Verkehrserziehung, Abzocke, Rechtsfreier Raum ???

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Ich hatte den Sachverhalt nur in Stichworten wiedergegeben - sorry
      Die Baustelle befand sich auf der BAB, zweispurig, zunächst kam ein Geschwindigkeitstrichter (also 120, 100, 80) und dann das Zeichen 531 (Einengung)
      Zur Sicherheit hatte man dann noch mal beidseitig das 80er Schild aufgestellt.
      Das Zeichen 123 (Baustelle) wurde nicht gesetzt!
      Die Behörden hatten nichts falsch gemacht, das hatte ich damals natürlich geprüft!
      Wir sind ja alle "Gewohnheitstiere", das war auch mein Fehler. Üblicherweise wird in den o.a. Fällen kurz hinter der Baustelle die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben, hier war es halt mal ca 1km weiter (ob das Absicht war???)

      Ansonsten gebe ich Dir natürlich recht, ist die ordnungsgemäß angekündigte Baustelle zu ende, ist auch die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben, auch ohne entsprechendes Schild!

      Gruß
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Käfer62 schrieb:

      Die Behörden hatten nichts falsch gemacht, das hatte ich damals natürlich geprüft!
      Wir sind ja alle "Gewohnheitstiere", das war auch mein Fehler. Üblicherweise wird in den o.a. Fällen kurz hinter der Baustelle die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben, hier war es halt mal ca 1km weiter (ob das Absicht war???)

      Danke für die Aufklärung. Rein rechtlich ist das Bußgeld sicherlich in Ordnung, denn es war dein Fehler, nach der Baustelle wieder Gas zu geben, obwohl die Geschwindigkeitsbeschränkung noch nicht wieder aufgehoben war. Andererseits ist das so ein Fall, wo selbst ich, der das Wort Abzocke in Zusammenhang mit Verkehrsordnungswidrigkeiten strikt ablehne, sagen muss, dass es daran grenzt, denn man muss sich fragen, warum die Kontrolle erst nach der Baustelle und nicht in der Baustelle vorgenommen wurde. Und wenn das Aufhebungsschild erst einen Km nach Beendigung der Baustelle kam, lässt das die Vermutung zu, dass die Baustelle vorher vielleicht länger war und bei der Verkürzung dann vergessen wurde, auch das Aufhebungschild weiter nach vorne zu versetzen. Dann wäre der Grund für die Geschwindigkeitsbeschränkung an der Blitzerstelle entfallen mit der Folge, dass du bei einem Einspruch gute Chancen gehabt hättest, dass der Bußgeldbescheid und als Folge davon auch das Fahrverbot aufgehoben wird. Und selbst wenn bewusst die Geschwindigkeitsbeschränkung auf den Kilometer nach der Baustelle verlängert worden wäre, wäre es fraglich, ob die Regelung dann noch zulässig war. Das hängt davon ab, ob es nach der Baustelle noch Einschränkungen bei der Fahrbahn gegenüber dem Normalzustand gab. Zweifellos ein interessanter Fall.

      Andreas
    • Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass der Baustellenbereich nur aus meiner Sicht, also nur visuell, beendet war.
      Am nächsten Tag reichte dann auch tatsächlich der Baustellenbereich fast bis zur Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung!
      Trotzdem hatte ich einen Widerspruch eingelegt. Die Begründung der Behörde: Der gesamte Bereich der Geschwindigkeitsbegrenzung wurde zu Baustelle erklärt, diese befand sich im Aufbau (Markierungsarbeiten und Demontage der Leitplanken).
      Somit befand sich dann auch die Geschwindigkeitskontrolle innerhalb des Baustellenbereiches.

      Ist für mich halt wirklich blöd gelaufen.

      Gruß
      Bernd
      ........


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      Enzo Ferrari
    • Ärger dich nicht. Bei meiner Arbeitsstrecke misst die Rennleitung gern von einer Brücke (Lasermessung mit Handgerät). Unter diesen Umständen nicht zulässig aber wenn man als unbedarfter ein Ticket bekommt kanns leicht sein, dass man es zahlt.

      Gesendet von meinem C6603 mit Tapatalk
      Lg Bernhard

      Merke: Bodenbleche sind für Werbezwecke da!
    • floflo schrieb:

      Ob die Baustelle durch Barken oder Hütchen markiert war, ist dabei unerheblich
      Schiffe auf der Autobahn? Das halte ich für sehr gefährlich! Kann mir nicht denken, dass das erlaubt ist, erreichen doch die wenigsten Schiffe die bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h... 8|

      Und wie ist das mit Koggen? Die sind ja überbreit! Und wenn kein Wind geht, dann bleiben die Dinger auch noch stehen...und bei Gegenwind müssen sie kreuzen! :wacko:
      Und plant AIDA jetzt Autobahnkreuzfahrten? Und darf ich mit meinem Segelschein A1 die BAB benützen? ?(

      Fragen über Fragen...ich bin sehr verunsichert... :huh:

      :P :D :wech:

      LG Markus
      Alle Verallgemeinerungen sind falsch - einschließlich dieser! (Donald H. Rumsfeld)
    • Na klar gibt es Schiffe auf der Autobahn. 8o
      Sorry, Bild Nr 1 bei Bergmann gemopst :rolleyes: er möge mir verzeihen.


      Gruß
      Bernd
      Dateien
      • Gotthard.jpg

        (533,21 kB, 44 mal heruntergeladen, zuletzt: )
      • Schiff.jpg

        (77,18 kB, 42 mal heruntergeladen, zuletzt: )
      ........


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      Enzo Ferrari
    • [lexicon]OT[/lexicon]

      neben schiffen gibt es mitunter sogar flugzeuge auf der strasse:
      bild.de/news/ausland/news-inla…tobahn-36595718.bild.html

      ...und damit wieder zurück zum eigentlichen thema, dem erfassen des unerlaubten schnellfahrens.

      "Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..."

      J. Fleischhauer

    • Für alle, die es noch genauer wissen wollen, hier das Urteil des OLG Braunschweig im Volltext:

      rechtsprechung.niedersachsen.d…true&doc.id=KORE200892014

      Die Ansicht des OLG Braunschweig - es handelt sich um ein letztinstanzliches Urteil - ist nicht ganz unumstritten, was sich schon daraus ersehen lässt, dass beide Vorinstanzen noch anders entschieden hatten. Es bleibt abzuwarten, ob andere Gerichte in vergleichbaren Fällen dem OLG Braunschweig folgen werden, wobei es nicht sehr wahrscheinlich ist, dass es so einen Fall überhaupt noch einmal gibt, da das Zerstören von Geschwindigkeitsmessanlagen durch Inbrandsetzung doch sehr ungewöhnlich ist. So betrachtet dürfte dem Fall auch keine große rechtliche Bedeutung zukommen.

      Andreas
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