Achtung, Schweiz [Blitzer]

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Achtung, Schweiz [Blitzer]

      focus.de/auto/news/frau-musste…er-werden_id_3842866.html

      interessant sind ja auch die kommentare, die in der bewertung weit auseinander gehen;
      wie seht ihr dieses thema?
      deutlich mehr kontrollen und drastische strafen, dafür jedoch keine "abzockkontrollen" mehr?

      "Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..."

      J. Fleischhauer

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Handtuch () aus folgendem Grund: Tags und Überschrift geändert

    • Es war schön

      :moin:

      Wir waren im Urlaub 2013 mehrere Tage in der Schweiz und haben uns dort sehr sicher und wohl gefühlt. Alles ist sauber und gepflegt, kein Müll und keine Schmierereien auf Mauern und Wänden :) .
      Die Polizeipräsenz war gleich null und von Blitzerfallen und Abzockkontrollen haben wir nichts bemerkt. Wir haben den schweizer Fahrstil als durchaus zügig aber immer entspannt empfunden, ähnlich wie in Italien :) .
      Leider ist die Schweiz für deutsche "Normaleinkommen" etwas zu teuer ;) .

      MfG.



      ...man muss kein Huhn sein, um beurteilen zu können , ob ein Ei schmeckt.



      Malachitgrüner 1.8 TSI - Bj. 2012 - Ambi+
    • Blitzer in Alpenstaat

      Also lieber rotax da wäre ich mir nicht gaaaaaaaaaaaaaanz so sicher, Abzocke eher nicht aaaaaaaaaaaaaaber !

      Blitzer Kontrollen gibt es hier zu Hauf und die sind durchaus Ernst zu nehmen ! z.B. ein als Schweizer Käse getarnter Kasten an der Autobahnausfahrt in Genf - ginge klasse als Werbung durch. Uuuuuuups jetzt mach ich mich ja strafbar.

      Es gibt im netten sauberen Alpenstaat jede Menge Radarfallen nur meist viel besser getarnt z.B. in Mittelleitplanken der Autobahn aber auch mit Infrarot in Tunneln. Die Strafen sind drastisch und können je nach Fall (exzessive Überschreitung - mal 180 Km/h + gutes Einkommen) bis zu 10% deines Jahresgehaltes betragen --- no joke !!! Großzügige Messtoleranzen - Fehlanzeige.

      Blitzer oder Radarwarngeräte jeglicher Art (ob als App, im Navi, seperater Radarwarnkasten) sind illegal und werden von der Polizei konsequent eingezogen und bebüst. Und da ist es egal ob man das superchic 5 S Äpfelchen erst gestern gekauft hat --- dann ist das weg.

      P.S. Graffitis haben wir hier auch :thumbup:

      P.P.S. normal abgelaufene Parkuhr kostet hier 40 CHF = 32 € / nach 2 Stunden 80 CHF = 64 € dafür ist der Zettel hübsch im Plastiksäckli verpackt
    • Herne schrieb:

      Finde ich etwas praxisfremd, erst bei facebook schauen und danach ins Auto setzen und die Fahrt beginnen.
      Naja, die 'Generation Smartphone' hat Fatzebuck immer und überall...erst recht im Auto... :thumbdown:


      LG Markus
      Alle Verallgemeinerungen sind falsch - einschließlich dieser! (Donald H. Rumsfeld)
    • yyeettii schrieb:

      wie seht ihr dieses thema?
      deutlich mehr kontrollen und drastische strafen, dafür jedoch keine "abzockkontrollen" mehr?

      Ein Verbot der Warnung vor Verkehrskontrollen halte ich für contraproduktiv, da es letzlich nicht darum geht, Verkehrssünder zu ertappen sondern den Verkehrsteilnehmer zur Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit anzuhalten. 100 ertappte "Raser" gefährden das mit der Geschwindigkeitsbeschränkung verfolgte Ziel mehr als nur 10, weil die anderen 90 potentiellen Geschwindigkeitsübertreter aufgrund der Warnung sich an die Geschwindigkeitsbeschränkung gehalten haben. In Deutschland geht man daher m.E. völlig zu recht zunehmend den umgekehrten Weg, indem man sogar behördlicherseits auf Geschwindigkeitskontrollen hinweist.

