Parkplatzschaden

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Parkplatzschaden

      Habe heute auf dem Parkplatz vorm Supermarkt einen kräftigen Lackkratzer vom Nachbarauto bekommen ;( . Eine Oma wollte nur als Beifahrer hinten einsteigen und hatte die Tür zu weit aufgerissen. Zum Glück ist nur meine Frau in den Supermarkt gegangen und ich habe im Auto gewartet. Hätte ich mich nicht gemeldet, die Oma hätte sich nicht bemerkbar gemacht. Die Enkelin (Fahrzeugführer und Fahrzeughalter) wollte erst, dass wir das mit der Oma klären. Ist aber nicht richtig. Wenn die Oma ihr den Schaden von ihrer Versicherung abkauft ist das ihre Sache, aber gemeldet wird der Schaden über Haftpflicht des Fahrzeughalters.

      Viele Grüße aus Chemnitz
      Rainer
      Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt ;) .
    • Hallo Rainer!
      1. Häßlich, so ein Kratzer
      2. Alles richtig gemacht - Frau einkaufen geschickt und selbst den Yeti bewacht (werde ich meiner Frau auch so vorschlagen) grins
      Der Schaden kann nur mit der Halterin/Fahrerin reguliert werden.
      Schade, dass Dein Yeti jetzt zum Lackdoktor muss, andererseits hattest Du Glück, meistens wartet nach so einem Parkplatzrempler keiner (Verkehrsunfallflucht!) und den Schaden trägst Du selbst.

      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Ist das auf Parkplätzen nicht was ganz spezielles, weil das ein Privatgelände ist? Ein Kollege hatte auch vor kurzem einen Rempler und die Polizei konnte da nicht viel machen. Er hätte theoretisch Vorfahrt gehabt (rechts vor links), aber die Polizei hat gemeint, daß in dem Fall die StVO nicht greift, weil es eben Privatgelände ist. Auch wenn da entsprechende Schilder stehen, hat man rechtlich wohl in dem Fall nicht automatisch Vorfahrt.
      Das genau sage ich meiner Freundin jedesmal wenn sie mich wieder anmahnt :D . Obwohl ich auch auf Parkplätzen schon darauf achte, daß ich den von rechts rauslasse. Aber die meisten raffen das gar nicht und bleiben dann stehen.
      Das ist echt ein haariges Thema und ich pass da immer doppelt auf.

      Parkrempler sind natürlich übel und ich glaube, wenn sich der "Gegner" querstellt, hat man riesen Stress. Kennt sich da von euch jemand rechtlich besser aus?
      Peter

      Yeti - Klein.Stark.Schwarz
    • Elmo schrieb:

      Ist das auf Parkplätzen nicht was ganz spezielles, weil das ein Privatgelände ist? Ein Kollege hatte auch vor kurzem einen Rempler und die Polizei konnte da nicht viel machen. Er hätte theoretisch Vorfahrt gehabt (rechts vor links), aber die Polizei hat gemeint, daß in dem Fall die StVO nicht greift, weil es eben Privatgelände ist. Auch wenn da entsprechende Schilder stehen, hat man rechtlich wohl in dem Fall nicht automatisch Vorfahrt.

      Auf Supermarktparkplätzen findet während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlicher Verkehr statt. Auch ohne ausdrückliche Beschilderung gilt die StVO. Das bedeutet allerdings nicht, dass hier rechts vor links gilt, denn es gibt auf diesen Parkplätzen zwar Fahrspuren aber keine Straßen im Sinne der StVO. Es gilt aber § 1 StVO, wonach die Teilnahme am Straßenverkehr eine ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht erfordert. Der Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Dies hat zur Folge, dass bei Unfällen auf diesen Parkplätzen meist beiden Verkehrsteilnehmern ein Schuld zugewiesen wird. Oft wird einfach von einer Schuldverteilung von 50 % zu 50 % ausgegangen, weil man davon ausgeht, dass sich Unfälle in der Regel vermeiden lassen, wenn nur einer der beiden betroffenen Verkehrsteilnehmer die oben aufgestellten Regeln beachtet. Unfälle auf Supermarktparkplätzen sind also für die Beteiligten immer sehr unangenehm. Nur die Versicherungen freuen sich darüber, weil dann jeder in der Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft wird.

