Ecclestone. Was im Fall Ecclestone geschehen ist, ist eine Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO gegen Zahlung eines Geldbetrags an die Staatskasse und für gemeinnützige Zwecke. Eine solche Einstellung erfolgt in der Regel auf Vorschlag der Staatsanwaltschaft und ist nur mit Zustimmung des Gerichts und des Beschuldigten/Angeklagten und auch nur im Falle von Vergehen, also nicht etwa bei Verbrechen möglich. Weitere Voraussetzung ist, dass der Beschuldigte/Angeklagte noch nicht vorbestraft ist. Die Höhe des Geldbetrags richtet sich nach den Vermögensverhältnissen des Beschuldigten/Angeklagten. Wäre Herr Ecclestone vermögensloser Harz 4-Empfänger gewesen, wäre der zu zahlende Geldbetrag nicht 75 Mio. Euro sondern vielleicht nur 75 Euro gewesen. Solche Verfahrenseinstellungen stellen einen ganz normalen Vorgang im Strafverfahren dar und geschehen etwa 300.000 mal im Jahr. Mit Freikaufen hat das nichts, aber auch gar nichts zu tun. Im Fall Ecclestone war dies für alle Beteiligten, vor allem aber für den Staat eine kluge Entscheidung, da die Beweislage unsicher war und ein Verfahren sich vermutlich über viele Jahre mit aufwändiger Beweisaufnahme und ungewissem Ausgang hingezogen hätte und der nicht mehr gerade junge Ecclestone das Ende des Verfahrens vielleicht gar nicht mehr erleben würde. Dass er den Vorschlag trotz der auch für ihn hohen Summe angenommen hat, liegt vermutlich daran, dass er in jedem Fall das Risiko einer Verurteilung vermeiden wollte, obwohl die Chancen für einen Freispruch gar nicht schlecht waren.

      Andreas
    • Könnte hier vielleicht einmal ein Polizeibeamter unter uns seine "Erlebnisse" einer Nacht- oder Tagschicht in einer unserer Großstätte schildern?!

      Ich war in jungen Jahren mal mit einer ebenso jungen Beamtin zusammen - seit dem hab ich einen Knacks weg - zu was "Mensch" so alles fähig ist, ist einfach unbeschreiblich. Ich könnte das hier gar nicht beschreiben, so schüttelt es mich.

      Glaub echt einer, die hätten keine "Lust" sich mit Diebstahl oder anderen Delikten zu beschäftigen???
      Einst baute einer aus einem DeLorean eine Zeitmaschine - reiste ins 22te Jahrhundert und, kam mit einem Tesla wieder...
      ...der DeLorean wurde wegen Umweltverschmutzung auf der Stelle stillgelegt :cursing:
    • wolfsblut schrieb:

      Könnte hier vielleicht einmal ein Polizeibeamter unter uns seine "Erlebnisse" einer Nacht- oder Tagschicht in einer unserer Großstätte schildern?!
      - zu was "Mensch" so alles fähig ist, ist einfach unbeschreiblich. Ich könnte das hier gar nicht beschreiben, so schüttelt es mich.
      Lieber nicht, wir wollen doch nicht, dass hier einigen Mitgliedern schlecht wird :D

      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Es ist schon interessant welches Rechtsverständnis der ein oder andere User hier darlegt.

      Ansonsten kann ich nur dem Beitrag 40 von floflo beipflichten.

      Gruß Kajo
    • Kajo schrieb:

      Es ist schon interessant welches Rechtsverständnis der ein oder andere User hier darlegt.
      Gruß Kajo
      Da gebe ich Dir Recht, manchmal sind es einzelne, negative Erfahrungen, die zu einem "schiefen Bild" führen.
      Entsprechende "Doku-Sendungen" einschlägiger" TV-Sender geben dann den Rest!
      Jetzt aber Schluss mit [lexicon]OT[/lexicon] :D


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • wolfsblut schrieb:

      Könnte hier vielleicht einmal ein Polizeibeamter unter uns seine "Erlebnisse" einer Nacht- oder Tagschicht in einer unserer Großstätte schildern?!

      Ich bin zwar nicht im Polizeidienst tätig, habe aber während meiner allerdings schon länger zurückliegenden Ausbildung auch den Polizeidienst sowohl im Innen- als auch Außendienst kennenlernen dürfen und bin auch Tag- und Nachtschichten im Streifenfahrzeug mitgefahren. Ich will hier jetzt zwar nicht meine Erlebnisse schildern, kann jedoch so viel dazu sagen, dass ich seit dieser Zeit die Polizeiarbeit mit anderen Augen sehe und sehr froh darüber bin, dass ich diese Erfahrung machen durfte. Wenn es mir nach ginge, würde ich für jeden volljährigen Bürger einen Tag Pflichtdienst bei der Polizei anordnen. Dann wäre der Ruf der Polizei sicherlich viel besser und Polizeibedienstete würden mehr Achtung und Respekt genießen, womit ich nicht behaupten will, dass es nicht auch bei der Polizei Defizite und Dinge gibt, die man verbessern könnte.

      Andreas
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