Gericht sieht Radfahrer als gleichberechtigten Verkehrsteilnehmer an, Bravo!

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Gericht sieht Radfahrer als gleichberechtigten Verkehrsteilnehmer an, Bravo!

      endlich hat sich mal ein deutsches gericht durch gerungen, fahrradfahrer als gleichberechtigte verkehrsteilnehmer zu betrachten, und nicht den autofahrer per se als den "bösen schuldigen" in allen möglichen unfallszenarien zu verurteilen. danke!!!
      focus.de/finanzen/recht/urteil…hgestellt_id_4061431.html

      "Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..."

      J. Fleischhauer
    • Und es geht der "Hass - Sturm" auf die Radfahrer wieder los !

      Jungs, nehmt euch doch mal ein wenig zurück und seht es mal mit der neutralen Brille !
      Es gibt überall solche und solche ...
      Grundsätzlich finde ich die momentanen Kontrollen der Radfahrenden Zunft begrüßenswert - aber alle pauschal über einen Kamm scheren - NÖ !

      Wer von den Autofahrern hält sich denn noch an den 1 Meter seitlichen Abstand beim überholen, wie viele schneiden beim rechts abbiegen den Radfahrer im Kreuzungsbereich, wie oft werden Radschutzstreifen als Parkstreifen missbraucht !

      Ich mag auch keine "bei Rot rüber Radler" !
      Ich meine - wenn sich jeder mal an die Regeln halten würde - wäre allen geholfen.

      Achtet einfach mal auch auf die kleinen Dinge im Verkehr und ihr werdet Sachen sehen, da kann man nur den Kopf schütteln !
      Und das gilt für beide Seiten ...

      Im übrigen gibt es nur die "Nutzungspflicht" des Radweges bei angebrachtem Schild 237 ( Radfahrer ), ansonsten nicht !
      Um auch die "andere" Seite zu verstehen, würde ich jeden Radfahrer - Hasser zu einer Radtour quer durch eine Großstadt verdonnern, mal sehen ob er ankommt und was er dann zu berichten hat über "die Autofahrer" ...

      Ansonsten würde ich gerne noch mal auf den Paragraph 1 der STVO hinweisen.

      - § 1 StVO
      - § 1 Grundregeln

      (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
      (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
      Seit dem 13. Juni 2019 nun im Karoq unterwegs ...
    • Nun ja,
      ein Radfahrer ist nun 'mal gegenüber einem Auto benachteiligt und gefährdet sich in aller Regel selbst bei seinem Fehlverhalten. Es werden vermutlich recht wenige Autofahrer durch rücksichtslose Fahrradfahrer getötet. Dies ist keine Entschuldigung für verkehrswidriges Verhalten. Aber ich finde es schon berechtigt, daß i. A. die 25% Betriebsgefahr dem Autofahrer zugeschlagen wird. Wenn ich selbst mit dem Rad unterwegs bin, ärgere ich mich regelmäßig über rücksichtslose Autofahrer, die mit wenigen Zentimetern Abstand an einem vorbeiknallen auch auf unübersichtlichen Landstraßen. Ich kann nur um etwas Rücksicht auf beiden Seiten bitten.
      Im konkreten Fall, finde ich es allerdings auch in Ordnung, daß die Radfahrerin kein Schmerzensgeld erhält, aber umgekehrt ist es auch etwas befremdlich. Schmerzensgeld wegen des Beobachten des Unfalls?
    • huluvu schrieb:

      Im konkreten Fall, finde ich es allerdings auch in Ordnung, daß die Radfahrerin kein Schmerzensgeld erhält, aber umgekehrt ist es auch etwas befremdlich. Schmerzensgeld wegen des Beobachten des Unfalls?

      Ich denke, der Autofahrer hat den Unfall nicht einfach nur beobachtet!
      Also, wenn mir plötzlich und unverhofft ein junges Mädel in die Windschutzscheibe knallt, dann bin ich mit Sicherheit nicht weit vom Schock entfernt.
      Dann bin ich in meiner körperlichen Unversehrtheit geschädigt, dies mit einem anständigen Befund vom Doc bescheinigt, dafür kann man dann Schmerzensgeld beantragen!

      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • berme schrieb:

      wow endlich mal kein ständiger Freibrief mehr für Fahrradfahrer als "schwaches" Verkehrsmitglied.

      Den Freibrief hat es nie gegeben. Bei Unfällen, bei dem auf der einen Seite ein Radfahrer und auf der anderen Seite ein Autofahrer beteiligt war, hat die Rechtsprechung schon immer dem Radfahrer die Alleinschuld gegeben, wenn er die Verkehrsregeln grob missachtet hat und dem Autofahrer kein eigenes Verschulden (z.B. zu schnell gefahren) zur Last gelegt werden konnte. Die Verletzung der Vorfahrt, die im Fall des OLG Oldenburg der Radfahrerein vorgeworfen wurde, stellt in aller Regel ein grobes Missachten von Verkehrsregeln dar. Das Urteil bedeutet also nichts neues, mit ihm wurde nur erstmals die Situation medienwirksam "vermarktet".