      Im übrigen begrüße ich jegliche Form von Verkehrskontrollen. Soweit in diesem Zusammenhang häufig von Abzocke die Rede ist, deutet das auf ein fehlendes Unrechtsbewusstsein hin. Jedenfalls in Deutschland bedarf jede Verkehrsbeschränkung der behördlichen Anordnung, die wiederum mit einer Begründung versehen sein muss, was ein willkürliches Vorgehen weitgehend ausschließt. Bei Geschwindigkeitsbeschränkungen wird leider häufig verkannt, dass dieses nicht nur aus Gründen der Verkehrssicherheit angeordent werden kann sondern z.B. auch aus Gründen des Immissionschutzes oder der Flüssigkeit des Verkehrs. Bei berechtigterweise angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkungen ist daher auch eine Kontrolle der Einhaltung der Geschwindigkeit berechtigt. Nur in Ausnahmefällen ist eine Geschwindigkeitskontrolle unzulässig, z.B. unmittelbar hinter dem Beginn einer Geschwindigkeitsbeschränkung.

      RoofTopTent schrieb:

      Blitzer oder Radarwarngeräte jeglicher Art (ob als App, im Navi, seperater Radarwarnkasten) sind illegal und werden von der Polizei konsequent eingezogen und bebüst.

      Nur zur Klarstellung: Ein absolutes Verbot, das auch bereits das Mitführen von Warnvorrichtungen unter Geldbuße stellt, gilt in der Schweiz nur für aktiv arbeitende Geräte. Bei passiv arbeitenden Warnvorrichtungen wie z.B. Apps in Smartphones oder entsprechende POIs in Navigationsgeräten ist nur der Betrieb untersagt, das Mitführen aber erlaubt. Es braucht also niemand sein Navigationsgerät auszubauen, wenn es eine solche Vorrichtung enthält. Man muss sie nur abschalten.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Jedenfalls in Deutschland bedarf jede Verkehrsbeschränkung der behördlichen Anordnung, die wiederum mit einer Begründung versehen sein muss, was ein willkürliches Vorgehen weitgehend ausschließt.
      Und weil das nach der Aufstellung der Schilder nie wieder einer kontrolliert, werden es immer mehr, und immer mehr davon sind definitiv unsinnig. Manche von Anfang an.

      Klar, das habe nicht ich zu entscheiden, aber würde mal Schild für Schild dessen Sinn kontrolliert, wären es hinterher nur noch die Hälfte. Dafür stiege die Bereitschaft, sich dran zu halten, auf das Doppelte. Dummerweise würden dann die Einnahmen drastisch wegbrechen, und das will ja auch keiner...
      Mein Chef wollte mich durch einen Roboter ersetzen.
      Er konnte keinen finden, der nur Solitär spielt und im Internet surft.
    • Wäre doch eher vorsichtig

      Hallo Andreas,

      Du scheinst Anwalt zu sein und so mag ich Dir nicht widersprechen. Fakten lassen sich über einen Teil der Linksammlung abrufen z.B. Gefängnissztrafen bei Rasern / oder Einziehen des Fahrzeugs. Ich lebe seit ca. 4 Jahren hier und halte mich nach 1-2 Strafzetteln peinlich genau an die Vorschriften (die Strafzettel haben echt weh getan)! Außerdem ändern/novellieren die hier ständig etwas wie z.B. der Anfangsbeitrag zeigt. Es gibt eine "via sicuria" 2013 / 2014 / 2015 mit fortschreitend restriktiven Maßnahmen. Für unerfahrene Touristen die nur 1x pro Jahr hier durchfahren - too bad. Toleranz = null. Ich bin sicher kein Schleicher bremse aber mittlerweile an jedem Schild konsequent ab. Ich wäre sehr vorsichtig was die Polizei hier so darf und macht. Eines weiß ich aber mit Sicherheit auf besserwisserische Deutsche haben die hier so richtig "Bock" (sieht man wohl auch an so manchem Abstimmungsergebnis der direkten Demokratie).

      Im Gegensatz freuen sich so manche Automobilisten (speziell aus dem Zürich Zuger Raum) wenn sie ihren Lambo, Ferrari, Porsche mal nach Deutschland spazieren fahren um ihn mal so richtig frei zu fahren. Zwischen Basel (CH) und Freiburg (D) herrscht auf den 70 km Wegstrecke bis auf ca 5 km durchgehend 120 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung. Da hat es jeden 2ten Tag mobile Blitzerkontrollen und speziell [lexicon]CH[/lexicon] Autofahrer werden am nächsten Parkplatz rausgezogen um die Strafe zu kassieren (ist wohl sonst gesetzlich schwierig an die Kohle zu kommen). Als ich da mal pinkeln war hab ich mit eigenen Augen beobachtet wie mehrere "Sportwagenfahrer" von der Polizei rausgezogen und zur Busse gebeten wurde. Da meinte der erste er würde die Strafe für seine Kumpels gleich mit übernehmen, die Tankfüllung für sein Geschoss sei ja schließlich teurer, zückte den Geldbeutel bezahlte mit großen Scheinen. Stiegen dann lachend in Ihre Fahrzeuge und hatten am Ende des Beschleunigungsstreifen des Parkplatzes die 120 bereits wieder überschritten. Der letzte beschleunigte seinen Carrera RS3 mit extrem viel Gummi und schleuderndem Heck, die Polizisten standen da wie Lamas. Hätte ich es nicht mit eigenen Augen gesehen hätte ich es nicht geglaubt. Ich fahre diese Strecke seeeehr oft und als Deutscher ist es ratsam sich an die 120 zu halten. Bin dann wieder in mein Schneetier gekrabbelt und hab den Tempomat auf 115 gestellt. In der Schweiz wäre sowas nicht passiert.



