Lesbarkeit der Umweltplakette ...

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • redrose schrieb:

      Da gibtes die Nachrüstung schon ab knapp 450,-EUR.

      Aber ohne KAT und der muss auch erneuert werden bei über 80000 km öder über 5 Jahren Alter.
      Yeti * 01.12.10 - † 11.05.22
      Jazz gehts los
      Selbstladend ohne Steckdose, sparsamer als ein Goggomobil
    • Unsere Plakette haben wir mit Adhäsionsfolie versehen an der Scheibe kleben,
      so jederzeit wieder leicht entfernbar :thumbsup:

      Und ja ich weiß, es ist nicht erlaubt, juckt mich aber nicht
      Ich habe meine Ernährung umgestellt :thumbup: Mein Bier steht jetzt nicht mehr links, sondern rechts vom Grill :whistling:
    • Mir ist das alles schnurz! Ich hab 'ne grüne Plakette...und wenn jemand zu - nee sach ich jetzt nich - ist, das Ding zu entziffern, oder nachzuschlagen, dann kann ich es nicht ändern. Ich selbst habe keinen Einfluss auf die Lesbarkeit der Plakette...hab sie noch nicht mal selbst geklebt. Und ich würde mich auch nicht von entsprechenden Behörden, die vielleicht eine Markt-, nee EINNAHMElücke entdeckt haben ins Bockshorn jagen lassen! Recht muss Recht bleiben! Solange mir keiner nachweisen kann, dass ich die Plakette auf'm Flohmarkt gekauft und mit Heliosfarbe beschriftet habe... :whistling: :D :D :D

      Nee, wirklich...manchmal hilft ein Anruf im Innendienst, resp. dem Ordnungsamt...eigene Erfahrung...

      LG Markus
      Alle Verallgemeinerungen sind falsch - einschließlich dieser! (Donald H. Rumsfeld)
    • Q5-Killer schrieb:

      Nee, wirklich...manchmal hilft ein Anruf im Innendienst, resp. dem Ordnungsamt...eigene Erfahrung...

      LG Markus


      Genau!
      Ein höfliches Telefonat oder eine sachliche schriftliche Sachverhaltsschilderung wirkt wahre Wunder.
      Anhand der Zulassung kannst Du ja nachweisen, dass Dein Auto in der Umweltzone fahren oder stehen durfte.
      Wenn Dir (aus welchen Gründen auch immer) das hintere Kennzeichen abhanden kommt, bekommst Du in der Zulassungsstelle neben dem Kennzeichen ja auch die entsprechende [lexicon]HU[/lexicon] Plakette weil Du einen Nachweis über die letzte [lexicon]HU[/lexicon] hast!

      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Käfer62 schrieb:

      Ein höfliches Telefonat oder eine sachliche schriftliche Sachverhaltsschilderung wirkt wahre Wunder.

      Es wirkt zwar nicht immer Wunder, dennoch kann ich deinen Ratschlag nur unterstreichen. Bei den Ordnungsämtern sitzen eben auch nur Menschen. Wer dort motzig und/oder mit Unverständnis auftritt, wird gar nichts erreichen, außer, dass bei den Mitarbeitern der Hebel auf "stur" umgelegt wird. Umgekehrt kann man mit einem betont freundlichen Auftreten aber durchaus auch mal ein "Gnade vor Recht" erreichen.

      Käfer62 schrieb:

      Anhand der Zulassung kannst Du ja nachweisen, dass Dein Auto in der Umweltzone fahren oder stehen durfte.
      Wenn Dir (aus welchen Gründen auch immer) das hintere Kennzeichen abhanden kommt, bekommst Du in der Zulassungsstelle neben dem Kennzeichen ja auch die entsprechende [lexicon]HU[/lexicon] Plakette weil Du einen Nachweis über die letzte [lexicon]HU[/lexicon] hast!

      Man muss hier zwei Tatbestände unterscheiden. Der eine Tatbestand ist das Befahren einer Umweltzone, ohne dass das Fahrzeug die Kriterien hierfür erfüllt. Dies hat ein Bußgeld von 80 Euro zur Folge. Einschließlich der zusätzlich anfallenden Gebühren und Auslagen wird man so insgesamt 108,50 Euro los. Der andere Tatbestand ist das Fehlen einer lesbaren und/oder korrekt ausgezeichneten Plakette, obwohl das Fahrzeug die Anforderungen zum Befahren der Umweltzone erfüllt. Ein Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht hat ein Verwarnungsgeldangebot von 55 Euro zur Folge (die Grenze für Verwarnungsgelder wurde mit Wirkung vom 01.04.2014 von 35 auf 55 Euro angehoben). Während man beim ersten Tatbestand vermutlich eher selten auf Gnade hoffen kann, ist dies beim zweiten Tatbestand schon eher möglich. Letztlich kommt es aber immer auf den Mitarbeiter/die Mitarbeiterin der Ordnungsbehörde an. Manche sind verständnisvoll, manche weniger.

      Andreas
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