Abzockerei auf Supermarktparkplätzen

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Ach ja?

      Dann bin ich dafür, dass Nachbars Pool verpflichtend für Anwohner
      freigegeben wird, wenn der Nachbar an der Arbeit oder im Urlaub ist
      ciao Pit




      . . . und wenn du zuhause bist, können die dann alle zum Baden kommen?
    • Hier bei uns auf dem flachen Land haben wir solche Probleme nicht und wer ohne Berechtigung in meinen Pool springt wird ordentlich naß gemacht.

      Gruß Kajo
    • wigginz schrieb:

      Ich bin im Übrigen dafür, dass Kundenparkplätze von Supermärkten nach Ladenschluss und Sonntags verpflichtend für Anwohner freigegeben werden.
      Also der Gedanke ist ja nicht so schlecht !
      Aber dann sollten die "außerhalb der Öffnungszeit" parkenden auch fairerweise ihre Autos mit Beginn der Öffnungszeit entfernt haben -
      wird eher selten klappen.
      Im übrigen - auf unserem Lidl-Kundenparkplatz gibt es die Möglichkeit, einen "Dauerparkausweis" zu erwerben. Sicher ist der auf Dauer etwas mit Kosten verbunden, aber was ist heute schon "umsonst" ?

      Allen jammernden sei gesagt, es gibt Regeln, die es auch zu beachten gilt (egal, ob sinnvoll oder sinn frei ) - sein Grundstück - seine Regeln !
      So einfach ist das, wer sich drüber hinweg setzt, zahlt das Strafgeld ...
      Lernen durch Schmerz.
      Manch einem geht erst der Schmerz im Geldbeutel richtig nahe ....
      Seit dem 13. Juni 2019 nun im Karoq unterwegs ...
    • berme schrieb:

      Gegen übliche Verwarngelder ist ja nicht zu sagen. Diese Privatfirmenabzocke mit teilweise bis zu 3 fach so hohen Gebühren finde ich aber auch Scheitze.
      Kann man "Scheitze" ( oder auch anders ) finden, man kann das alles umgehen, in dem man sich einfach dran hält !
      Parken kostenlos für die Zeit des Einkaufes ! Ihr werdet sehen, wenn eine Parkscheibe drin liegt, wo die tatsächliche Ankunftzeit ( ohne Zeitfenster + 3 Std. ) eingestellt wurde, wird niemand Einwand haben.

      In dem Zusammenhang kann ich jeden Usedom - Besucher nur eindringlich davor warnen, den Parkplatz vor EDEKA / Aldi in Neuhof ( Heringsdorf ) zum Abstellen des Fahrzeuges zum Zwecke des Ostseebadens zu benutzen !
      Hier steht ein entsprechender " Hinweis " deutlich sichtbar an den Zufahrten des Kundenparkplatz.
      Und es wird ohne wenn und Aber kontrolliert und umgesetzt !
      Seit dem 13. Juni 2019 nun im Karoq unterwegs ...
    • mattodriver schrieb:

      In dem Zusammenhang kann ich jeden Usedom - Besucher nur eindringlich davor warnen, den Parkplatz vor EDEKA / Aldi in Neuhof ( Heringsdorf ) zum Abstellen des Fahrzeuges zum Zwecke des Ostseebadens zu benutzen !
      Hier steht ein entsprechender " Hinweis " deutlich sichtbar an den Zufahrten des Kundenparkplatz.
      Und es wird ohne wenn und Aber kontrolliert und umgesetzt !
      Mit Appellen an die Vernunft wird meist wenig erreicht. Selbst bei ausgewiesenen "Gehbehindertenparkplätzen" wird sich ohne Gehbehinderung drauf gestellt. Als ich letzte Woche mal wieder eine "Fehlbesetzung" auf das "G-Schild" aufmerksam machte, meinte sie nur, "die sind so schön groß und bequem zum einladen." Aber immerhin hat sie ihr Fahrzeug wenigstens danach wo anders geparkt.

      Es ist leider so, dass der deutsche Michel meist erst lernt, wenn es Geld kostet und unsere Hilde ist nicht besser.