      Die Aussage, die Polizei sei für solche Unfälle nicht zuständig, stimmt übrigens nicht. Da es sich meistens jedoch um Bagatellschäden handelt, redet sich die Polizei manchmal damit heraus, man habe gerade wichtigeres zu tun und nicht genügend Einsatzwagen frei.

      Andreas
    • Ich hoffe es wird in meinem Fall nicht so kompliziert, beide Fahrzeuge standen in ihren Parktaschen und wurden nicht bewegt. Meine Türen waren geschlossen und die Tür des anderen Fahrzeuges wurde geöffnet und an meinen Yeti geschlagen.

      Viele Grüße aus Chemnitz
      Rainer
      Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt ;) .
    • Ärgerlich Rainer , ich könnte mir vorstellen das die sogenannten Parkbuchten möglicherweise für n Golf 1 ausreichen (meistens).
      Die Autos werden größer die Parkplätze hängen 40Jahre zurück . :wacko:
      Intelligenz wird oft verwechselt mit der Fähigkeit, seine Dummheit besser verbergen zu können als andere Menschen.

      Gruß: Klaus
    • Elmo schrieb:

      Wie ist das eigentlich, wenn mir jemand mit dem Einkaufswagen ans Auto semmelt? Das hat ja dann mit der Autoversicherung nichts zu tun.

      Da ist es ähnlich! Grundsätzlich kann man erst einmal unterstellen, dass niemand absichtlich, also vorsätzlich, oder grob fahrlässig so eine Beschädigung verursacht - dann wären wir eventuell schon im Bereich einer Straftat (§ 303 StGB)
      Wir bewegen uns also im Zivilrecht, genauer gesagt im Haftungsrecht. Wenn Dir also jemand mit seinem Einkaufswagen versehentlich eine Delle ins Auto drückt, dann ist das ein Fall für seine Privat-Haftpflichtversicherung. Macht er das Gleiche mit seinem Pkw, reguliert seine Kfz-Haftpflicht-Versicherung den Schaden.
      Schwierig kann's werden, wenn der Verursacher keine Privat-Haftpflicht hat, die ist nämlich im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht (Pflichtversicherungsgesetz) nicht gesetzlich vorgeschrieben. Das kann dann bis zum Gang vor's Gericht gehen.

      Grüße
      Bernd
      ........


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      Enzo Ferrari
    • Rainer schrieb:

      Ich hoffe es wird in meinem Fall nicht so kompliziert, beide Fahrzeuge standen in ihren Parktaschen und wurden nicht bewegt. Meine Türen waren geschlossen und die Tür des anderen Fahrzeuges wurde geöffnet und an meinen Yeti geschlagen.

      Rein rechtlich betrachtet brauchst du da keine Sorgen zu haben. Der Fall ist eindeutig. Hier gilt natürlich nicht das, was ich oben im Beitrag 4 geschrieben habe.

      Käfer62 schrieb:

      Schwierig kann's werden, wenn der Verursacher keine Privat-Haftpflicht hat, die ist nämlich im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht (Pflichtversicherungsgesetz) nicht gesetzlich vorgeschrieben. Das kann dann bis zum Gang vor's Gericht gehen.

      Und wenn dann der Schädiger kein vollstreckbares Einkommen oder Vermögen hat, hilft dir nicht einmal ein Urteil weiter, denn aus einer leeren Tasche lässt sich auch nichts rausholen. In dem Fall kann man nur hoffen, dass sich die Einkommenssituation verbessert.

      Andreas
    • Käfer62 schrieb:

      Elmo schrieb:

      Wie ist das eigentlich, wenn mir jemand mit dem Einkaufswagen ans Auto semmelt? Das hat ja dann mit der Autoversicherung nichts zu tun.