      blick.ch/news/schweiz/ostschwe…s-verboten-id2082757.html

      20min.ch/schweiz/news/story/24333481

      20min.ch/schweiz/news/story/De…-vor-Radarfallen-29534099

      sueddeutsche.de/auto/urlaub-mi…-ausland-werden-1.1717569

      bussenkatalog.ch/

      tcs.ch/de/test-sicherheit/verkehrssicherheit/via-sicura/
    • floflo schrieb:

      Ein Verbot der Warnung vor Verkehrskontrollen halte ich für contraproduktiv, da es letzlich nicht darum geht, Verkehrssünder zu ertappen sondern den Verkehrsteilnehmer zur Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit anzuhalten.
      So sehe ich das auch. Allerdings mache ich eine Einschränkung: Die 'Warnung' sollte nicht zu explizit sein - sprich nicht auf den genauen Standort verweisen ("...an der Abzweigung XY, tatata..."), sondern einen großräumigen Bereich erwähnen ("...zwischen den Ortschaften A und B..."). Ansonsten kommen die Oberschlauen 'angerast' und bremsen kurz vor der 'Gefahrenstelle', um dahinter wieder zu beschleunigen. Zu sehen immer wieder bei bekannten fest installierten Blitzern...


      Wie man eine solche Vorgabe allerdings in rechtskonforme Worte kleiden kann, entzieht sich meinem Wissen... :D

      LG Markus
      Alle Verallgemeinerungen sind falsch - einschließlich dieser! (Donald H. Rumsfeld)
    • Harry App schrieb:

      Und weil das nach der Aufstellung der Schilder nie wieder einer kontrolliert, werden es immer mehr, und immer mehr davon sind definitiv unsinnig. Manche von Anfang an.

      Da hast du sicherlich recht, wobei nicht jedes Schild, das man selbst für unsinnig hält, auch tatsächlich unsinnig ist. Die Frage nach dem Sinn oder Unsinn einer verkehrsrechtlichen Regelung lässt sich nur beantwortren, wenn man die offizielle Begründung kennt. So erscheinen so manche Geschwindigkeitsbeschränkungen unsinig, weil man keine Gefahrensituation sieht. Wenn die Beschränkung z.B. angeordnet wurde, um Lärmbelästigungen von Anwohnern zu vermindern, so macht das durchaus Sinn. Es gibt aber immer wieder auch Verkehrsschilder, die nicht nur unsinnig sind sondern rechtlich sogar falsch und damit unzulässig.

      Q5-Killer schrieb:

      Allerdings mache ich eine Einschränkung: Die 'Warnung' sollte nicht zu explizit sein - sprich nicht auf den genauen Standort verweisen ("...an der Abzweigung XY, tatata..."), sondern einen großräumigen Bereich erwähnen ("...zwischen den Ortschaften A und B...").

      Da stimme ich dir zu. Der gewollte Effekt, dass nicht zu schnell gefahren wird, ist natürlich größer, wenn der Verkehrsteilnehmer zwar weiß, dass geblitzt wird, aber nicht genau weiß wo. Das hat man erst kürzlich beim Blitzmarathon in NRW feststellen können. Nie zuvor wurde in einem Bundsland wohl so vorschriftsgemäß die erlaubte Geschwindigkeit eingehalten, wie an diesem Tag. Eine konkrete Vorwarnung macht allerdings dort Sinn, wo es sich um eine echte Gefahrenstelle handelt, bei der die Einhaltung der Geschwindigkeit besonders wichtig ist.


