Viele Grüße aus Chemnitz
Rainer
Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt .
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Elmo schrieb:
Ist das auf Parkplätzen nicht was ganz spezielles, weil das ein Privatgelände ist? Ein Kollege hatte auch vor kurzem einen Rempler und die Polizei konnte da nicht viel machen. Er hätte theoretisch Vorfahrt gehabt (rechts vor links), aber die Polizei hat gemeint, daß in dem Fall die StVO nicht greift, weil es eben Privatgelände ist. Auch wenn da entsprechende Schilder stehen, hat man rechtlich wohl in dem Fall nicht automatisch Vorfahrt.
Elmo schrieb:
Wie ist das eigentlich, wenn mir jemand mit dem Einkaufswagen ans Auto semmelt? Das hat ja dann mit der Autoversicherung nichts zu tun.
Rainer schrieb:
Ich hoffe es wird in meinem Fall nicht so kompliziert, beide Fahrzeuge standen in ihren Parktaschen und wurden nicht bewegt. Meine Türen waren geschlossen und die Tür des anderen Fahrzeuges wurde geöffnet und an meinen Yeti geschlagen.
Käfer62 schrieb:
Schwierig kann's werden, wenn der Verursacher keine Privat-Haftpflicht hat, die ist nämlich im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht (Pflichtversicherungsgesetz) nicht gesetzlich vorgeschrieben. Das kann dann bis zum Gang vor's Gericht gehen.
Käfer62 schrieb:
Elmo schrieb:
Wie ist das eigentlich, wenn mir jemand mit dem Einkaufswagen ans Auto semmelt? Das hat ja dann mit der Autoversicherung nichts zu tun.
Da ist es ähnlich! Grundsätzlich kann man erst einmal unterstellen, dass niemand absichtlich, also vorsätzlich, oder grob fahrlässig so eine Beschädigung verursacht - dann wären wir eventuell schon im Bereich einer Straftat (§ 303 StGB)
Wir bewegen uns also im Zivilrecht, genauer gesagt im Haftungsrecht. Wenn Dir also jemand mit seinem Einkaufswagen versehentlich eine Delle ins Auto drückt, dann ist das ein Fall für seine Privat-Haftpflichtversicherung. Macht er das Gleiche mit seinem Pkw, reguliert seine Kfz-Haftpflicht-Versicherung den Schaden.
Schwierig kann's werden, wenn der Verursacher keine Privat-Haftpflicht hat, die ist nämlich im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht (Pflichtversicherungsgesetz) nicht gesetzlich vorgeschrieben. Das kann dann bis zum Gang vor's Gericht gehen.
Grüße
Bernd
mattodriver schrieb:
Ich meine, mal in solch einem Falle gelesen oder gehört zu haben, das Parkplatzschäden durch Einkaufswagen über die PKW- Haftpflicht des Verursachers geregelt würden. Denn es liegt eine Ladetätigkeit vor, die wiederum zum Fahrzeug gehöre ?
Baerlin schrieb:
Beim Fahrzeug beladen hast du recht.
Allerdings verhält sich das anders, wenn man mit dem Einkaufswagen zum Auto erst unterwegs ist. Hier müsste die private Haftpflicht zuständig sein.
mattodriver schrieb:
So könnte es gewesen sein, dort im konkreten Fall hatte sich der Einkaufswagen beim Auto beladen selbstständig gemacht und "krachte" in einen anderen PKW.Baerlin schrieb:
Beim Fahrzeug beladen hast du recht.
Allerdings verhält sich das anders, wenn man mit dem Einkaufswagen zum Auto erst unterwegs ist. Hier müsste die private Haftpflicht zuständig sein.