      Andreas
    • berme schrieb:

      Hallo mattodriver.

      Klar gibt es solche oder solche....
      Aber es ging hier nicht um einen Hass Sturm auf Fahrradfahrer sondern lediglich darum, das in der Vergangenheit sehr oft gegen unschuldige Autofahrer entschieden wurde, da der Fahrradfahrer oft als schwaches Opfer angesehen wurde.


      Ich bin von allem ein wenig, Opfer und Täter :
      - fahre Auto
      - fahre Rad
      - fahre Großroller
      - fahre Tram (einigen auch als Stadtbahn oder Straßenbahn bekannt)
      - gehe auch zu Fuß

      Und doch fällt es mir so gar nicht schwer, egal womit ich gerade unterwegs bin, mich nach bestem Wissen und Gewissen an gewisse Regeln zu halten.
      Ich weiß und hoffe jeden Tag aufs neue :

      Ich bin nicht allein !
      Seit dem 13. Juni 2019 nun im Karoq unterwegs ...
    • mattodriver schrieb:

      Und es geht der "Hass - Sturm" auf die Radfahrer wieder los !
      was soll eigentlich deine provozierende einleitung ausdrücken??? :thumbdown:
      ich für meinen teil, konnte weder in meinem , noch in den post der anderen foristen etwas von "radfahrer-hass" lesen.
      es darf aber wohl jeder unschuldige kfz-lenker gefrustet sein, wenn er im falle eines unverschuldeten unfalls mit radfahrenden idioten oder selbstmordkandidaten trotzdem per se eine teilschuld angehangen bekommt!!!

      "Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..."

      J. Fleischhauer
    • Achtung das ist keine Hass gegen Fahrradfahrer aber:
      auffällig sind meistens die Öko-Freaks die durch die Führerscheinprüfung gefallen sind und dann im Straßenverkehr meinen mit ihren Fixies ohne Brems und Lichtanlage einen auf dicke Hose machen zu können.
      google.de/search?q=fixies&rlz=…gQ_AUoAQ&biw=1280&bih=675
      Zum Glück sind das in Berlin schätzungsweise unter 5%.

      Leider gibt es in Berlin zu wenig Polizei die Zeit haben sich mit so etwas zu beschäftigen.
    • Mir ist das wurscht. Und Radfahrer verlieren bei Unfällen eigentlich immer. Meine Gesundheit ist mir wichtig, deshalb fahre ivh wieder Auto statt Fahrrad. 3 mal Glück gehabt in 6 Monaten. Und was kann man sich im Rollstuhl schon freuen, auch wenn draufsteht er hazte Vorfahrt.

      Das Radfahrer vrsichert seon müssten halte ich für überfällig. Versichrungskennzeichen für alle....
    • schrauberass schrieb:

      Das Radfahrer vrsichert seon müssten halte ich für überfällig. Versichrungskennzeichen für alle....

      Auch für Fußgänger? ?(

      Ein Radfahrer ist ebenso wie ein Fußgänger über seine private Haftpflichtversicherung gegen Schäden, die er (nicht vorsätzlich) verursacht, versichert. Eine Pflicht zum Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ist meiner Meinung nach überfällig!

      LG lego63
    • yyeettii schrieb:

      was soll eigentlich deine provozierende einleitung ausdrücken??? :thumbdown:
      ich für meinen teil, konnte weder in meinem , noch in den post der anderen foristen etwas von "radfahrer-hass" lesen.
      es darf aber wohl jeder unschuldige kfz-lenker gefrustet sein, wenn er im falle eines unverschuldeten unfalls mit radfahrenden idioten oder selbstmordkandidaten trotzdem per se eine teilschuld angehangen bekommt!!!
      Du beantwortest Dir Deine Frage doch selbst ! Es ist die Art der Formulierung, welche eine gewisse "Voreingenommenheit" vermuten läßt ! Habe heute mal etwas mehr drauf geachtet, wer sich im Verkehr nicht ganz nett verhält. Prozentual waren heute mehr Autofahrer, gefolgt von "zu Fuß gehende" die Rüpel im Verkehr ...
      Aber- und das ist wichtig, niemand wurde heute verletzt oder kam anders zu Schaden ...

      Alles gut !

      Und ganz nebenbei habe ich Dich nicht persönlich damit angesprochen oder gemeint ...
      Seit dem 13. Juni 2019 nun im Karoq unterwegs ...
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