      @RoofTopTent

      Vorab, ich bin entgegen deiner Annahme kein Anwalt, aber Jurist. Deinen Ausführungen kann ich nur zustimmen. Gerade im Ausland (nicht nur in der Schweiz) sollte man besonders darauf achten, die Verkehrsregeln einzuhalten und sich ggf. auch vorher über landesspezifische Bestimmungen zu informieren. In fast allen Ländern sind die Sanktionen nämlich deutlich drastischer als bei uns. Was diejenigen anbetrifft, die Bußgelder aus der Portokasse bezahlen können, ist die abschreckende Wirkung allerdings gering. Das ist zugegeben ein Problem, nicht nur in der Schweiz sondern auch bei uns und den meisten anderen Ländern. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, dass wie das Strafverfahren einkommensabhängige Sanktionen zur Folge hat, würde das Problem zwar vielleicht lindern, ist jedoch bei einem Massenverfahren viel zu aufwendig. Ein strenges Punktesystem, das zum Verlust der Fahrerlaibnis führen kann, wäre hier wünschenswert, doch leider geht man jedenfalls in Deutschland hier zur Zeit den umgekehrten Weg.

      Andreas
    • Steht alles in den Links

      @Andreas

      Anwalt / Jurist ich habe den Unterschied nie verstanden = ausgebildeter Gesetzeskundiger

      Was aber auch die Portokassen-Sportfahrer-Klientel versteht ist z.B.

      Aktuell: Härtere Strafen bei Raserdelikten ab 2013

      Im Juni 2012 hat das Parlament dem Verkehrssicherheitsprogramms “Via sicura” zugestimmt. Ein erstes Massnahmenpaket trat am 1. Januar 2013 in Kraft. Unter anderem werden Raser seit diesem Jahr härter bestraft.

      Raserdelikte werden neu mit mindestens 2 Jahren Führerausweisentzug sanktioniert. Wiederholungstäter müssen den Fahrausweis grundsätzlich für immer abgeben. In Ausnahmefällen ist bei einem positiven verkehrspsychologischen Gutachten eine Wiedererteilung nach frühestens 10 Jahren möglich. Weiter droht Rasern neu zwischen 1 und 4 Jahren Gefängnis. Seit dem 1. Januar 2013 haben die Behörden auch die Möglichkeit, bei groben Verkehrsregelverletzungen (wie beispielsweise Rasen) das Fahrzeug eines Delinquenten einzuziehen und zu verwerten.

      Folgende Geschwindigkeitsüberschreitungen gelten nach neuem Recht als Raserdelikte:


      • 30-Zone: Überschreitung um 40 km/h und mehr
      • Innerorts: Überschreitung um 50 km/h und mehr
      • Ausserorts: Überschreitung um 60 km/h und mehr
      • Autobahn: Überschreitung um 80 km/h und mehr

      Weitere Informationen finden Sie auf dem News-Blog der LawMedia AG
      law-news.ch » Via sicura: Erste Massnahmen ab Januar 2013

      Das standrechtliche Erschießen wurde noch nicht eingeführt, aber darüber kann man ja noch abstimmen. Agenda 2014 und dann erst 2015 macht´s wahrscheinlich möglich und das versteht die Portokassen-Sportfahrer-Klientel. Deshalb fahren die ihre Raseratis ja Deutschland auf der Autobahn und im Schwarzwald spazieren. :evil:

      Liebe Grüße RoofTopTent

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von RoofTopTent ()

    • Was veranlasst eigentlich Autofahrer eine Radarüberwachung in einer 30er Zone bei Kindergärten und / oder Schulen Radiosendern zu melden und warum spielen jene dieses "irre" Spiel mit?

      Wäre es nicht besser "Unbelehrbare" im wahrsten Sinne des Wortes "aus dem Verkehr" zu ziehen, als ihnen durch Informationsvorsprung die Möglichkeit zu geben sich temporär und punktuell an Regeln zu halten?
    • RoofTopTent schrieb:

      Folgende Geschwindigkeitsüberschreitungen gelten nach neuem Recht als Raserdelikte:
      30-Zone: Überschreitung um 40 km/h und mehr
      Innerorts: Überschreitung um 50 km/h und mehr
      Ausserorts: Überschreitung um 60 km/h und mehr
      Autobahn: Überschreitung um 80 km/h und mehr

      Das ist doch sehr beruhigend wenn ich mit 65 km/h in der 30 Zone fahren kann, 95 km/h in der 50 Zone usw. und kein Räder bin.
      Yeti * 01.12.10 - † 11.05.22
      Jazz gehts los
      Selbstladend ohne Steckdose, sparsamer als ein Goggomobil
    • Herne schrieb:



      Das ist doch sehr beruhigend wenn ich mit 65 km/h in der 30 Zone fahren kann, 95 km/h in der 50 Zone usw. und kein Räder bin.
      Bei Tempo 65 km/h in der 30er Zone kommen Geldstrafen berechnet nach Tagessätzen zur Anwendung. In diesem Fall mindestens 120 Tagessätze (120 x das durchschnittliche Tageseinkommen) Geldstrafe. :D :D :D
      In meinen Yeti kommt mir kein [lexicon]DSG[/lexicon] :nana:
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