      Da ist es ähnlich! Grundsätzlich kann man erst einmal unterstellen, dass niemand absichtlich, also vorsätzlich, oder grob fahrlässig so eine Beschädigung verursacht - dann wären wir eventuell schon im Bereich einer Straftat (§ 303 StGB)
      Wir bewegen uns also im Zivilrecht, genauer gesagt im Haftungsrecht. Wenn Dir also jemand mit seinem Einkaufswagen versehentlich eine Delle ins Auto drückt, dann ist das ein Fall für seine Privat-Haftpflichtversicherung. Macht er das Gleiche mit seinem Pkw, reguliert seine Kfz-Haftpflicht-Versicherung den Schaden.
      Schwierig kann's werden, wenn der Verursacher keine Privat-Haftpflicht hat, die ist nämlich im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht (Pflichtversicherungsgesetz) nicht gesetzlich vorgeschrieben. Das kann dann bis zum Gang vor's Gericht gehen.
      Grüße
      Bernd
      Ich meine, mal in solch einem Falle gelesen oder gehört zu haben, das Parkplatzschäden durch Einkaufswagen über die PKW- Haftpflicht des Verursachers geregelt würden. Denn es liegt eine Ladetätigkeit vor, die wiederum zum Fahrzeug gehöre ?( ?
      Seit dem 13. Juni 2019 nun im Karoq unterwegs ...
    • mattodriver schrieb:

      Ich meine, mal in solch einem Falle gelesen oder gehört zu haben, das Parkplatzschäden durch Einkaufswagen über die PKW- Haftpflicht des Verursachers geregelt würden. Denn es liegt eine Ladetätigkeit vor, die wiederum zum Fahrzeug gehöre ?( ?
      Beim Fahrzeug beladen hast du recht.
      Allerdings verhält sich das anders, wenn man mit dem Einkaufswagen zum Auto erst unterwegs ist. Hier müsste die private Haftpflicht zuständig sein.
    • Baerlin schrieb:

      Beim Fahrzeug beladen hast du recht.
      Allerdings verhält sich das anders, wenn man mit dem Einkaufswagen zum Auto erst unterwegs ist. Hier müsste die private Haftpflicht zuständig sein.
      So könnte es gewesen sein, dort im konkreten Fall hatte sich der Einkaufswagen beim Auto beladen selbstständig gemacht und "krachte" in einen anderen PKW.
      Seit dem 13. Juni 2019 nun im Karoq unterwegs ...
    • mattodriver schrieb:

      Baerlin schrieb:

      Beim Fahrzeug beladen hast du recht.
      Allerdings verhält sich das anders, wenn man mit dem Einkaufswagen zum Auto erst unterwegs ist. Hier müsste die private Haftpflicht zuständig sein.
      So könnte es gewesen sein, dort im konkreten Fall hatte sich der Einkaufswagen beim Auto beladen selbstständig gemacht und "krachte" in einen anderen PKW.

      Bei "Remplern" mit Einkaufswagen muss auf jeden Fall eine Einzelfallprüfung gemacht werden weil jeder Fall anders gelagert sein kann.
      Wenn jemand seinem Einkaufswagen zu seinem Fahrrad schiebt und dabei eine Delle verursacht, ist das sicherlich auch eine Ladetätigkeit, es wird aber wohl kaum eine Kfz-Versicherung dafür aufkommen (War jetzt ein Beispiel und nicht ganz Ernst gemeint!!)

      Grüße
      Bernd
      ........


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      Enzo Ferrari
    • Interessante Beiträge hier :danke: . Ich hatte durch meinen Ärger über den Lackschaden ursprünglich unter "Lack-Pflege&Reinigung" gepostet. Ich denke der Thread wäre jetzt besser unter "Gesetz&Recht" aufgehoben.

      Heute hat mich nochmal die Fahrzeughalterin angerufen, dass Oma den Schaden bei ihrer Haftpflichtversicherung gemeldet hat. Aber die Fahrzeughalterin hat dennoch auch ihre Versicherung informiert. So ist es auch richtig. Ich gehe am Montag zu meiner Versicherung. Der Zufall ist das ich bei der selben Versicherung bin wie die Fahrzeughalterin.

      Viele Grüße aus Chemnitz
      Rainer
      Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt ;) .
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