      Gruß Kajo
    • Park & Control abgezockt

      Bin neulich auch Opfer der im verlinkten Artikel erwähnten Firma auf einem Parkplatz geworden, der neuerdings von jenen "bewirtschaftet" wird. In meinem Fall war es so, dass ich nicht die Haupteinfahrt genutzt hatte, wo die Schilder sichtbar aufgestellt waren, sondern einen Seitenparkplatz ohne Kennzeichnung. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass es sich tatsächlich um ein eher pekuniär orientiertes Unternehmen handelt, denn auf meine Beschwerde hin kam eine aus Textbausteinen bestehende unpersönliche Antwort, man wolle den Fall prüfen - mit nach nur wenige Stunden folgendem allgemeinem freundlichen Hinweis auf deren AGB und dass bei Nichtzahlung ein Inkassounternehmen eingeschaltet würde. Den Fall hatte man offensichtlich gar nicht geprüft.
      Um mir weitere ungesunde Gallenflüssigkeit in den Organen zu ersparen, habe ich unter Vorbehalt den vergleichsweise hohen Betrag überwiesen mit Bitte um nochmalige Prüfung der Sachlage vor Ort. Wie man sich denken kann, hat man das Geld eingestrichen und ansonsten sich nicht mal um eine Email als Antwort bemüht. Schönen Dank an Park & Control für die indirekte Erklärung ihres Geschäftsmodells!
    • Das hat uns neulich auch erwischt. Die Sachlage ist eindeutig. Schilder standen da, zwar voller Mäuseschrift usw., aber die Parkuhr war deutlich abgebildet. Und ich sagte meine Frau noch Tage vorher: Vorsicht, jetzt musst du auch bei ... die Parkscheibe reinlegen. Hat sie aber nicht. (Gehört das jetzt schon in den Jammer-Thread?) Hat 30 Euro gekostet, ich habe zähneknirschend überwiesen, was soll's, es ist nicht mein Gelände, die Regeln stellen dort andere auf, die wurden nicht eingehalten, so ist das eben ... Konsequenz: Der Laden wird gemieden, es gibt andere Läden mit identischem Sortiment, dort kann man/Ehefrau noch bedendenlos parken.
      Interessant ist, dass vor einigen Tagen die beiden großen einbetonierten Hinweisschilder an den Einfahrten rausgerissen und demoliert herumlagen ... da hat sich wohl doch mal jemand sehr geärgert ... oder ich habe ungeahnte magische Kräfte. (Nein, ich war war es nicht, habe es auch nicht in Auftrag gegeben o.ä.)
      Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
    • Yogibaer schrieb:

      Um mir weitere ungesunde Gallenflüssigkeit in den Organen zu ersparen, habe ich unter Vorbehalt den vergleichsweise hohen Betrag überwiesen
      Da hat der Parkplatzbetreiber ja ein ideales Opfer in dir gefunden. Diese "ungesunde Gallenflüssigkeit" ist genau das, worauf diese Firmen bauen. Warum hast du denn bezahlt, wenn du den Parkplatz von einer Zufahrt angefahren hast, die nicht mit einem Hinweisschild beschildert war? Da wäre ja selbst ein offizielles Knöllchen von der Behörde nicht durchsetzbar gewesen.

      Man sollte sich durch solche Firmen nicht einschüchtern lassen. Wenn die Geld haben wollen, geht das nur über einen Vollstreckungstitel. Dazu müsste erst einmal der "Anspruch" eingeklagt werden. In aller Regel verzichten die Parkplatzbetreiber auf eine solche Klage, weil zum einen der Aufwand in keinem Verhältnis zum Gewinn steht und zum anderen diese Firmen nichts mehr scheuen als ein klageabweisendes Urteil, denn damit würde ihr "Geschäftsmodell" ja kaputt gemacht. Es ist zwar grundsätzlich zulässig, die Nutzung eines privaten Parkplatzes an Entgelte zu knüpfen, doch die Rechtsgrundlagen, mit denen diese meist überhöhten Forderungen geltend gemacht werden, stehen auf schwachen Füßen, was die Firmen auch wissen. Irgendwelche Fehler lassen sich fast immer finden und das führt dann in der Regel zur Klageabweisung.

      Andreas
    • Ja floflo, Du hast recht, ich bin auch im Recht, ich würde sogar vor Gericht auch recht sicher Recht bekommen, das ist mir klar, aber ich habe eben keinen Nerv, es darauf ankommen zu lassen. Die Gegenseite höchstwahrscheinlich auch nicht, dennoch ist mir das Risiko viel Zeit und Nerven zu verlieren immer noch zu hoch. Außerdem hatte ich bis dahin noch einen letzten Funken Hoffnung, es könne sich bei der besagten Firma wirklich ein Mensch mit Verstand und nicht nur Gier melden und die Gegebenheiten vor Ort ändern. Selbst wenn der Parkplatz zukünftig beschildert wäre, so wäre wenigstens potentiellen weiteren Opfern klarzumachen, dass diese nicht unschuldig in die Falle getappt sind. ;)
      Interessant in diesem Zusammenhang fand ich auch die Aussage der von mir herbeigerufenen Geschäftsführerin des Ladens am Parkplatz: ja, dort hätten zu Beginn der Umstellung auf das neue Modell mal Schilder gestanden, aber daran hätten sich einige Parkplatznutzer ihren PKW demoliert, daraufhin habe man ( wer ist unklar) die Schilder (es betrifft genau zwei Stellflächen) wieder entfernen lassen.
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